Nach Urteil zum Mietendeckel Vonovia fordert Bündnis mit Politik auf dem Wohnungsmarkt

Ein Mehrfamilienhaus des Immobilienkonzerns Vonovia. Quelle: dpa

Nach dem Aus für den Berliner Mietendeckel wünscht sich der Wohnkonzern Vonovia eine enge Kooperation mit der Politik, um Probleme am Wohnungsmarkt zu lösen. Anders als Konkurrenten will Vonovia keine Mieten nachfordern.

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Deutschlands größter Immobilienkonzern Vonovia hat sich nach dem Urteil gegen den Berliner Mietendeckel für ein gemeinsames Vorgehen von Politik und Wirtschaft am Wohnungsmarkt ausgesprochen. „Wir brauchen einen Schulterschluss zwischen allen Akteuren auf dem Wohnungsmarkt“, sagte Vonovia-Chef Rolf Buch bei der virtuellen Hauptversammlung des Konzerns am Freitag.

„Es ist gut, dass wir jetzt alle Klarheit haben“, betonte Buch mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Mietendeckel in der Hauptstadt, den die Karlsruher Richter am Donnerstag gekippt hatten: „Dies ändert jedoch nichts an der schwierigen Situation in Berlin.“ Die Diskussion um bezahlbares Wohnen sei mit dem Richterspruch nicht beendet.

Anders als die Konkurrenz will Vonovia nach der Karlsruher Entscheidung in Berlin keine Mieten nachfordern, wie Buch bekräftigte. Der Konzern verzichte damit auf bis zu zehn Millionen Euro. „Das ist auch ein Signal, dass wir konstruktive Lösungen anstreben“, sagte Buch: „Wir alle brauchen gesellschaftliche Akzeptanz für unser Geschäftsmodell.“

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Für Mieter in Berlin bedeutet das Urteil, dass sie gegebenenfalls die Differenz zwischen der gedeckelten Miete und der Vertragsmiete nachzahlen müssen. Der Deutsche Mieterbund hatte die Karlsruher Entscheidung bedauert. Vonovia-Konkurrent Deutsche Wohnen hatte angekündigt, sich die Differenz zwischen ursprünglicher und gedeckelter Miete erstatten lassen zu wollen. Im Durchschnitt lägen die Rückforderungen an die betroffenen Mieter in Berlin bei rund 430 Euro, hatte ein Sprecher gesagt.

Mehr zum Thema: Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für ungültig erklärt: Das Gesetz sei nichtig. Was bedeutet das nun für Mieter und Vermieter? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

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