




Mehrerträge des neuen Rundfunkbeitrags sollten nach Ansicht des Hessischen Rundfunks (hr) auf einem Sperrkonto eingefroren und nicht direkt für Beitragssenkungen genutzt werden. Erst wenn im Jahr 2016 alle Zahlen zu den Erträgen vorlägen, solle über den Einsatz der Mehrerträge entschieden werden, fordert der hr-Verwaltungsrat. So werde verhindert, dass die von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) auf der Grundlage von Annahmen ermittelten Mehreinnahmen der nächsten Jahre vorschnell für das Senken von Beiträgen genutzt würden, teilte der hr weiter mit.
Die wichtigsten Fragen zur neuen Rundfunkabgabe
Sie wird zunächst für jeden Haushalt und Betrieb fällig. Hartz-IV-Empfänger können einen Antrag auf Befreiung stellen. Menschen mit Behinderungen werden mit einem reduzierten Beitrag eingestuft. Bislang richtet sich der zu zahlende Betrag nach den vorhandenen Geräten.
Ab 1.1.2013 kostet die Haushaltsabgabe 17,98 Euro pro Monat. Somit wird es nicht teurer fernzusehen, Radio zu hören oder im Internet zu surfen - zumindest für diejenigen, die schon zahlen.
Ja. Die Gebühr betrifft alle. Verfassungsrechtler haben die Rechtmäßigkeit bereits mehrfach geprüft.
Wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder eine Ausbildungsförderung wie Bafög oder Ausbildungsgeld erhält, wird davon befreit - allerdings nur auf Antrag. Blinde oder stark Sehbehinderte, Gehörlose und schwer behinderte Menschen sind künftig nicht mehr grundsätzlich befreit. Sie sollen nunmehr einen ermäßigten Beitrag von einem Drittel der regulären Gebühr zahlen.
Der neue Rundfunkgebühren-Staatsvertrag soll am 1. Januar 2013 in Kraft treten. Es ändert sich für bereits zahlende Kunden nichts.
Wer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt oder den fälligen Rundfunkbeitrag länger als sechs Monate nicht oder nur teilweise zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Nein. Die Schnüffelei der GEZ ist nicht mehr nötig. Da jeder zahlen muss, ist es egal, ob jemand Geräte hat oder nicht.
Die Beiträge für Firmen werden künftig pro Betriebsstätte erhoben und nach der Zahl der Mitarbeiter gestaffelt.
Bislang sei beim hr von den vorhergesagten Mehreinnahmen 2013 „so gut wie nichts zu sehen“, sagte Intendant Helmut Reitze laut Mitteilung. Der Vorschlag des Senders stelle daher sicher, dass die finanzielle Lage der Rundfunkanstalten „gründlich und in Ruhe analysiert werden kann“.
Die Rundfunkfinanzierung war zum 1. Januar 2013 neu geregelt worden. Seither ist jeder deutsche Haushalt zur Zahlung verpflichtet, egal ob dort ein Empfangsgerät steht oder nicht. Allerdings muss nur noch eine Person pro Privathaushalt zahlen. Die Höhe von 17,98 Euro blieb unverändert. In Härtefällen gibt es die Möglichkeit, befreit zu werden oder einen ermäßigten Satz zu zahlen.