Schutzschirmverfahren für Airline „Condor ist im Grunde kerngesund“

Condor im Schutzschirmverfahren: „Condor ist im Grunde kerngesund“ Quelle: imago images

Der Staat will dem Ferienflieger Condor mit einem Kredit in Höhe von 380 Millionen Euro zur Seite zu springen. Doch noch ist das Geld der Steuerzahler nicht geflossen. Im Interview erklärt Kartellrechtsexperte Sebastian Jungermann, woran der Rettungskredit noch scheitern kann und warum die Investorensuche zum Balanceakt werden dürfte.

  • Teilen per:
  • Teilen per:

Sebastian Jungermann, Partner der Wirtschaftskanzlei Arnold & Porter, gehört zu den renommiertesten Kartellrechtsanwälten Deutschlands. Er vertritt seine Mandanten bei Gericht und vor den Kartellbehörden in Deutschland, der Europäischen Kommission und dem US Department of Justice.

WirtschaftsWoche: Der Ferienflieger Condor kann nach der Insolvenz des Mutterkonzerns Thomas Cook dank eines 380-Millionen-Kredits des Staates auf ein Überleben hoffen. Der sogenannten Rettungshilfe muss aber auch die EU-Kommission noch zustimmen. Reine Formsache, oder?

Sebastian Jungermann: Auf Grund der bekannt gemachten Umstände scheint es derzeit als eher wahrscheinlich, dass diese Beihilfen in Form von Bürgschaftszusagen des Bundes und des Bundeslandes Hessen genehmigt werden, aber als reine Formsache würde ich das nicht bezeichnen.

Warum?

Ein solcher Überbrückungskredit oder auch Rettungskredit gilt als Rettungsbeihilfe und ist damit eine staatliche Beihilfe, die den Wettbewerb verfälschen kann. Zum einen dürfen staatliche Beihilfen nur dann gewährt werden, wenn die betreffenden Unternehmen alle anderen auf dem Markt verfügbaren Möglichkeiten ausgeschöpft haben.

Condor im Schutzschirmverfahren: „Condor ist im Grunde kerngesund“ Quelle: Privat

Bei Air Berlin hat es doch auch geklappt mit einer staatlichen Bürgschaft für einen Kredit. Wo ist der Unterschied zu Condor?

Ja, das ist richtig, Air Berlin wurde im Sommer 2017 ein Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro zugesagt, den die EU-Kommission Angang September 2017 auch genehmigt hat. Der Fall lag allerdings anders als nun die Insolvenz von Thomas Cook und das Problem der Condor. Air Berlin war damals zwar auch insolvent, es gab aber keine positive Fortführungsprognose und der Überbrückungskredit wurde benötigt, um eine geordnete Abwicklung zu ermöglichen. Bei Air Berlin war damals schon klar, dass im Grunde nur noch Verhandlungen über den Verkauf der Vermögenswerte möglich waren und die Fluggesellschaft ihren Betrieb sehr wahrscheinlich einstellen und aus dem Markt ausscheiden wird. Bei Condor ist dies anders, da diese Gesellschaft trotz einer etwas in die Tage gekommenen Flotte im Grunde kerngesund ist. Insofern dürfte auch die Wahrscheinlichkeit, dass der geplante Überbrückungskredit von Condor zurückbezahlt werden kann, deutlich höher sein, so dass eine Genehmigung daran eher nicht scheitern wird.

Welche Kriterien legt die EU bei der Prüfung an, wo sehen Sie die Knackpunkte?

Auf der Grundlage der von der Kommission erlassenen Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen können die Mitgliedstaaten in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen unterstützen, sofern die öffentliche Förderung in Zeit und Umfang begrenzt ist und zu einem Ziel von gemeinsamem Interesse beiträgt. In diesem Verfahren wird Deutschland der Kommission nachweisen müssen, dass Condor in Schwierigkeiten ist, Hilfe benötigt und eine Begrenzung möglicher Wettbewerbsverfälschungen gewährleistet ist.

Wie kann der Nachweis dafür erfolgen?

Durch die Insolvenz der Muttergesellschaft Thomas Cook scheint Condor aufgrund außergewöhnlicher und unvorhersehbarer Umstände mit einem akuten Liquiditätsbedarf konfrontiert zu sein, auch dies kann eine solche Beihilfe rechtfertigen. Ansonsten wird die Kommission im Genehmigungsverfahren gründlich prüfen, ob und wie eine Auszahlung des Kredits erfolgen soll, etwa begrenzt auf sechs Monate, auszahlbar in wöchentlichen Tranchen, nachdem der jeweilige Liquiditätsbedarf von Condor nachgewiesen wurde und ob weitere Kredittranchen erst dann freigegeben werden, wenn alle anderen verfügbaren Mittel aufgebraucht sind.

Darüber hinaus werden der Bund, das Land Hessen und Condor ein Konzept erstellen müssen, wie sicherzustellen sein wird, dass der Kredit auch tatsächlich vollständig zurückgezahlt werden kann. Knackpunkte sehe ich vor allem in der zunehmenden Aggressivität der Wettbewerber, die sich, wie bei Air Berlin im Sommer 2017 auch, vermutlich erneut in das Verfahren einmischen werden, um eine Überbrückungshilfe zu torpedieren, aus welchen Gründen auch immer. Denkbar sind zum einen Beschwerden bei der Kommission, aber auch zivilrechtliche Gerichtsverfahren in Deutschland, um diese Rettung zu verzögern, oder gar zu verhindern.

Inhalt
Artikel auf einer Seite lesen
© Handelsblatt GmbH – Alle Rechte vorbehalten. Nutzungsrechte erwerben?
Zur Startseite
-0%1%2%3%4%5%6%7%8%9%10%11%12%13%14%15%16%17%18%19%20%21%22%23%24%25%26%27%28%29%30%31%32%33%34%35%36%37%38%39%40%41%42%43%44%45%46%47%48%49%50%51%52%53%54%55%56%57%58%59%60%61%62%63%64%65%66%67%68%69%70%71%72%73%74%75%76%77%78%79%80%81%82%83%84%85%86%87%88%89%90%91%92%93%94%95%96%97%98%99%100%