So ist ein schnelles Ende in dem Konflikt nicht abzusehen. Die Piloten werden nicht nachgeben, weil sie am Ende ein ganz anderes Ziel haben als höhere Löhne: Sie wollen den Ausbau des Billiggeschäfts unter der Marke Eurowings verhindern. Und bei ihnen greift eine wichtige Bremse im Tarifkampf nicht: dass bei der Gewerkschaft das Geld knapp wird, weil die Kosten für die Ersatzzahlungen an die kämpfenden Mitglieder die Streikkasse leeren.
Die Pilotengewerkschaft sitzt nicht nur auf einem Guthaben von gut sieben Millionen Euro. Wie eine renommierte Unternehmensberatung im Auftrag der WirtschaftsWoche vorrechnete, fliegen derzeit in der Nebensaison weniger als ein Drittel der Piloten. „Die anderen haben entweder frei, warten auf Flüge oder sind im Hotel in der Ruhepause“, so der Unternehmensberater. „Damit kommt über den Gewerkschaftsbeitrag immer mehr Geld in die Kasse als der Streik kostet.“
Doch auch die Lufthansa wird der Gewerkschaft nicht allzu schnell nachgeben. Denn sie kann sich ein Gehaltsplus von 200 Millionen Euro für ihre Piloten nicht lange leisten. In der Branche stehen die Zeichen eher auf Sturm und niedrigere Gewinne.
Für die hohen Überschüsse in 2015 und 2016 sorgte auch der im Vergleich zu 2014 niedrigere Kerosinpreis. Doch wie sich jeden Tag an den Tankstellen ablesen lässt, steigen gerade die Preise. Sie liegen derzeit um gut zehn Prozent über dem Rekordtief vom vergangenen Februar.
Womit die Lufthansa ihr Geld verdient
Umsatz (inklusive interner Umsätze): 32,1 Milliarden Euro
Angaben für 2015
Quelle: CAPA, Unternehmensangaben
Umsatz (inklusive interner Umsätze): 16 Milliarden Euro
Gewinnmarge (Ebit): 5,4 Prozent
Umsatz (inklusive interner Umsätze): 4,5 Milliarden Euro
Gewinnmarge (Ebit): 10,1 Prozent
Umsatz (inklusive interner Umsätze): 2,1 Milliarden Euro
Gewinnmarge (Ebit): 2,1 Prozent
Umsatz (inklusive interner Umsätze): 1,9 Milliarden Euro
Gewinnmarge (Ebit): 2,0 Prozent
Umsatz (inklusive interner Umsätze): 2,4 Milliarden Euro
Gewinnmarge (Ebit): 0,1 Prozent
Umsatz (inklusive interner Umsätze): 5,1 Milliarden Euro
Gewinnmarge (Ebit): 8,8 Prozent
Umsatz (inklusive interner Umsätze): 3 Milliarden Euro
Gewinnmarge (Ebit): 2,8 Prozent
Umsatz (inklusive interner Umsätze): 2,5 Milliarden Euro
Gewinnmarge (Ebit): -15,2 Prozent
Dazu drückt der immer stärkere Wettbewerb durch Billigflieger und die Airlines vom persischen Golf auf die Einnahmen. „Ich habe noch nie so niedrige Preise gesehen wie heute“, klagte etwa Tim Clark, Chef von Emirates in der vorigen Woche.
Außerdem würde ein großes Entgegenkommen gegenüber den Flugzeugführern die Unruhe im Konzern nicht beenden. Zuerst wären die anderen Beschäftigten in der Verwaltung und im Flugbetrieb sauer. Sie haben Gehaltsabstriche hingenommen und Tarifverträgen mit anstrengenderen Arbeitsbedingungen zugestimmt, damit die Lufthansa-Billigtochter Eurowings eine Chance gegen Konkurrenten wie Ryanair hat.
Welche Rechte Fluggäste bei Streik haben
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte betroffene Fluggäste haben.
Die Airline muss laut EU-Verordnung einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Alternativ können Fluggäste bei Annullierung des Flugs vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.
Bei Ausgleichszahlungen ist die Lage strittig. Nach bislang überwiegender Ansicht gelten Streiks als "außergewöhnliche Umstände", und dann braucht die Fluggesellschaft nicht zu zahlen.
Findet der Flug verspätet statt, sichert die europäische Fluggastrechte-Verordnung folgende Rechte zu: Anspruch auf kostenlose Betreuung besteht ab zwei Stunden Verzögerung bei Kurzstrecken (bis 1500 km), ab drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3500 km) und ab vier Stunden bei Langstrecken. Die Airline muss dann für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie eventuell notwendige Hotelübernachtungen (falls sich der Flug um einen Tag verschiebt) samt Transfer sorgen.
Wollen die Fluggäste die Reise bei einer mehr als fünfstündigen Verspätung nicht mehr antreten, können sie ihr Geld zurückverlangen.
Der Reiseveranstalter ist der erste Ansprechpartner, wenn der ausfallende Flug Teil einer Pauschalreise ist. Auch der Veranstalter hat die Pflicht, schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen.
Erst, wenn der Flieger mehr als vier Stunden verspätet ist, kann je nach Flugstrecke ein Reisemangel vorliegen. Dann können für jede weitere Verspätungsstunde fünf Prozent des Tagesreisepreises vom Veranstalter zurückverlangt werden.
Wenn durch den Streik Reiseleistungen ausgefallen sind, haben Urlauber die Möglichkeit, nach ihrer Rückkehr den Preis der Reise zu mindern.
Somit sieht sich Lufthansa-Chef Carsten Spohr gezwungen, hart zu bleiben. Zugleich muss er weitere Schritte einleiten und die Strecken im Konzern neu verteilen: weg von der Marke Lufthansa hin zu den Töchtern wie Eurowings, Swiss, Austrian und künftig der belgischen Brussels.
Das mag für Lufthansa-Piloten Sozialabbau sein. Für die Planer bei Wettbewerbern wie Easyjet oder dem British-Airways-Konzern ist dieses Portfolio-Management die in anderen Branchen übliche Vorgehensweise in einem harten Wettbewerb.