




Immerhin, der Hofnarr sprach Klartext: „Die Gottschalks haben sich mit ,Wetten dass..?‘ die Taschen vollgestopft. Das weiß doch jeder!“, sagte Komiker Oliver Pocher jüngst in der ZDF-Talkrunde „Maybrit Illner“ und grinste breit. Jeder wohl nicht – den Kontrollinstanzen des ZDF war das merkantile Treiben offenbar verborgen geblieben. Im März will sich der Fernsehrat des Senders mit den Vorwürfen befassen, jahrelang habe es massiv Schleichwerbung in der Vorzeigeshow des Zweiten gegeben.
Die wichtigsten Fragen zur neuen Rundfunkabgabe
Sie wird zunächst für jeden Haushalt und Betrieb fällig. Hartz-IV-Empfänger können einen Antrag auf Befreiung stellen. Menschen mit Behinderungen werden mit einem reduzierten Beitrag eingestuft. Bislang richtet sich der zu zahlende Betrag nach den vorhandenen Geräten.
Ab 1.1.2013 kostet die Haushaltsabgabe 17,98 Euro pro Monat. Somit wird es nicht teurer fernzusehen, Radio zu hören oder im Internet zu surfen - zumindest für diejenigen, die schon zahlen.
Ja. Die Gebühr betrifft alle. Verfassungsrechtler haben die Rechtmäßigkeit bereits mehrfach geprüft.
Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder eine Ausbildungsförderung wie Bafög oder Ausbildungsgeld erhält, wird davon befreit - allerdings nur auf Antrag. Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlose und schwer behinderte Menschen sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie sollen nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr zahlen.
Der neue Rundfunkgebühren-Staatsvertrag soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Es ändert sich für bereits zahlende Kunden nichts.
Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Nein. Die Schnüffelei der GEZ ist nicht mehr nötig. Da jeder zahlen muss, ist es egal, ob jemand Geräte hat oder nicht.
Die Beiträge für Firmen werden künftig pro Betriebsstätte erhoben und nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt.
Der Ärger um „Wetten, dass..?“ reiht sich ein in eine Kette von Skandalen bei den Öffentlich-Rechtlichen: Die Ex-Fernsehspielchefin des NDR kaufte ihre eigenen Drehbücher. Ein Manager des Kinderkanals steckte Geld in die eigene Tasche. Redaktionsleiter von HR und MDR kassierten bei Sportverbänden. Schleichwerbung fand sich in Vorabendserien und im „Tatort“. Aufgedeckt wurden die Fälle nicht von eigenen Kontrollgremien, sondern meist von außen. „Schlimmes Controlling-Versagen“ wirft der Hamburger Journalistik-Professor Volker Lilienthal dem ZDF vor.
Ein Vorschlag, die Kontrollen zu verbessern, kommt jetzt ausgerechnet von den ärgsten Konkurrenten von ARD und ZDF, den Privatsendern. Tobias Schmid, Vorstandschef des Verbandes VPRT, fordert gegenüber der WirtschaftsWoche, die öffentlich-rechtlichen einer gemeinsamen Aufsicht mit den privaten Sendern zu unterwerfen. Zumindest die Bewertung von möglichen Programmverstößen solle einheitlich und unabhängig erfolgen. „Heute bleiben Verstöße bei ARD und ZDF ohne Sanktionen“, sagte Schmid. Der gleiche Sachverhalt werde beim privaten Rundfunk durch Aufsichtsbehörden festgestellt und geahndet. ARD und ZDF hingegen beaufsichtigten sich selbst und das habe „schon im Kindergarten nicht funktioniert. Daher sind wir für eine Kontrolle aus einer Hand, durch anerkannte Experten“, fordert der Jurist, bei RTL Deutschland für Medienpolitik verantwortlich. „Die Sender in Deutschland sollten nach ein und demselben Maßstab beaufsichtigt werden.“





Statt eigene Clearingstellen einzusetzen wie das ZDF, könnten so unabhängige Medienwächter die Einhaltung von Werbe- und Jugendschutzrichtlinien auch im Programm der öffentlich-rechtlichen Sender kontrollieren. Entdeckten sie Verstöße, könnten anschließend die Räte von ARD und ZDF, in denen die gesellschaftlich relevanten Gruppen vertreten sind, aufgrund entsprechender Beschlussempfehlungen auch Sanktionen verhängen, schlägt Schmid vor: „Folgenlos wie bislang dürfen Verstöße jedenfalls nicht bleiben.“