
Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries hat die Lufthansa angesichts von Vorwürfen der Preistreiberei nach dem Aus des Konkurrenten Air Berlin in Schutz genommen. „Es gibt auch viel ungerechtfertigte Kritik an Lufthansa, manchmal sogar eine Art „Lufthansa-Bashing““, sagte die SPD-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Nach Kundenbeschwerden hatte das Bundeskartellamt angekündigt, die Preispolitik zu prüfen. Die Lufthansa hatte sich gegen den Eindruck gewehrt, dass sie in der Folge der Air-Berlin-Pleite die Ticketpreise nach oben getrieben habe. Nach dem Ausscheiden von Air Berlin fehlen jeden Tag Zehntausende Plätze im Flugverkehr.
„Ich empfinde das manchmal als eine verdrehte Diskussion“, sagte Zypries. „So hat beispielsweise niemand ein Interesse daran, dass 80 Flugzeuge lange Zeit am Boden stehen und nicht fliegen dürfen, denn das verknappt das Angebot und verteuert die Preise. Solange die Kartellprüfungen noch laufen, dürfen die Flieger aber nicht genutzt werden, da kann die Lufthansa nichts dafür.“
Die geschäftsführende Ministerin fügte hinzu: „Es geht manchmal schlicht unter, dass es das Management von Air Berlin in den vergangenen Jahren, ja fast Jahrzehnten, war, das es nicht geschafft hat, das Unternehmen positiv zu entwickeln. Das ist nicht die Schuld von Lufthansa.“
Der deutsche Marktführer will mit den Teilgesellschaften LG Walter und Niki für 210 Millionen Euro einen erheblichen Teil des Flugbetriebs von Air Berlin mit 81 Jets und den dazugehörigen Verkehrsrechten übernehmen.
Wie die Kartellprüfung in Brüssel läuft
Als Obergrenze für die alleinige nationale Zuständigkeit gilt ein Umsatz aller Beteiligten zusammen von fünf Milliarden Euro. Diese Summe überschreitet allein die Lufthansa mit knapp 32 Milliarden Euro Gesamtumsatz (2016) klar.
Zuständig auf EU-Ebene ist Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Das deutsche Kartellamt wird das Brüsseler Verfahren begleiten, wie Präsident Andreas Mundt erklärte.
Gerade im innerdeutschen Flugverkehr dürfte die Ermittlung des Marktanteils schwer fallen. Dort gibt es schließlich noch konkurrierenden Bahn- und Busverkehr. Die Prüfung muss wohl nach einzelnen Strecken getrennt ablaufen.
Die EU-Kommission prüft auf Grundlage der europäischen Fusionskontrollverordnung. Die Stoßrichtung ist: keine marktbeherrschende Stellung eines Unternehmens - mit Blick auf die europäische Dimension. Nach der offiziellen Anmeldung von Übernahmeplänen hat die Kommission erst einmal 25 Arbeitstage Zeit, das Geschäft abzuklopfen. Haben die Experten wettbewerbsrechtliche Bedenken, können sie vertieft prüfen. Dann wären noch einmal 90 Arbeitstage Zeit. Bis zum Abschluss liegt das Geschäft auf Eis.
In früheren Luftverkehrsverfahren hat die Kommission mehrfach Auflagen gemacht. So mussten Käufer Start- und Landerechte auf einzelnen Strecken an Wettbewerber abgeben. Die geplante Übernahme der irischen Aer Lingus durch den großen Konkurrenten Ryanair untersagte die EU, weil das neue Unternehmen auf einer Vielzahl von Strecken marktbeherrschend geworden wäre.
Die EU-Kommission prüft derzeit, ob Wettbewerbsverzerrungen oder Nachteile für Verbraucher entstehen könnten. Lufthansa-Chef Carsten Spohr hatte 1000 neue innerdeutsche Flügen pro Monat angekündigt, sobald die EU-Wettbewerbsbehörde grünes Licht für die Übernahme von großen Teilen von Air Berlin gebe. Dann würden sich auch die Preise wieder stabilisieren.
Zypries sagte mit Blick auf wettbewerbsrechtliche Bedenken der EU-Kommission: „Die EU-Kartellbehörde prüft natürlich unabhängig. Im Sinne der Beschäftigten hoffen wir aber, dass dies möglichst zügig vonstatten geht und am Ende eine gute und wettbewerbssichernde Lösung steht.“ Sie hoffe, dass es am 21. Dezember eine Entscheidung gebe.
Der Lufthansa-Konzern hatte im EU-Kartellverfahren weitgehende Zugeständnisse gemacht, um die Air-Berlin-Tochter Niki doch noch übernehmen zu dürfen. Mit dem Verzicht auf Start- und Landerechte will Lufthansa wettbewerbsrechtliche Bedenken der Kommission zerstreuen. Die Entscheidungsfrist auch zur Übernahme weiterer Teile der insolventen Air Berlin läuft bis zum 21. Dezember. Die EU-Kommission könnte sich aber auch noch für eine vertiefte Prüfung des Kartellantrags entscheiden, die dann noch einmal 90 Arbeitstage dauern würde.