Nürburgring Staatsanwaltschaft Koblenz prüft Ermittlungen gegen Insolvenzverwalter

Der Ärger um den Nürburgring nimmt kein Ende. Jetzt droht den Insolvenzverwaltern der Rennstrecke ein juristisches Nachspiel, weil sie den Gläubigerausschuss getäuscht haben sollen.

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Den Nürburgring-Insolvenzverwaltern Jens Lieser und Thomas Schmidt droht wegen der Finanzprobleme des verhinderten Käufers Capricorn auch selbst ein Nachspiel. Nach einem Bericht der WirtschaftsWoche prüft die Staatsanwaltschaft Koblenz derzeit Ermittlungen gegen die Insolvenzverwalter, ob sie den Gläubigerausschuss über die Finanzierungssicherheit des Capricorn-Angebots getäuscht haben. Sie hatten dem Gremium Capricorn als Käufer vorgeschlagen, obwohl der Düsseldorfer Automobilzulieferer beim Zuschlag keine belastbare Finanzierung besaß.


Als der Ausschuss am 11. März 2014 abstimmte, wurde ihm laut Protokoll mitgeteilt: „Die Finanzierungsbestätigung der Deutschen Bank AG ist banküblich und valide.“ Die Deutsche Bank hat einen fünfseitigen Brief mit beigefügter Konditionsübersicht an Capricorn geschickt, die der WirtschaftsWoche vorliegen. Darin behält sich die Bank jedoch vor, die Bestätigung zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen. Sie weist darauf hin, dass die Gremien der Bank noch zustimmen müssen und nennt seitenweise Bedingungen, die noch zu erfüllen sind. Am Ende heißt es in einem „wichtigen Hinweis“, das Papier sei „ausschließlich zu Diskussionszwecken und nicht dazu gedacht, rechtlich verbindliche Verpflichtungen zwischen uns zu begründen.“

Der unterlegene Bieter Nexovation hat Lieser und Schmidt wegen des Verdachts auf Untreue und Betrug angezeigt. Die Insolvenzverwalter lassen ihren Sprecher ein Fehlverhalten zurückweisen. „Einen angeblichen Täuschungsvorwurf können wir nicht erkennen“, heißt es in einer Stellungnahme, „die Finanzierungsbestätigung wurde, als Ergebnis der gemeinsamen Diskussion von Verwaltern und Beratern, als banküblich und valide eingeschätzt.“ Berater war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG, sie lehnte eine Stellungnahme wegen Verschwiegenheitspflichten ab.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz teilte auf Anfrage mit, dass sie nach dem Eingang der Anzeige die Einleitung von Ermittlungen prüft. Bereits anhängig ist ein Ermittlungsverfahren gegen Capricorn-Gründer Robertino Wild wegen Kreditbetrugs, weil dieser bei der Stundung der zweiten Kaufpreisrate seine Kunstsammlung als Sicherheit stellte, obwohl diese bereits anderweitig verpfändet war. Capricorn konnte den Kauf nicht stemmen, Ende 2014 übernahm daraufhin ein russisches Konsortium die Anteile.

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