Nach Gerichtsurteil Deutsche Post droht Einnahmenverlust

Der Deutschen Post droht ein jährlicher Einnahmeverlust in Höhe von rund 20 Millionen Euro. Dies könnte die Konsequenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur förmlich zugestellten Behörden- und Gerichtspost sein.

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Postfahrrad Quelle: dpa

Das Gericht untersagte einem öffentlichen Auftraggeber, ein Angebot der Deutschen Post anzunehmen, das keine Umsatzsteuer bei sogenannten Postzustellungsaufträgen (PZA) enthielt. Im Urteil heißt es, dass „die förmliche Zustellung (...) nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist“, weil sie keine Universaldienstleistung sei. Bislang erhebt der Konzern keine Mehrwertsteuer auf solche Postzustellungsaufträge.

Auf die Kunden abwälzen könnte die Post die Kosten nicht. Der Preis eines Postzustellungsauftrages in Höhe von 3,45 Euro ist von der Bundesnetzagentur genehmigt und kann somit nicht angehoben werden. Von den geschätzten 100 Millionen Euro Jahresumsatz müsste die Deutsche Post künftig 20 Millionen Euro Mehrwertsteuer abführen. Der Konzern selbst sieht sich bislang nicht in der Pflicht: „Zur Entscheidung über steuerrechtliche Fragen“ seien „allein die Finanzgerichte berufen“, so die Post. Es sei daher „nicht erkennbar“, dass das Urteil „Einfluss auf Steuerzahlungen der Deutsche Post AG hat“.

Der Bundesverband Briefdienste, der Wettbewerber vertritt, sieht das jedoch anders und hat bereits auf das Gerichtsurteil reagiert. Geschäftsführer Rico Nelte-Freudenberger fordert, dass die behördlichen Aufträge „neu ausgeschrieben werden“.

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