Der Nürburgring hat die rheinland-pfälzische Politik fest im Griff. Oppositionschefin Julia Klöckner (CDU) bläst nach dem Einstieg des russischen Milliardärs Viktor Charitonin an der Rennstrecke zur Attacke, Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) verkniff sich zunächst jeden Kommentar und tauschte wenige Tage später ihr halbes Kabinett aus. Die mit Abstand interessantesten Statements zur jüngsten Volte am bislang weitgehend landeseigenen Nürburgring kommen allerdings nicht von den Großkopferten aus der Landespolitik, sondern von zwei einfachen Dorfbürgermeistern.
„Ich bin richtig sauer, wie wir überfahren worden sind. Landesregierung, Insolvenzverwalter und KPMG haben uns belogen und betrogen“, sagt Reinhold Schüssler (CDU), der Ortschef der Gemeinde Nürburg. „Die ganze Zeit haben sie uns gesagt, es wird kein Ölscheich, kein neureicher Chinese, kein Oligarch. Jetzt wussten sie nicht mehr weiter, und jetzt haben wir doch einen Oligarchen. Das ist eine Frechheit sondergleichen. Hinnehmen werden wir das nicht.“ Sein Kollege Udo Mergen aus Müllenbach sagt: „Charitonin ist der nächste, aber ganz sicher nicht der letzte Eigentümer. Wir suchen intensiv nach Möglichkeiten, das noch zu verhindern.“
Daraus spricht weitaus mehr als nur die Stimmung in der Region um den Nürburgring, wo viele kleine und mittelständische Unternehmen davon leben, ihre Dienstleistungen rund um den Ring anzubieten. Die Meinung der beiden Bürgermeister ist aus einem anderen Grund besonders relevant: Sie sitzen im Gläubigerausschuss der insolventen Nürburgring GmbH. Der Ausschuss wurde bisher noch gar nicht gefragt, ob er mit dem Einstieg des russischen Milliardärs überhaupt einverstanden ist. Und er ist nicht das einzige Gremium, das das Geschäft noch zu Fall bringen könnte.
Der ebenso überraschende wie spektakuläre Deal mit Charitonin schlägt weiter hohe Wellen. Am kommenden Wochenende will die Bürgerinitiative „Wir sind Nürburgring“ beim SPD-Landesparteitag gegen den Verkauf demonstrieren. Neue Dokumente, die der WirtschaftsWoche vorliegen, geben einen detaillierteren Einblick, wie die Transaktion ablief. Sie zeigen, wie Insolvenz-Sachwalter Jens Lieser und Sanierungsgeschäftsführer Thomas Schmidt der Situation nicht mehr gewachsen waren, wie sie selbst anwaltlichen Beistand suchten und mit Hilfe einer Frankfurter Kanzlei mit einer Reihe streng geheimer Maßnahmen versuchten, einen völlig aus dem Ruder gelaufenen Verkaufsprozess noch irgendwie zu retten.
Die Unterlagen dokumentieren, wie die Insolvenzverwalter und ihre Advokaten Robertino Wild, den Chef des bisherigen Hauptkäufers Capricorn, humorlos bis unerbittlich abservierten. Sie zeigen ein Stehaufmännchen Wild, das offenbar über den russischen Oligarchen Roman Abramowitsch den Kontakt zu den Investoren einfädelte, die nun den Ring kaufen, die aber Ihre Identität mit Ausnahme von Charitonin geheim halten wollen. Vor allem aber werfen die Dokumente zahlreiche neue Fragen auf – und eine ganze Reihe von Problemen. Neben dem Gläubigerausschuss kommt dabei der EU-Kommission eine Schlüsselrolle zu.
Gläubigerausschuss muss Sicherheiten freigeben
Als erstes ist der Gläubigerausschuss am Zug. Er trifft sich schon am morgigen Montag um 14 Uhr in der Koblenzer Kanzlei von Lieser. Laut Lieser und Schmidt ist die Zustimmung des Gremiums zu dem Charitonin-Deal nicht erforderlich. Die Logik: Der Käufer habe sich ja nicht geändert, der bleibe weiterhin die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft mbH (CNBG). Mit dieser gebe es einen Kaufvertrag, der unangetastet bleibe – nur die Eigentümer der CNBG änderten sich nun, wenn zwei Drittel der Anteile an der CNBG von Capricorn an die Gruppe um Charitonin gehen.
