Niederlage vor Gericht Ex-Wirecard-Chef Braun muss in U-Haft bleiben

Vor 13 Monaten verließ Markus Braun kurzzeitig die U-Haft in Augsburg, um in Berlin vor dem Untersuchungsausschuss auszusagen. Jetzt hat das Oberlandesgericht München seinen Aufenthalt in Augsburg verlängert. Quelle: REUTERS

Das Münchner Oberlandesgericht sieht weiterhin einen dringenden Tatverdacht gegen Markus Braun und Fluchtgefahr. Die Entscheidung ist auch eine Niederlage für die Verteidigungsstrategie des gefallenen Managers.

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Auch dieses Weihnachtsfest muss der langjährige Wirecard-Chef Markus Braun in Untersuchungshaft verbringen. Das hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München mit Entscheidung vom 14. Dezember angeordnet, wie das OLG am Mittwoch bekanntgab.

Seit Juli 2020 sitzt Markus Braun in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. Damals hatte sich herausgestellt, dass mehr als die Hälfte des Umsatzes des einstigen Börsenstars Wirecard erfunden war und dass die angeblich mit Drittpartnern erzielten und auf Treuhandkonten gebunkerten Erträge in Milliardenhöhe nicht da waren.

Die Münchner Staatsanwaltschaft verdächtigt Braun des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs, der Untreue, unrichtigen Darstellung und Marktmanipulation. Hildegard Bäumler-Hösl, Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft München I, arbeitet an der Anklage gegen Braun. Diese wird allerdings nicht vor Anfang des kommenden Jahres erwartet.

Braun weist sämtliche gegen ihn erhobenen Vorwürfe entschieden zurück.

Die Entscheidung des OLG ist auch eine Niederlage für die Verteidigungsstrategie des gefallenen Managers. In den vergangenen Wochen hatten seine Anwälte und Berater versucht, ihn als Opfer darzustellen. Aus dem dominanten Dax-CEO mit dem „vollen Einblick“ ist demnach ein Beschuldigter geworden, der vom spektakulärsten Betrugsskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte nichts mitbekommen haben will. Obwohl der direkt vor seinen Augen ablief.

Dabei war Braun fast zwei Jahrzehnte lang der starke Mann bei Wirecard. Er war in höchst anrüchige Entscheidungen direkt und persönlich involviert: So ließ er einen Mann über Wirecards Treuhandkonten mit einem behaupteten Milliarden-Guthaben aufpassen, als der schon im Zusammenhang mit zweifelhaften Geschäften aufgefallen war. Gegen interne Widerstände drückte er Zahlungen in dreistelliger Millionenhöhe an dubiose Geschäftspartner durch. Und schließlich hat er umstrittene Adhoc-Mitteilungen an den Kapitalmarkt verschicken lassen.

Das Oberlandesgericht muss bei Haftprüfungen wie der im Fall Braun untersuchen, ob weiterhin ein dringender Tatverdacht besteht. Das ist offenbar der Fall, ebenso wie die Auffassung, dass weiterhin Fluchtgefahr besteht. Brauns langjähriger Vertrauter und Ex-Wirecard-Vorstand Jan Marsalek befindet sich seit Sommer 2020 auf der Flucht.

Mehr zum Thema: Bislang hat das Münchner Landgericht alle Schadenersatzklagen gegen Wirecard-Wirtschaftsprüfer EY abgewiesen. Doch nun schaltet sich das Oberlandesgericht München ein – und macht Anlegern Hoffnung.


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