Silvester Das europäische Chaos beim Raketen-Verkauf

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Kategorien-Chaos in Europa

Kunden laufen in einem Kaufhaus in Berlin an einem Stand mit Silvesterfeuerwerk vorbei. Quelle: AP

So zumindest lauten die Einschränkungen für Deutschland. Während die Produktzuordnungen im Rahmen einer europäischen Richtlinie auf alle EU-Staaten zutreffen, kann jedes Land seine eigene Handhabe dieser Richtlinie bestimmen. Hier gilt also nationales Recht. Ein Alptraum für alle, die mit Feuerwerksequipment ihr Geld verdienen – und auch eine unverständliche Regel für den Kunden.

Anbei einige Beispiele: In Österreich sind Gegenstände der Kategorie 2 schon ab 16 Jahren erhältlich, so auch in der Schweiz. Außerdem gehen hier sogar Artikel der Kategorie 3 an volljährige Kunden. In Slowenien und den meisten skandinavischen Ländern wiederum ist der Verkauf, der Besitz und die Verwendung von Böllern und Knallern – also allem, was einfach nur Krach macht – grundsätzlich verboten.

Feuerwerkskörper der Kategorie 1 müssen in allen europäischen Ländern akzeptiert werden. Aber auch hier gibt es Abweichungen bezüglich der Altersgrenze. In der Slowakei liegt sie bei 15 Jahren und in Ungarn bei 14 Jahren.

Sicher durch die Silvesternacht

Sogar die Verkaufstage werden in Europa ganz unterschiedlich gehandhabt. Anders als in Deutschland können in England Feuerwerkskörper mehrere Wochen vor Ende des Jahres erworben und sogar abgefeuert werden. In Deutschland ist das Abfeuern der Knallkörper nur zwischen dem 31. Dezember (0 Uhr) und dem 1. Januar (24 Uhr) erlaubt.

"Als wären die Menschen in England vorsichtiger als in Österreich oder Deutschland", sagt Heinz Swart zweifelnd. Er ist seit 2005 als Geschäftsführer für den Bereich Technik bei Comet Feuerwerk in Bremerhaven beschäftigt. Für ihn und die gesamte Branche ist der unterschiedliche Umgang mit den Richtlinien aus Brüssel frustrierend. "Dadurch müssen die Produkte in den einzelnen Ländern unterschiedlich beschriftet, beziehungsweise zusammengestellt werden. Für die Industrie ist das sehr kompliziert. Entsprechend sind wir im Wesentlichen auf Deutschland spezialisiert", sagt Heinz Swart. Der europäische Markt lässt sich nur eingeschränkt erobern.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) findet das genau richtig. "Die Richtlinie der 27 EU-Staaten ist nur der kleinste gemeinsame Nenner", erklärt Ulrike Rockland, Pressesprecherin. "Die BAM prüft seit 1969 Feuerwerkskörper. Wir haben viele Erfahrungswerte, auf die wir zurückblicken können." Entsprechend ist die rechtliche Situation in Deutschland strenger geregelt als auf von Europa vorgeschlagen. "Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für seine Bürger, der wird mit den Sicherheitsvorschriften nachgekommen", sagt Rockland. Außerdem sei die regionale Handhabe sinnvoll, weil jedes Land in Europa seine ganz eigene Tradition mit dem Feuerwerk hat. "Die Spanier haben vor allem ein Tagfeuerwerk, die wollen es besonders laut und hell. In Frankreich gibt es vor allem Großfeuerwerke", heißt es seitens des BAM. Die gemeinsame Richtlinie sei vor allem wichtig, um Sicherheitstandards festzulegen.

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