Doch Capricorn-Chef Robertino Wild hatte im März vor dem Zuschlag Sicherheiten gestellt, die nun durch andere des neuen Käufers ausgetauscht werden müssen. Über die Freigabe der von Wild gestellten Sicherheiten muss der Gläubigerausschuss sehr wohl befinden, für die Sitzung am Montag steht das Thema auf der Tagesordnung, die der WirtschaftsWoche aus Mainz zugespielt wurde. Hier zeichnen sich Debatten ab, ob die von Wild gestellten Sicherheiten freigegeben werden. Nach den Äußerungen der beiden Bürgermeister darf es durchaus als fraglich gelten, dass Lieser und Schmidt dafür eine Mehrheit bekommen.
Der Gläubigerausschuss hat nur fünf Mitglieder, zwei haben sich klar positioniert. Sie brauchen nur noch einen weiteren Mitstreiter. Besonders im Fokus stehen somit die drei anderen Mitglieder. Vorsitzender des Gläubigerausschusses ist Karsten Drawe, Justiziar der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und als solcher Interessenvertreter des Landes, das zugleich Hauptgläubiger ist. Daneben gehören als Arbeitnehmervertreter Ulrike Mohrs von der lokalen Arbeitsagentur sowie Winfried Ott dem Gremium an. Ott zog als Chef der TBS gGmbH in den Gläubigerausschuss ein, einer gewerkschaftlichen Fort- und Weiterbildungsfirma, die vom rheinland-pfälzischen Sozialministerium gesponsert wird.
Neben der Debatte um die Freigabe der Sicherheiten wird es auch europarechtliche Diskussionen geben, der Beihilferechtler der Insolvenzverwalter – Christoph von Donat von der Berliner Kanzlei Müller-Wrede – dürfte daher ebenfalls intensiv gefordert sein. Die EU-Kommission hat am 1. Oktober illegale Beihilfen des Landes Rheinland-Pfalz für den Nürburgring in Höhe von rund einer halben Milliarde Euro festgestellt, den Verkauf an Capricorn aber zugleich als europarechtskonform abgesegnet. Sollte es zu Klagen unterlegener Bieter kommen, wonach es aussieht, soll zunächst ein Pachtvertrag mit dem Käufer als Übergangslösung her halten, der insolvente Beihilfenempfänger Nürburgring GmbH soll aber nach dem Willen der Kommission keinen direkten Zugriff auf die Vermögenswerte mehr haben.
Als Verpächter des Rings und Hüter des Kaufvertrags soll daher nach den Vorgaben der Kommission künftig ein Treuhänder agieren. Das allerdings ist insolvenzrechtlich nicht unproblematisch, denn der Gläubigerausschuss müsste damit die Verfügungsgewalt über die gesamte Insolvenzmasse aus der Hand geben. Am Ende wird daher eine komplexe Treuhandstruktur stehen, die nun erarbeitet werden soll. Für die Ausarbeitung der Treuhandstruktur soll nach Informationen aus dem Umfeld der Insolvenzverwalter die Frankfurter Kanzlei Weil, Gotshal & Manges vorgesehen sein – auf die später noch zurückzukommen sein wird.
Gerade auf der europarechtlichen Ebene wird der Gläubigerausschus allerdings noch weit mehr Gesprächsstoff haben. Zu den zentralen Fragen zählt die, welche Rolle Lieser und Schmidt bei der Auswahl von Charitonin als neuem Gesellschafter der CNBG gespielt haben. Die Insolvenzverwalter bestreiten jede Einflussnahme. Anhand der neuen Dokumente, die der WirtschaftsWoche vorliegen, wird jedoch ersichtlich, wie die Insolvenzverwalter Lieser, Schmidt und ihre Gefolgsleute faktisch die Kontrolle über den Weiterverkauf übernahmen. Wie sie Wild eiskalt entmachteten. Wie wacklig der Capricorn-Deal fast über den gesamten Zeitraum war – und wie wenig die EU-Kommission bis heute darüber weiß. Das Protokoll des vermurksten Kaufprozesses hat Krimi-Potenzial.
Pfandrechte an Firmenbeteiligungen als Sicherheiten
Das Unheil nahm am 11. März dieses Jahres seinen Lauf. An diesem Tag gab der Gläubigerausschuss der Nürburgring GmbH nach einem europaweiten Investorenprozess den Zuschlag auf Vorschlag von Lieser und Schmidt an ein Bietergespann, zu dem neben Capricorn die Motorsportfirma Getspeed aus Meuspath am Nürburgring gehörte. Capricorn hielt zwei Drittel der Anteile an der Käufergesellschaft CNBG, Getspeed – ein Unternehmen des früheren Boston-Consulting-Group-Partners Axel Heinemann – das restliche Drittel.
