
Alle haben sie Großes geleistet. Eugen Münch baute Deutschlands erste private Klinikkette Rhön-Klinikum mit Sitz im fränkischen Bad Neustadt an der Saale auf, Bernard große Broermann den Hamburger Konkurrenten Asklepios. Ludwig Georg Braun machte den Klinikzulieferer B. Braun im hessischen Melsungen zu einem Weltunternehmen. Zudem diente das Familienoberhaupt bis 2009 der Wirtschaft als Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages.
Umsatz und Bettenzahl in Deutschlands Klinikketten
Umsatz: 3,2 Mrd. Euro
Betten: 23.286
Umsatz: 3,0 Mrd. Euro
Betten: 26.549
Umsatz: 2,9 Mrd. Euro
Betten: 17.089
Umsatz: 1,8 Mrd. Euro
Betten: 9678
Inzwischen rangeln die drei Ausnahme-Unternehmer um Macht und Einfluss beim Rhön-Klinikum (Umsatz 2012: 2,9 Milliarden Euro). Der 68-jährige Patriarch Münch will Rhön, um sein Lebenswerk zu sichern, mit dem Dax-Konzern Fresenius und dessen Kliniktochter Helios zusammen schließen.
Die Rhön-Klinikum AG
Die Rhön-Klinikum AG beschäftigt mehr als 39.000 Ärzte, Schwester und Pflegepersonal.
Im ergangenen Jahr behandelten die Kliniken des Rhön-Verbunds rund 2,2 Millionen Patienten.
Das Unternehmen startete 1973 mit 66 Mitarbeitern. Rhön-Gründer Eugen Münch brachte das Unternehmen 1989 an die Börse. Seit 1996 ist das Unternehmen im MDax.
Broermann und Braun, die gemeinsam zehn Prozent der Rhön-Aktien kontrollieren, möchten anscheinend genau das verhindern – wohl, weil ihnen ein solcher Konkurrent zu mächtig würde. Der Ausgang des jetzt neu entbrannten Rechtsstreits ist offen. Sicher ist nur, dass die Anwälte der Beteiligten zu den Gewinnern zählen.
Am 12. Juni hat Münch einen Teilsieg errungen. Auf der Rhön-Hauptversammlung räumten die Aktionäre eine Übernahmehürde beiseite. Wichtige Entscheidungen wie ein Verkauf können künftig mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden; bisher waren dafür über 90 Prozent der Stimmen nötig. Broermann und Braun wollten die 90-Prozent-Schwelle behalten, um ihren Einfluss zu sichern. Der Beschluss kam nur zustande, weil Versammlungsleiter Münch die Stimmen von Braun wegen eines Formfehlers nicht mitzählte. Prompt kündigte Braun – das Unternehmen wollte sich dazu nicht äußern – eine Anfechtungsklage gegen die HV-Beschlüsse an. Nun droht ein langwieriger Rechtsstreit.