P&R Pleite Wie viel Verlass ist auf die BaFin?

P&R-Pleite: Sind der BaFin Fehler bei der Prüfung unterlaufen? Quelle: imago images

Nach der Megapleite des Containervermieters P&R gerät die BaFin immer stärker in die Kritik. Sind der Aufsichtsbehörde Fehler unterlaufen?

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Kai-Wilfrid Schröder weiß, wie man in Bilanzen und Verkaufsprospekten findet, was andere darin verstecken wollen. Die kleinen Unstimmigkeiten in den großen Versprechen von Unternehmen zu finden, ist der Job des Anlegerberaters von Utility Consultants. Größere Unstimmigkeiten hat Schröder auch in den Verkaufsprospekten des Containervermieters P&R ausgemacht. Schon 2017 warnte der Bilanzanalyst vor dem Unternehmen. Genutzt hat es nichts: Vor wenigen Wochen ist P&R für viele Anleger vollkommen überraschend Pleite gegangen. 54.000 von ihnen fürchten nun um ein eingesetztes Kapital von 3,5 Milliarden Euro.

Dabei war Schröder keineswegs der einzige Anlegerschützer, der vor P&R gewarnt hat. Der Münchner Rechtsanwalt und Spezialist für Bank- und Kapitalmarktrecht Peter Mattil wies schon früh auf Unstimmigkeiten bei P&R hin.

Keine Warnsignale kamen hingegen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), verantwortlich für die Prüfung der Verkaufsprospekte und damit den Schutz der Anleger. Zwar sind die Prüfkriterien für Anbieter am größtenteils unregulierten Grauen Kapitalmarkt stark eingeschränkt. Dennoch muss die BaFin die Prospekte auf Vollständigkeit und Widersprüche prüfen. Immer mehr Kritiker werfen der BaFin vor, genau dies verabsäumt zu haben.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Bafin sich der Wut der Anleger stellen muss. Schon beim Betrug der Immobiliengruppe S&K wurde der Behörde vorgeworfen, zu spät reagiert zu haben. Doch so vehemente Kritik wie derzeit dürfte selbst für die Prüfer der BaFin neu sein: Fast wöchentlich finden Anlegeranwälte und Analysten neue Unstimmigkeiten in den Prospekten des Pleitekandidaten P&R. Sogar eine Amtshaftungsklage gegen die BaFin steht im Raum.

Kein Bafin-Hinweis auf Widersprüche im Verkaufsprospekt

„5003“ und „5004“ steht auf den Verkaufsprospekten von P&R aus dem Jahr 2017, in denen Schröder fündig wurde. „Im Katalog 5003 sind die Verwaltungskosten für das Jahr 2017 mit 700.955 Euro angegeben. Im Katalog 5004 sind sie für den gleichen Zeitraum allerdings mit 792.000 Euro angegeben“, sagt Schröder. Was den Analysten wundert: Am Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 2.106.200 Euro hat sich trotz der verschiedenen Kosten offenbar nichts geändert. Auch andere Unstimmigkeiten zwischen den beiden Prospekten hätten laut dem Bilanzanalysten zu einer deutlichen Korrektur des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit für das Jahr 2017 führen müssen. Hat die BaFin diese Widersprüche bei ihrer Prüfung übersehen?

Die BaFin weist diesen Vorwurf zurück und teilt mit, dass „Prognoseangaben über die Finanzlage einerseits und diejenigen über die Ertragslage andererseits einen unterschiedlichen Bezugspunkt“ hätten. Gleichzeitig teilte die BaFin mit, dass solche Widersprüche gar nicht auffallen können, weil ein Vergleich von Prospekten bei der Prüfung nicht vorgesehen ist: „Die Prüfung auf Kohärenz beinhaltet den Abgleich eines konkreten Prospekts auf Widersprüche in sich. Ein Vergleich zwischen unterschiedlichen Prospekten ist nicht Gegenstand einer Prospektprüfung.“

Der Finanzanalyst Stefan Loipfinger schoss sich in seiner Kritik ebenfalls auf die BaFin ein. So wies Loipfinger bereits vor der Pleite von P&R auf eine Mietunterdeckung hin. P&R zahlte seinen Anlegern demnach höhere Mieten für die Container als das Unternehmen durch die Weitervermietung der Container einnahm.  Doch warum fiel der BaFin nicht auf, was der Finanzanalyst schon vor Monaten sagte?

Der Berliner Anlegeranwalt Wolfgang Schirp kritisiert die BaFin für solche mutmaßlichen Versäumnisse bei der Prüfung der Prospekte und bereitet laut mehreren Medienberichten eine Amtshaftungsklage gegen die Aufsichtsbehörde vor. Das Gros der mit dem Fall P&R beschäftigten Anlegeranwälte hält diese Vorgehensweise jedoch für wenig zielführend, damit die geprellten Anleger noch etwas von ihrem Geld sehen.

Für Anleger der noch im Markt verbliebenen Containervermieter ist vor allem die Frage entscheidend, wie genau die BaFin die Verkaufsprospekte dieser Anbieter geprüft hat. Die Anleger der Containervermieter Solvium Capital, Buss Direct und Boxdirect sind jedenfalls hoch nervös und fordern bereits vermehrt Auskünfte über ihr Investment.

 Ob die BaFin bei den Verkaufsprospekten dieser Unternehmen Unstimmigkeiten festgestellt hat, will die Behörde nicht mitteilen: „Im Rahmen eines Prospektprüfungsverfahrens kommt es in der Regel zu Beanstandungen des Prospektentwurfs durch die BaFin und zu Rückfragen bei Unternehmen oder deren Rechtsvertretern.“ Zu einzelnen Unternehmen könne die Behörde aufgrund der „Verschwiegenheitspflicht“ jedoch keine Informationen geben.

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