Als offizieller Kaufpreis wurden 77 Millionen Euro ausgewiesen. Sechs Millionen müssen nicht bezahlt werden, sondern werden als operativer Gewinn des Nürburgrings im Jahr 2014 zugunsten der Käufer verrechnet. Weitere elf Millionen Euro sind gestundet und sollen in Raten abgestottert werden. Der Hauptbestandteil von 60 Millionen Euro teilt sich in zwei Blöcke auf: Ein Eigenkapitalanteil von 15 Millionen Euro, zahlbar in drei Raten zu je fünf Millionen Euro, fällig Ende März, Ende Juli und Ende Dezember, sowie ein Fremdkapitalanteil von 45 Millionen Euro, abgesichert über eine Finanzierungszusage der Deutschen Bank. Dem Gläubigerausschuss wurde mitgeteilt, die Finanzierungszusage der Deutschen Bank sei „banküblich und valide“.
Als Sicherheiten stellte Wild Pfandrechte an Firmenbeteiligungen, eine Briefgrundschuld für seine Villa im noblen Düsseldorfer Stadtteil Oberkassel über fünf Millionen Euro sowie eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Mit der Organisation des Verkaufsprozesses hatten Lieser und Schmidt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG betraut. KPMG-Berater Alexander Bischoff teilte den Mitgliedern des Gläubigerausschusses laut Protokoll der entscheidenden Sitzung mit, dass es sich bei dem Angebot von Capricorn um das „wirtschaftlich beste Angebot“ handele: „Das einzige Risiko bei Capricorn ist das Risiko der Beihilferückforderung und dass bis 15. Dezember 2014 keine Beihilfeentscheidung vorliegt.“
Doch Zweifel an dem Zuschlag gab es von Anfang an. Creditreform-Auskünfte für mache Firmen aus Wilds Gruppe fielen schon im März verheerend aus. Die Capricorn Automotive GmbH etwa bewertete Creditreform mit „sehr schwacher Bonität“, es habe Überschreitungen von Zahlungszielen und teils Inkasso-Beauftragungen gegeben, die Ausfallwahrscheinlichkeit sei weit überdurchschnittlich.
Auch am Nürburgring dauerte es nicht lange, bis es zu Problemen kam. Nur die erste, Ende März fällige Kaufpreisrate von fünf Millionen Euro ging pünktlich auf einem Treuhandkonto der Insolvenzverwalter ein. Schon die zweite Rate Ende Juli blieb aus. Am 13. August verlängerte Lieser die Zahlungsfrist rückwirkend bis Ende Oktober – und beschwichtigte öffentlich sogleich, die Verschiebung hinge nur damit zusammen, dass noch keine Beihilfenentscheidung der EU-Kommission vorliege.
„Bei Vertragsabschluss im März 2014 gingen beide Parteien davon aus, dass die zweite Kaufpreisrate erst nach der im Sommer erwarteten positiven EU-Entscheidung fließen würde“, teilte der Sprecher der Insolvenzverwalter mit. „Vor diesem Hintergrund entsprach es dem gemeinsamen Verständnis der Vertragsparteien, dass die aktuell fällige Zahlung der zweiten Kaufpreisrate auch erst nach der positiven Entscheidung der EU-Kommission erfolgen wird.“ Intern brannte da jedoch schon längst der Baum.
Streng geheime Dokumente unterzeichnet
Wild sah sich plötzlich einer Armada von Anwälten gegenüber. Die Insolvenzverwalter Lieser und Schmidt – beide Anwälte, beide in regional durchaus angesehenen Kanzleien tätig, Schmidt sogar zudem Honorarprofessor für Wirtschafts- und Insolvenzrecht an der FH Trier – sahen sich der Situation offenbar alleine nicht mehr gewachsen und hatten sich in der Zwischenzeit selbst anwaltlichen Beistand gesucht. Sie engagierten mindestens drei Anwälten der Kanzlei Weil, Gotshal & Manges – Gerhard Schmidt, Christian Tappeiner und Jasmin Dettmar.
Wann genau Lieser und Schmidt die Weil-Truppe anheuerten, aus welchem Grund und für welche Bereiche, welche Kosten dadurch entstanden sind: Zu alledem wollen sie nichts sagen. „Kein Kommentar“, lautet die schmallippige Antwort. Weil-Partner Gerhard Schmidt bestätigt auf Nachfrage nur: „Ein von mir geführtes Team von Weil Gotshal & Manges-Anwälten ist für die Nürburgring-Gesellschaften tätig.“
Weil Gotshal ist eine internationale Anwaltskanzlei, zu den Spezialgebieten des deutschen Ablegers zählen Restrukturierungen. Eine diskrete Sozietät, die weit weniger PR betreibt als andere Kanzleien und auf Nachfragen am liebsten wenig, am allerliebsten gar nichts sagt. Die Kanzlei gilt aber auch als knallhart und besonders Gerhard Schmidt, der Kopf des deutschen Ablegers von Weil Gotshal, Partner in Frankfurt und München, hat den Ruf, keine Gefangenen zu machen. Genau das erlebte auch Robertino Wild.
