Vom 28. bis 31. Dezember ist für die Firma Comet die wichtigste Zeit des Jahres. An den letzten drei Verkaufstagen im Jahr dürfen in Deutschland Raketen und Co. legal verkauft werden. Während dieses knappen Zeitfensters erwirtschaftet der Hersteller für Feuerwerkskörper aus der norddeutschen Küstenstadt Bremerhaven 95 Prozent des gesamten Jahresumsatzes. Dieser beträgt nach Unternehmensangaben immerhin 20 Millionen Euro. Um diese Zahl zu erreichen, muss die explosive Ware aus der Seestadt an 25.000 Verkaufsstellen in ganz Deutschland verteilt werden. Ein gigantischer Logistik-Aufwand für das Unternehmen, das seit über 50 Jahren im Geschäft ist.
"In diesem Jahr haben wir rund 1000 unterschiedliche Produkte auf dem Markt, die bis zum 28. Dezember an den einzelnen Verkaufsstellen eingetroffen sein müssen", sagt der 48-jährige Comet-Geschäftsführer Richard Eickel. Die Zahl seiner Mitarbeiter hat er in der Hauptsaison verdoppelt. 140 Personen haben sich im Vorfeld darum gekümmert, die fast 30.000 Sendungen auf den Weg zum Kunden zu schicken. "Jede Verkaufsstelle beliefern wir mit den Waren, die dort gewünscht werden. Jede Order ist anders, sowohl von der Stückzahl als auch von den einzelnen Produkten", erklärt Eickel.
Die Zahlen klingen beeindruckend. Dabei könnten sie noch größer sein. Denn wäre das Geschäft in Europa nicht so kompliziert, würde sich ein Teil der Produktpalette im Ausland verkaufen lassen. Zwar gibt es eine einheitliche europäische Richtlinie für den Verkauf von Pyrotechnik, doch die Handhabung innerhalb der einzelnen Länder weicht von diesen massiv ab.
So funktionieren Silvester-Raketen
Nach Anstecken der Sicherheitszündschnur brennt diese mit einer Verzögerungszeit von drei bis acht Sekunden ab und zündet dann den Treibsatz an.
Aus der Düse entweicht das durch den Abbrand des Treibsatzes entstehende Gas und treibt die Rakete nach dem Rückstoßprinzip in die Höhe.
Ist der Treibsatz abgebrannt und hat die Rakete die entsprechende Höhe erreicht, zündet die sogenannte Effektfüllung. Die Sterne werden hierdurch am Himmel verteilt.
Zunächst wird eine sogenannte Treibsatzhülse mit Ton gefüllt. Anschließend wird Schwarzpulver in einer Kapsel eingefüllt und dann unter einem bestimmten Druck festgepresst. Dieser Treibsatz kommt in eine weitere Hülse, in die dann wiederum die Effektladung für die Sterne eingefüllt wird. Die Treibsatzhülse wird abschließend mit einer Scheibe verschlossen.
Die Verzögerungszündschnur wird mit einer Schwarzpulvermischung in den Düsenkanal des Treibsatzes eingeklebt. Der nun fertige Raketenmotor wird in die Versatzkappe eingeklebt. Hiernach wird der sogenannte Leitstab aus Holz am Raketenmotor befestigt.
Nach dem Sprenggesetz ist es strafbar, Raketen oder andere Knallkörper selber zu bauen. Nach Paragraf 40 drohen bei Vergehen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Um das Chaos, das daraus entsteht, zu verstehen, muss man die verschiedenen Kategorien kennen, die seitens der Europäischen Kommission ins Leben gerufen wurden, um den Verkauf der Knaller und Raketen zu regeln. Zur Kategorie 1 gehören die Feuerwerkskörper, die das ganze Jahr über verkauft werden dürfen, zum Beispiel Knallerbsen oder Wunderkerzen. In die Kategorie 2 fallen Chinaböller, Raketen und Feuerwerksbatterien mit bis zu 500 Gramm pyrotechnischem Satz. Sie dürfen nur an Silvester, an Volljährige verkauft werden. Die Kategorie 3 beinhaltet Feuerwerkskörper die nur an lizensierte Pyrotechniker verkauft werden dürfen. Und bei der Kategorie 4 sind die Vorschriften noch strenger. Die Feuerwerkskörper, die zu dieser Gefahrenklasse gehören, sind die größten, ausschließlich für Großfeuerwerke gedachten Gegenstände wie Kugelbomben und große Raketen, die von Fachleuten bei großen Events eingesetzt werden können.