Schornsteinfeger-Streit Kleinkrieg der Kaminkehrer

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Kartellermittlungen und Gerichtsstreit

Besonders hartnäckig scheinen die Altmonopolisten in Nordrhein-Westfalen um ihren angestammten Bereich zu kämpfen. Gleich nach dem Fall des Monopols durchsuchte das Landeskartellamt in Köln Akten und Schränke von Schornsteinfegerbetrieben. Die Kaminkehrer, so der Verdacht, hätten in einem Ehrenkodex verabredet, geschäftliche Aktivitäten weiterhin auf ihre alten Bezirke zu beschränken und außerhalb nicht auf Kundenfang zu gehen. Mittlerweile laufen die Ermittlungen in insgesamt drei Landkreisen. Ein Ergebnis liegt nach Angaben des zuständigen Landeswirtschaftsministeriums noch nicht vor.

Darauf sollten Sie bei den Wohnnebenkosten achten
Ausführliche NebenkostenabrechnungDie reine Höhe der Wohnnebenkosten zu nennen, reicht nicht aus. Die Rechnung muss aufzeigen, wie sich der geforderte Betrag zusammensetzt. Außerdem gehört ein Verteilerschlüssel mit Erklärung dazu, wie der Anteil des Mieters berechnet wird und welche Vorauszahlungen abgezogen wurden. Denn schließlich kann nur eine ausführliche Rechnung dem Mieter helfen, herauszufinden, ob dem Vermieter Fehler passiert sind oder ob dieser sogar mutwillig zur Abzocke greift. Auf folgende Dinge sollte ein Mieter achten… Quelle: dpa/dpaweb
Verwaltungskosten gehören nicht zu den WohnnebenkostenKosten für die Verwaltung des Vermieters gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung. Dafür muss der Mieter nicht aufkommen, das ist allein die Angelegenheit des Vermieters. Quelle: dpa
Bürotätigkeit des Hausmeisters beachtenHausmeister halten das Haus in Schuss – daher gehören ihre Arbeiten rund ums Gebäude zu den Wohnnebenkosten. Manche Hausmeister sind aber zugleich als Verwalter tätig. Und da Verwaltungskosten nicht zu den Wohnnebenkosten gehören,  gilt dies auch für die Büroarbeit des Hausmeister, die er dort rein steckt. Quelle: Fotolia
Nicht jede Versicherung gehört zu den NebenkostenVon Versicherungen rund ums Gebäude hat jeder Hausbewohner etwas. Daher gehören die Versicherungsausgaben auch in die Wohnnebenkostenabrechnung. Andres sieht es aus, wenn der Vermieter eine Rechtsschutzversicherung oder eine Hausratversicherung abschließt. Quelle: dpa
Entfallende Forderungen bei unpünktlicher RechnungEin Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode muss die Nebenkostenabrechnung vorliegen. Danach verfallen die Forderungen des Vermieters. Der Mieter muss in einem solchen Fall nur dann zahlen, wenn der Vermieter die Verspätung nicht selbst verschuldet hat. Bei verspäteter Rechnung erlischen zwar die Forderungen des Vermieters – aber nicht die Forderungen des Mieters. Hat er noch ein Guthaben offen, steht ihm das auch zu, wenn der Vermieter mit der Rechnung trödelt. Quelle: dpa
Nur den Ölverbrauch abrechnenDer Vermieter darf nur den Heizölverbrauch des jeweiligen Jahres abrechnen. Um nachzuvollziehen, ob er dies auch macht, muss er den Anfangsbestand an Heizöl, die Zukäufe im Jahresverlauf, sowie den Endbestand zu Jahresende exakt aufführen. Quelle: Blumenbüro Holland/dpa/gms
Reparaturkosten & Co. gehören nicht zu den NebenkostenEin Mehrfamilienhaus in Stand zu halten, ist teuer. Trotzdem kann ein Vermieter die Kosten für Reparaturen und Renovierungen nicht auf den Mieter abwälzen. Instandhaltungskosten haben in der Wohnnebenkostenabrechnung nichts zu suchen. Quelle: dpa

Wenigstens ein mit den Kartellermittlungen verbundener Fall landete inzwischen vor Gericht. Als ein Kölner Schornsteinfeger in der Nachbarstadt Pulheim Prospekte verteilte, um Kunden zu werben, drohte der dortige Bezirkskehrer seinen abgewanderten Kunden schriftlich: Der Konkurrent aus der Domstadt sei nicht berechtigt, die Arbeiten auszuführen. Dem Kölner blieb nur, den Lügner mit einer einstweiligen richterlichen Verfügung zu stoppen.