Am 13. August musste Wild in Frankfurt vorstellig werden und im Beisein eines Notars zwei streng geheime Dokumente unterzeichnen: Eine Stundungsvereinbarung und eine Sicherungsvereinbarung. Nicht einmal die Existenz dieser Vereinbarungen darf offen gelegt werden, so steht es in beiden Dokumenten, der Inhalt natürlich erst recht nicht. Der WirtschaftsWoche liegen beide inzwischen vor. Was sich in Frankfurt abspielte, waren Szenen einer Selbstentmündigung.
Wild musste alle Ansprüche und Rechte der CNBG aus dem Nürburgring-Kaufvertrag an einen Treuhänder abtreten. Für das operative Geschäft hatte die CNBG eine Betriebsgesellschaft gegründet, die Capricorn Nürburgring GmbH (CNG), eine 100-prozentige Tochter. Auf die Anteile an der CNG musste Wild eine Option einräumen, die es dem Treuhänder ermöglichte, die CNG-Anteile an Dritte weiterzuverkaufen. Zudem musste Wild sich verpflichten, alle Kosten zu übernehmen, die im Zusammenhang mit der Stundungs- und Sicherheitsvereinbarung entstanden, und weitere Sicherheiten stellen.
Zu diesen zählte unter anderem seine private Kunstsammlung, bestehend aus 82 Objekten. Es sind durchaus Namen bekannter Künstler darunter, Joseph Beuys etwa, Max Ernst, Candida Höfer, Gerhard Richter oder Damien Hirst. Doch was Wild von Künstlern dieses Kalibers kaufen konnte, waren eher Nebenbei-Arbeiten als Meisterwerke. Diverse Werke erscheinen durchaus ambitioniert bewertet. Die höchsten Bewertungen haben zwei quadratische „Farbkörper“ in rot und schwarz von Gotthard Graubner mit je 120.000 Euro.
Die EU-Kommission, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht entschieden hatte, informierten die Insolvenzverwalter über den Zahlungsaufschub und über die von Wild gestellten Sicherheiten. Bei der Kommission gingen derweil weitere Beschwerden unterlegener Bieter ein, so vom milliardenschweren US-Finanzinvestor HIG Capital und dem US-Technologieunternehmen Nexovation. Beide rügten den Zahlungsaufschub bei der zweiten Rate und meldeten Zweifel an der Finanzierung über die Deutsche Bank an. Zum Zahlungsaufschub teilten die Insolvenzverwalter der Kommission laut deren Beschlussvorlage mit, es sei – neben anderen Gründen – kein Problem, die Zahlungsverpflichtung zu schieben und „andere werthaltige Sicherheiten zur Sicherung des Kaufpreises“ einzusetzen.
Finanzierungszusage der Deutschen Bank obsolet
Doch genau hier gab es den nächsten Knall. Am 30. September berichtete die WirtschaftsWoche darüber, dass die Finanzierungszusage der Deutschen Bank obsolet geworden ist. Sie berichtete auch darüber, dass Wild seine Kunstsammlung verpfändete – was einen anderen Wild-Gläubiger auf den Plan rief, der den Insolvenzverwaltern mitteilte, dass die Sammlung schon an ihn verpfändet sei.
Einen Tag später, am 1. Oktober, stufte die Kommission den Zuschlag für Capricorn als beihilferechtlich unbedenklich ein. Allerdings auf höchst fragwürdiger Grundlage. Zu den Beschwerden unterlegener Bieter teilten die Insolvenzverwalter der Kommission laut Beschlussvorlage mit, die „Deutsche Bank garantierte ihre Finanzierung nach einer aufwändigen rechtlichen und finanziellen Due Diligence und hat die Finanzierungsgarantie niemals gekündigt.“
Eine grenzwertige Aussage. Sie suggeriert der Kommission, dass die Finanzierungsbestätigung nach wie vor Bestand habe. Tatsächlich war sie zwar nicht gekündigt worden, aber ausgelaufen, weil Capricorn und Getspeed sie nicht fristgemäß gegengezeichnet und damit erst wirksam gemacht haben. Die Kommission schien davon auszugehen, dass die Finanzierung unverändert steht: Bei der Zurückweisung der Beschwerden von HIG und Nexovation verweist sie jeweils auf die Finanzierung von Capricorn über die Deutsche Bank.
