Paketbranche: Kommt das Verbot der Subunternehmen?
An der Tür klingeln, Treppe rauf, Treppe runter. Hunderte Mal am Tag. In den Händen nicht selten Pakete so schwer wie eine Wasserkiste. Die Postzusteller waren in der Coronapandemie für viele die Helden, die die Gesellschaft am Laufen hielten. Ihre Arbeitsbedingungen aber sind durchaus prekär: Lange Arbeitszeiten, hoher Zeitdruck, mäßige Löhne. Und das liegt in den Augen von Gewerkschaften und Teilen der Politik vor allem an Subunternehmen. Jenen 4000 Firmen in Deutschland, die als Vertragspartner in Deutschland für Hermes, Amazon und Co. die Pakete letztendlich an die Haustür bringen.
Erst vor wenigen Tagen forderte die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung (HBS) in einem Gutachten das Verbot für sogenannte Werks- und Leihverträge bei Subunternehmen. Zum gleichen Ergebnis kam im Mai auch der Bundesrat und nun der saarländische Landtag. Diesen Donnerstag will darüber auch der Bundestag in Berlin debattieren und möglicherweise ein Gesetz vorantreiben, das die Branche radikal umkrempeln könnte. Doch wie schlecht sind die Arbeitsbedingungen für Zusteller wirklich?
Folgt man dem Gutachten der Böckler-Stiftung, ähneln sich die Bedingungen der Zusteller bei Subunternehmen in Deutschland denen in der Fleischindustrie. Nach zahlreichen Missbrauchsfällen und heftigen Diskussionen, hatte dort die Bundesregierung 2021 beschlossen, Subunternehmer in der Fleischproduktion zu verbieten. Und die Transparenz bei den Angestellten zu erhöhen. Einen ähnlichen Weg empfehlen die Wissenschaftler jetzt auch für die Paketzusteller.
Von den etwa 130.000 Beschäftigten der Branche arbeitet mehr als jeder zweite mit einem Werksvertrag. Von den großen Anbietern setzt nur die Deutsche Post bei ihren Brief- und Paketdiensten in Deutschland auf eigene Zusteller. Und selbst die ist auf Fremdfirmen angewiesen, die Angestellten der Tochter DHL Express arbeiten seit Jahren mit Werksverträgen. So halten es auch alle anderen großen Paketdienstleister, für die ihre Vertragspartner das letzte Stück der Lieferung übernehmen. Bei diesen Subunternehmen seien Verdi und anderen zufolge die Arbeitsbedingungen besonders schlecht. Teilweise würden Zusteller in undurchsichtigen Kettenstrukturen tätig sein, in Sub-Sub-Unternehmen.
„In Einzelfällen“ auch Missbrauch
Die Böckler-Stiftung verweist auf „eklatante Verstöße“ gegen das Mindestlohngesetz, die von Interessensorganisationen dokumentiert würden. Gewerkschaften und Beratungsstellen berichteten von „unbezahlten Überstunden“ und „unberechtigten Lohnabzügen für Verzögerungen oder Schäden an Paketen und Fahrzeugen“. Die Arbeitsbelastung nehme zu. „Die strukturellen Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben dürften seltener werden, wenn die großen Paketdienstleister dafür haftbar gemacht werden könnten“, begründen die Wissenschaftler ihren Vorschlag, die Zusteller grundsätzlich direkt beim Paketdienstleister zu beschäftigen.
„Systematisches rechtswidriges Verhalten weisen wir weit von uns“, entgegnet hingegen Marten Bosselmann, Vorsitzender vom Verband für Paket und Expressdienste. Das Gutachten der Böckler-Stiftung bezeichnet er als „einseitig und rechtlich unhaltbar“.
Natürlich könne es „in Einzelfällen“ auch zu Missbrauchsfällen kommen. Doch würden alle geltenden Regeln und Gesetze, darunter das Mindestlohngesetz und das Paketbotenschutzgesetz „grundsätzlich eingehalten“.