Arbeiten kontrollieren

Auch zwischen freien Schornsteinfegern und ihren bevollmächtigten Kollegen gibt es Streit. Denn die Bezirksschornsteinfeger müssen die Arbeiten ihrer freien Kollegen kontrollieren. „Einige der Bevollmächtigten nutzen ihre Position aus“, behauptet Feger Frei. Dazu bedienen sie sich zum Beispiel des Bescheids, der alle wichtigen Daten über eine Feuerstätte enthält und in dem die bevollmächtigten Bezirkskehrer auch die Fristen festlegen, in denen bestimmte Arbeiten an Kaminen und Öfen wie Abgasuntersuchung oder Kehrungen zu erledigen sind. „Das wird ganz klar genutzt, um den Markt zu lenken“, ärgert sich Frei. So könne der Bezirksfeger die Terminplanung der freien Kollegen durcheinanderbringen, indem er zum Beispiel alle Termine auf den Januar lege, statt sie auf das Jahr zu verteilen.

Die Kunden verunsichert der Streit in der Zunft. „Sobald ein bevollmächtigter Schornsteinfeger Ärger andeutet, kriegen die Kunden Panik und zucken sofort zurück“, sagt Freis Kollege Heit.

Die Innungen spielen die Probleme herunter. Einzelfälle, sagt ZIV-Präsident Hans-Günther Beyerstedt, „Betroffene können jederzeit bei den Innungen Beschwerde einlegen.“ Die Kunden seien offenbar zufrieden, deshalb seien die Wechselquoten so niedrig.

Das dürfte allerdings auch daran liegen, dass es noch keinen Billiganbieter in der Branche gibt, der Deutschland etwa mit einer Discount-Schornsteinfeger-Kette überziehen könnte. „Der Verbraucher kann bisher nicht wirklich viel sparen“, sagt Horst-Ulrich Frank von der Verbraucherschutzzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Mehr als fünf Euro seien bei einem Privathaus mit Kosten zwischen 60 und 100 Euro im Jahr kaum drin.

Geringe Preisunterschiede

Für große Immobilieneigentümer lohnt sich der Wechsel trotz der geringen Preisunterschiede. Die Stadt Landau etwa spart 2014 durch die Ausschreibung und Vergabe des Auftrags an Frei brutto 2800 Euro, das sind rund 13 Prozent der Vorjahreskosten. Doch ein Großteil der Kommunen hat ihre Schornsteinfegerarbeiten bisher nicht einmal ausgeschrieben. Auch die großen Wohnungsgesellschaften halten sich zurück. Zwar beauftragte die Deutsche Annington nach dem Fall des Monopols Schornsteinfegermeister Wolfgang Frei damit, die Schlote von insgesamt 7000 Wohnungen in Baden-Württemberg, Essen und Dortmund zu betreuen. Doch die Konkurrenz sieht in solchen Projekten bisher keinen Sinn. Auch sind nur wenige Schornsteinbetriebe in der Lage, größere Aufträge anzunehmen.

Frei hofft nun, über ein Internet-Portal mehr Bewegung vor die Kamine zu bringen. Auf der Internet-Seite kaminia.de, die in den kommenden Tagen online gehen soll, können Kunden anonym Aufträge ausschreiben und Schornsteinfeger anonym Angebote abgeben. Der Schornsteinfeger muss lediglich seinen Meisterbrief und seine Handwerkskarte dem Portal gegenüber vorweisen. Alteingesessene Wettbewerber haben so keine Chance herauszufinden, wer hinter einem Angebot steckt. Frei hat das Projekt initiiert. „Vielleicht trauen sich dann ein paar mehr Kollegen, auch außerhalb ihres Bezirks Aufträge anzunehmen“, hofft Frei.

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