Gegenüber der WirtschaftsWoche räumten die Insolvenzverwalter sogar ein, den Wegfall der Finanzierungszusage nicht der Kommission offen gelegt zu haben. „Wir haben keine Offenlegungspflicht“, sagte ihr Sprecher. Doch im Lichte der nun aufgetauchten Dokumente erstaunt der Umgang mit der Information über die weggebrochene Finanzierung der Deutschen Bank umso mehr.
Intern hielten Lieser und Schmidt die Sache offensichtlich für höchst brisant: In der Stundungsvereinbarung musste sich Wild verpflichten, die Insolvenzverwalter wöchentlich über seine Verhandlungen um eine neue Finanzierung der Fremdkapitalrate zu informieren und „den Status der Finanzierungsverhandlungen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.“ Sofern Verhandlungen mit möglichen Kreditgebern abgebrochen oder unterbrochen werden, hat Wild demnach die Verkäufer – nicht etwa den unabhängigen Treuhänder – „unverzüglich zu informieren.“
Ebenso wenig ahnte die Kommission offenkundig davon, dass die von Wild gestellten Sicherheiten tatsächlich nichts oder weit weniger wert waren. Auf die Kunstsammlung bestand kein unmittelbarer Zugriff, weil sie schon anderweitig verpfändet war. Die für den Zuschlag im März bestellte Briefgrundschuld war einen Rang schlechter als zunächst gedacht im Grundbuch eingetragen worden, weil Wild kurz zuvor noch eine andere Grundschuld vorrangig eintragen ließ. Auch hier beschwichtigte der Sprecher der Insolvenzverwalter und teilte auf Anfrage mit: „Diese Rangänderung hätte für die Verkaufsentscheidung keinen Einfluss gehabt, weil im Gesamtpaket der vertraglichen Verpflichtungen der Rangstelle keine besondere Bedeutung zukam.“
Wild hatte die Kontrolle über den Ring verloren
Dann jedoch drängt sich die Frage auf, warum die Insolvenzverwalter Wild in der Stundungsvereinbarung dazu verpflichteten, sich „ernsthaft darum zu bemühen“, dass die vorrangig noch eingetragene Grundschuld „so schnell wie möglich gelöscht wird.“ Wiederum wollten es die Insolvenzverwalter ganz genau wissen: Wild muss „die Verkäufer über sein Bemühen jeden Montag informieren.“ In der Beschlussvorlage der Kommission finden sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Kommission Bescheid wusste über die Probleme mit den später gestellten, aber auch schon mit den ursprünglich im Rahmen des Zuschlags gegebenen Sicherheiten.
Auch bezüglich der über die Sicherheiten hinausgehenden Vereinbarungen – insbesondere, dass Wild die Ansprüche aus dem Kaufvertrag schon abtreten musste und diese nötigenfalls weiterveräußert werden sollten – schien die Kommission bei ihrem Beihilfebeschluss noch nicht informiert zu sein. Genauso wenig lassen sich in der Beschlussvorlage Anhaltspunkte dafür finden, nach denen die Kommission hätte ahnen können, dass die Stundungs- und Sicherungsvereinbarung in zentralen Teilen unwirksam waren. Zu den aufschiebenden Bedingungen der Stundungsvereinbarung, die Wild unterschrieben hatte, zählte der Abschluss eines weiteren Sicherungsvertrags, mit dem Mitgesellschafter Axel Heinemann seine Pensionsansprüche gegenüber der Boston Consulting Group abtritt. Das geht logischerweise nicht ohne Heinemanns Zustimmung.
Laut dem im Handelsregister hinterlegten Gesellschaftervertrag der CNBG konnte Wild als CNBG-Geschäftsführer aber auch die Ansprüche aus dem Kaufvertrag oder die Geschäftsanteile an der Tochtergesellschaft CNG nicht alleine abtreten – hierzu wäre ein Beschluss der Gesellschafterversammlung erforderlich gewesen, also wiederum die Zustimmung von Heinemann. All diese Merkwürdigkeiten bestätigen Kritiker wie den CDU-Europaabgeordneten Werner Langen, der schon länger überzeugt ist, die Kommission habe „blauäugig“ entschieden und sich „hinters Licht führen“ lassen.
Als wenige Tage nach dem Bericht der WirtschaftsWoche vom 30. September die Bombe mit der bereits verpfändeten Kunstsammlung platzte, müssen Lieser und Schmidt beschlossen haben, Wild endgültig kaltzustellen. Erneut wurde er nach Frankfurt zitiert, am 5. Oktober musste er auch noch seinen Zwei-Drittel-Anteil an der CNBG an den Treuhänder abtreten. Die Insolvenzverwalter rasierten Wild nach allen Regeln der Kunst und dachten diesmal auch daran, die Zustimmung von Heinemann beziehungsweise Getspeed einzuholen – mit Getspeed schloss der Treuhänder eine Investorensuchvereinbarung ab.
