Schnäppchenportal Groupon stürzt Partner ins Rabattchaos

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Es hagelt Beschwerden


Allerdings steht Gecko-Bar-Chef Zarkesch mit seinen Vorwürfen nicht allein. Groupon behält den Wert von Gutscheinen, die nicht eingelöst werden in der Regel für sich. Snow-Dome-Vertriebsleiter Karnatz hatte allerdings mit Groupon vereinbart, dass er auch für die verfallenen Gutscheine Geld bekommt. Doch daran soll sich Groupon nicht gehalten haben. Karnatz nennt dies ein „Ärgernis“, durch das „ein nicht unbeträchtlicher finanzieller Schaden entstehen kann“. Groupon gibt hierzu keine konkrete Stellungnahme ab.

Welches Chaos Groupon mit seinem Geschäftsgebaren zumindest mit auslöst, lässt sich bei Stardrinx studieren. Viele Kunden, die Gutscheine für Champagner oder Energydrinks erworben haben, können diese seit Wochen nicht einlösen. Es hagelt Beschwerden im Internet – das ist das einzige Ventil über das sich geprellte Kunden Luft machen können. Denn beim Stardrinx-Kundenservice geht schon lange keiner mehr ran. So wollte der Hesse Carsten Kunkel, der in einem Online-Shop für Elektronikware arbeitet, Ende März zu seinem 25. Geburtstag günstig Redbull über Stardrinx bestellen. Als die Getränke nicht rechtzeitig kamen, stornierte er seinen Gutschein. Es folgte eine lange Odyssee über Beschwerdeportale wie verbraucherschutz.de sowie über die Groupon-Internet-Seite. Rückmeldungen gab es lange Zeit keine, nicht von Stardrinx und nicht von bei Groupon. Mittlerweile können Kunden ihre Bestellung unter der Mailadresse storno@stardrinx.de rückgängig machen und bekommen ihr Geld zurück.

Rechtliche Grauzone

Peter Raabe, Rechtsanwalt in Berlin, kennt das Phänomen. Allein in den vergangenen Wochen hätten sich 15 Groupon-Kunden bei ihm gemeldet, die von dem Schnäppchenportal ihr Geld zurück wollten. Groupon-Vertragspartner hätten entweder keine oder falsche Ware geliefert, gingen nicht ans Telefon oder beantworteten keine Briefe. Groupon wiederum ziehe sich darauf zurück, nur für den Verkauf des Gutscheins zuständig zu sein. „Mit dem Rest wollen sie nichts zu tun haben“, sagt Raabe. Ob der Gutscheinanbieter es sich so einfach machen kann, sei rechtlich unklar. „Wir prüfen noch, ob Groupon seine Kunden hierdurch unangemessen benachteiligt.“ Der Kunde könne sich schließlich nicht zur Wehr setzen, wenn der Vertragspartner nicht erreichbar sei. Zudem sei es für Kunden kaum zumutbar, Ansprüche gegebenenfalls im Ausland einzuklagen. „Käme ein Gericht zu dem Schluss, dass die Last, die Groupon seinen Kunden auflädt, zu groß ist, müsste der Gutschein-Anbieter dem Kunden sein Geld erstatten, falls ein Deal floppt.“

Es gibt allerdings auch Unternehmer, die sich von Groupon nicht ins Bockshorn jagen lassen und die Gutscheine erfolgreich nutzen. Zu ihnen zählt Mario Meusel, Geschäftsführer des Hamburger Restaurants Lambert. „Ich habe vorher recherchiert, wie viele Gutscheine bei solchen Aktionen im Schnitt verkauft wurden, und erst einmal überlegt, ob ich das bewältigen kann“, sagt Meusel. Bei 140 Sitzplätzen seien 450 Gutscheine kein Problem gewesen.

Verdienen würde er an den Aktionen zwar nichts, es sei aber eine gute Werbung, sagt der Lambert-Chef. „Wenn fünf Prozent wieder kommen, ist das in der Gastronomie schon ein toller Erfolg.“ Mitarbeiter von Groupon hätten schon mehrfach bei ihm angerufen, um weitere Gutschein-Aktionen zu starten, er habe aber abgelehnt. Schließlich gehe es ihm ja nicht darum, Groupon glücklich zu machen.

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