Inwiefern das stimmt, ist selbst für die meisten unabhängigen Experten schwer zu überprüfen. Belastbare Zahlen sind Mangelware. Anfang des Jahres verwies Stefan Wenzel, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, darauf, dass die „Erfahrungen“ in der Branche zwar relevant für die „Ermittlungstätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ seien. „Systematische Rechtsverletzungen“ könnte aber nicht festgestellt werden.
Aus der Verbandssicht tun manche Paketdienstleiter sogar mehr als nötig, um Verstöße zu ahnden. Hermes beispielsweise lässt seine Zusteller seit knapp einer Dekade von Dritten überprüfen, gibt das Unternehmen an. Dazu beauftragt es Auditinstitute wie den TÜV Saar, die feststellen sollen, ob Beschäftigte Pausen einhalten und Löhne wie vereinbart ausgezahlt werden. Auch andere würden laut Biek dem Beispiel folgen und „staatlich akkreditierte“ Prüfungen samt Gütesiegel anbieten. Das alles seien Maßnahmen, mit denen die Unternehmen Transparenz lediglich vorgaukeln, so die Kritiker.
Unbestritten ist, dass Subunternehmer für die Paketdienste auch abseits der Debatte um mögliche Missstände eine wichtige Rolle spielen. Zum einen haben sich die vielen Mittelständler auf die Auslieferungen in bestimmten Regionen spezialisiert, kennen sich aus vor Ort. „Kleine Unternehmen können viel besser am Paketmarkt teilnehmen, wenn sie dafür nicht ein bundesweites Netzwerk aufbauen müssen“, sagt Verbandsvertreter Bosselmann. Paketdienste können so auch schneller auf die saisonalen Bedürfnisse reagieren und etwa im beschäftigungsstarken Weihnachtsgeschäft einfacher Kräfte einstellen und dann im Februar wieder abziehen.
Experten schätzen, dass auch der Boom und Wachstum im Onlinehandel ohne die vielen dezentralen Subunternehmer im Paketgeschäft kaum möglich wäre. Seit Jahren wächst die Branche um jährlich 10.000 zusätzliche Kräfte. Aktuell sind Branchenangaben zufolge knapp 5000 Stellen unbesetzt.
Faire Bezahlung?
Dass die Versandhändler durch Subunternehmer auch bei der Bezahlung profitieren, liegt auf der Hand. Knapp 17 Euro pro Stunde bekommt ein Paketzusteller im Durchschnitt, so die Böckler-Stiftung. Die Angaben beinhalten auch die Löhne der Deutschen Post und des Dienstleisters UPS. Beide zahlten deutlich über dem Durchschnitt. UPS mit über 20 Euro pro Stunde sogar am besten von allen. Amazon setzt seit diesem Monat eigenen Angaben zufolge auf eine Mindestgrenze von 14 Euro.
Die Löhne aller anderen dürften knapp über der Mindestlohngrenze liegen, abhängig vom Bundesland und Werkszugehörigkeit. 2300 bis 2500 Euro brutto, schätzt Bosselmann die Bezahlung eines Zustellers, der für einen Vertragspartner in Berlin Vollzeit arbeitet. „Für eine Arbeit, die man ohne Ausbildung, Vorkenntnisse und teilweise sogar ohne Führerschein anfangen kann, ist das nicht schlecht“, findet er.
Sollte sich die Politik entscheiden, die Werkverträge zu verbieten, wäre das für die tausenden Kleinunternehmer nur schwer verkraftbar, so Bosselmann. „Eine solche Entscheidung wäre wie eine DDR 2.0.“ Ob das so kommt, ist unklar. Selbst innerhalb der regierenden Parteien ist das Meinungsbild gemischt. Aktuell prüft das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, ob ein Verbot nötig ist. Die Ergebnisse sollen bis Ende des Jahres vorliegen.
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