Nur zwei Tage nach Wilds Termin in Frankfurt griff der Treuhänder durch: Am 7. Oktober hielten Treuhänder und Getspeed eine Gesellschafterversammlung ab, in der sie Wild den Rest gaben: Die Versammlung berief Wild als Geschäftsführer von CNBG und CNG ab. Zugleich beschloss die Gesellschafterversammlung, dass einer künftigen Veräußerung der von Wild an den Treuhänder übertragenen Anteile „bereits jetzt zugestimmt“ wird. Die Beschlüsse kommen einer Totalentmachtung gleich. Wild hatte den letzten Rest an Kontrolle über den Ring verloren.
Die Beschlüsse bedeuten, dass Wild schlicht nichts mehr zu melden hatte. Da er als Geschäftsführer abberufen wurde, hatte er auf das operative Geschäft keinen Zugriff mehr; seine Geschäftsanteile musste er an einen Treuhänder abtreten, der sie ohne von Wilds Zustimmung abhängig zu sein weiterverkaufen konnte. Es mutet wie Hohn an, wenn der Sprecher der Insolvenzverwalter schreibt, Wild „hat freiwillig die Anteile an der CNBG auf einen Treuhänder übertragen“. Wild dürfte in dieser Konstellation näher an der Wahrheit gelegen haben, als er der WirtschaftsWoche erklärte, ihm sei bei den Treuhandabreden „die geladene Pistole an den Kopf“ gehalten worden.
Doch obwohl es ihm kaum einer zugetraut hatte, schaffte Wild ein Comeback. War er nach den Treuhandabreden schon erledigt, so darf er nun wenigstens als stellvertretender Aufsichtsratschef der NR Holding AG, die seine Anteile übernommen hat, weiter mitspielen. Über Vermittlung des Oligarchen und FC-Chelsea-Besitzers Roman Abramowitsch, den er – so heißt es in Wilds Umfeld – aus gemeinsamen Urlauben kennt, sei Wild an einen Kontakt zu Charitonin gekommen.
Wer zum Käuferkreis zählt, ist ein Geheimnis
Charitonin, der in Russland unter anderem mit Abramowitschs Unterstützung den größten heimischen Arzneikonzern Pharmstandard aufbaute, kaufte über die NR Holding AG mit einem bislang nicht bekannten Konsortium Wilds bisherigen Zwei-Drittel-Anteil an der CNBG vom Treuhänder. Informationen, wonach sich Abramowitsch auch selbst finanziell beteiligt haben soll, dementieren sowohl dessen Sprecher wie auch die deutsche Holding von Charitonin.
Wer allerdings zum Käuferkreis hinter der NR Holding zählt, daraus machen die Beteiligten ein Geheimnis. „Es ist keine rein russische, sondern eine internationale Gruppe“, sagt der Sprecher der NR Holding, „Herr Charitonin zählt dazu, alle anderen möchten nicht genannt werden.“ Auch das Handelsregister kennt auf diese Frage keine Antwort: Laut dort hinterlegtem Protokoll einer Gesellschafterversammlung der NR Holding vertrat eine eine Retro-Klassik GmbH aus Erlensee bei Hanau 99 Prozent der Stimmanteile, ein Prozent ein Mann namens Viktor Martin. Er fährt mit Charitonin zusammen Oldtimerrennen und ist neben Charitonin sowie Eduard Martin Gesellschafter der Retro-Klassik GmbH.
Wer auch immer zu dem ominösen Käuferkreis zählt: Mindestens genauso brennend ist die Frage, wie der Deal genau abgewickelt wurde. Wenn Wild seine Anteile an der CNBG weiter verkauft, ist das zunächst seine Sache. Er darf über sein Eigentum frei verfügen und kann seine Anteile an einer Firma genauso verkaufen wie er auch sein Auto oder sein Haus verkaufen könnte. Doch Wild hatte keine Verfügungsgewalt mehr über seine Anteile, diese lagen ja beim Treuhänder. Lieser und Schmidt lassen ausrichten, sie selbst hätten damit nichts zu tun gehabt, „ausschließlich der Treuhänder“ sei befugt gewesen, über die Anteile zu verfügen.
Dessen Namen allerdings wollten sie auf mehrfache Anfragen der WirtschaftsWoche nicht nennen. Mehr als „der Treuhänder ist eine unabhängige dritte Person“ teilten sie nicht mit. Die Geheimniskrämerei ist verständlich angesichts des Sprengstoffs, der in der Weiterveräußerung liegt. Wenn Lieser und Schmidt mitverhandelt, ja sogar mitentschieden haben sollten, an wen die Anteile gehen, würde dies das komplette europaweite Bietverfahren ad absurdum führen.
Weil die EU-Kommission wegen Investitionen des Landes Rheinland-Pfalz von rund einer halben Milliarde Euro in den Nürburgring schon 2012 ein Beihilfeverfahren eingeleitet hatte, musste der Verkauf europarechtskonform erfolgen, damit die Beihilfen nicht auf den Käufer übergehen. Einen europaweiten, offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Bietprozess durchzuführen hat aber wenig Sinn, wenn der Verkäufer einen nicht solventen Bieter auswählt, später mittels eines Treuhänder die Kontrolle über die Anteile des Käufers zurückbekommt und diese dann unter der Hand weiter verkauft. Genau darauf deutet einiges hin.
Der Treuhänder, der Wilds Anteile übernommen hatte und den Lieser und Schmidt partout nicht preis geben wollen, ist nach den der WirtschaftsWoche vorliegenden Dokumenten die W Special Situations GmbH aus Frankfurt. Sie sitzt in denselben Büros wie die Kanzlei Weil, Gotshal & Manges. Zufälligerweise sind das genau die Anwälte, die die Insolvenzverwalter beraten. Auf ihrer Webseite bezeichnet sich die W Special Situations GmbH als „kooperierende Treuhandgesellschaft der international tätigen Restrukturierungskanzlei Weil, Gotshal & Manges“. Laut Handelsregister gehört die Treuhandfirma zu 100 Prozent der Special Opportunities Services GmbH aus München und diese wiederum zu je einem Viertel Jürgen Börst, Tobias Geerling, Uwe Hartmann – und Gerhard Schmidt. Alle vier sind Partner von Weil, Gotshal & Manges – und Schmidt zugleich Chef des Weil-Anwaltsteams, das Lieser und Schmidt berät.
Wysotzki der "letzte Mohikaner"
Pikant ist schon die Doppelrolle von Weil als anwaltliche Berater der Insolvenzverwalter und zugleich Eigentümer des unabhängigen Treuhänders, der die Anteile von Wild übernahm. „Ein Interessenskonflikt bestand nicht“, sagt Weil-Mann Gerhard Schmidt auf Nachfrage hierzu. Dem Zweifel an der europarechtlich brisanten Frage, wie unabhängig der Treuhänder war, geben die Eigentumsverhältnisse neue Nahrung. „Ich habe erhebliche europarechtliche Bedenken“, sagt der CDU-Abgeordnete Langen, „die gesamte Konstruktion diente offensichtlich nur dazu, das Europarecht auszuhebeln. Die Verflechtungen sind hoch problematisch.“
Zusätzlich genährt werden die Zweifel noch, wenn man neben der Gesellschafterebene auch den operativen Bereich betrachtet. Nach der Abberufung von Wild als CNBG-Geschäftsführer ernannte die Gesellschafterversammlung als neuen Geschäftsführer Gerhard Jörg Wysotzki. Auch zu diesem Namen äußern sich Lieser und Schmidt auf mehrfache Nachfragen nicht. Er steht allerdings im Handelsregister. Der Grund für das Schweigen liegt auch hier nahe: Nach Recherchen der WirtschaftsWoche handelt es sich bei Gerhard Wysotzki um einen Nürburgring-Mitarbeiter und vermutlich auch um einen Lieser-Mann.
Nach der Nürburgring-Pleite haben die Insolvenzverwalter die Belegschaft in eine neue Betriebsgesellschaft transferiert. Mehrere Mitarbeiter haben der WirtschaftsWoche bestätigt, dass Wysotzki der „letzte Mohikaner“ sei, sprich der einzige verbliebene Mitarbeiter der insolventen Nürburgring GmbH, der für die Insolvenzverwalter den dort noch anfallenden Schreibkram für Sachwalter Lieser erledige. „Wir haben uns gewundert, dass einer wie Wysotzki plötzlich Geschäftsführer wurde“, heißt es bei den anderen Mitarbeitern. Die Insolvenzverwalter teilen auf Nachfrage zur Beförderung Wysotzkis mit, sie würden „zu internen Vorgängen der CNBG keine Stellung“ nehmen.
Die europarechtliche Argumentation der Insolvenzverwalter zum Weiterverkauf der Wild-Anteile an Charitonin gerät vor diesem Hintergrund schwer ins Wanken. Sie betonen, der Kaufvertrag mit der CNBG sei nicht berührt worden, lediglich auf der Gesellschafterebene der CNBG habe es einen Wechsel gegeben, und dieser sei alleine über den unabhängigen Treuhänder gelaufen. Zudem bestreiten Lieser und Schmidt energisch, mit Interessenten verhandelt zu haben und an der Auswahl des Charitonin-Konsortiums beteiligt gewesen zu sein. War das der Fall?
Bei der WirtschaftsWoche haben sich mehrere Kaufinteressenten gemeldet die bekunden, direkt mit Lieser über einen Erwerb der Wild-Anteile gesprochen zu haben. Der Insolvenzverwalter-Sprecher teilt auf Nachfragen hierzu mit: „Die Unterstellung, dass Lieser über die beim Treuhänder liegenden Gesellschaftsanteile verhandelt haben sollte, ist eine falsche Tatsachenbehauptung. Herr Lieser hat keine Verfügungsbefugnis über die bei dem Treuhänder liegenden Geschäftsanteile der Käuferin. Wenn es Verhandlungen gibt/gegeben hat/oder geben sollte, dann ist es der Treuhänder, der diese Verhandlungen führt.“
Der WirtschaftsWoche liegen allerdings Aussagen und Dokumente vor, die eine andere Deutung nahe legen. In der zweiten Oktoberwoche stellte sich eine Interessentengruppe von vier Investoren in den Räumen der KPMG in Frankfurt vor. Auch sie hatte Interesse am Zwei-Drittel-Anteil von Wild, bei den vier Interessenten handelte es sich um vermögende Unternehmer, die dem Vernehmen nach auch am Bilster Berg beteiligt sind. Wie aus Verhandlungskreisen zu hören ist, nahm neben KPMG-Vertretern auch Jens Lieser an dem Gespräch teil, weder der Treuhänder noch Wild oder Heinemann seien zugegen gewesen. Bei Gesprächen des Konsortiums am Nürburgring sei ebenfalls Lieser dabei gewesen.
Unmut über den Ablauf des Deals
Während die Vierergruppe am Ende kein Angebot für die Anteile abgab, schickte die Münchner Beteiligungsgesellschaft Afinum am 29. Oktober über ihre Anwaltskanzlei eine Finanzierungszusage für die Übernahme der Wild-Anteile – nicht etwa an den Treuhänder, sondern an Nürburgring-Sanierungsgeschäftsführer Schmidt. „Wie mit Ihnen bereits am 23. Oktober 2014 in Frankfurt besprochen“, heißt es darin, habe die Mandantin „eine mögliche Beteiligung an der CNBG geprüft und hierzu eine positive Investitionsentscheidung getroffen.“
In Verhandlungskreisen heißt es, dass bei dem erwähnten Gespräch am 23. Oktober neben Schmidt auch Lieser und KPMG-Mann Bischoff zugegen gewesen sein sollen. KPMG habe in einem Datenraum Zugang zu Informationen und Dokumenten bereitgestellt – auch das erscheint europarechtlich kritisch, schließlich war KPMG bereits für die Organisation des Verkaufsprozesses verantwortlich, der zum Zuschlag an Capricorn führte, und hatte auch dort den Datenraum zur Verfügung gestellt. Der Brüsseler Beihilfenrechtsexperte Andreas Bartosch jedenfalls sieht nun dringenden Handlungsbedarf bei der EU-Kommission.„Meines Erachtens müsste die Kommission das Beihilfeverfahren jetzt neu eröffnen“, sagt der Partner der Brüsseler Rechtsanwaltskanzlei Kemmler Rapp Böhlke & Crosby und Autor des juristischen Kommentars zum Beihilfenrecht im angesehenen Beck-Verlag. In den Nürburgring-Fall ist er nicht als Anwalt einer der beteiligten Parteien involviert. „Der Käufer wurde nicht im Rahmen eines transparenten, offenen und diskriminierungsfreien Auswahlverfahrens gefunden, sondern in einer Art Anschlussverfahren, nachdem es dem ursprünglichen Erwerber an finanzieller Leistungsfähigkeit mangelte. Dieser Sachverhalt ist von der Kommission noch nicht geprüft worden.“
Laut dem Europaabgeordneten Langen regt sich auch in der Kommission zunehmend Unmut über den Ablauf des Deals. Im Umfeld von Nexovation ist zu hören, dass die Anwälte über neue Beschwerden an die Kommission nachdenken. Malu Dreyer, die sich für Capricorn als PR-Zugpferd hergegeben hatte, muss zittern, dass das Desaster sie nach der Entlassung der am stärksten mit dem Nürburgring kontaminierten Ministern nicht auch noch persönlich einholt. Die Demonstranten beim Parteitag am kommenden Wochenende werden sie an ihre Verantwortung erinnern. Das Drama um den Nürburgring, es dürfte auch nach dem Einstieg des Charitonin-Konsortiums so schnell noch nicht beendet sein.