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Streik bei der Deutsche BahnDie EVG agiert am Rande des Gesetzes – doch die Alternative wäre die Beamten-Bahn

Die Bahn-Gewerkschaft will ab Sonntag für 50 Stunden das Land lahmlegen. Das ist ärgerlich, aber leider legal. Ein Kommentar.KOMMENTAR von Artur Lebedew 11.05.2023 - 14:16 Uhr

Die Bahn-Gewerkschaft EVG hat für Sonntag den längsten Bahnstreik der Geschichte angekündigt. 50 Stunden soll er dauern.

Foto: dpa

Und wieder kramt Deutschland die Agenda heraus: Reisen verschieben, Mietautos beschaffen, Termine absagen. Ab Sonntag kommt der längste Bahnstreik der Historie und alles steht. Wieder einmal. Flix und Sixt wirds freuen – der Rest starrt wütend und kopfschüttelnd auf die Kalendereinträge.

50 Stunden lang wollen vor allem die Angestellten der Deutschen Bahn streiken, also bis einschließlich Dienstag. Das trifft den DB-Fernverkehr genauso wie die privaten Güterbahnen, die auf dem Bahn-Netz ihre Loks rangieren. „Wir wollen diesmal massiv die Wirtschaft treffen“, erzählen die Gewerkschaftsführer der EVG der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. „Das kann doch nicht sein!“, klagen die Kollegen an der Kaffeeküche.

Wie kann dieser Warnstreik noch verhältnismäßig sein, wenn die EVG nun zur dritten Arbeitsniederlegung aufruft, obwohl die Verhandlungen erst drei Monate laufen? Wie kann das noch angemessen sein, wenn die Deutsche Bahn angeblich erst vor Tagen ein verbessertes Angebot vorgelegt hat, das sich am Verdi-Abschluss orientiert? Wie legal ist das, wenn die Arbeitnehmerseite sich windet, ihre Liste von 50 Punkten auf einige Kernforderungen einzudampfen?

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Einmal durchatmen.

Fakt ist: Die Gewerkschaft EVG bewegt sich mit ihrer Streikpolitik am Rande der Legalität. Dem Gesetz nach sind Warnstreiks zeitlich kurz und das letzte Mittel, um festgefahrene Verhandlungen zu bewegen. Beides ist in diesem Fall äußerst zweifelhaft und mitnichten legitim. Aber (noch) nicht verboten.

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Die EVG versucht, die Grenzen des Möglichen auszureizen und für ihre Mitglieder das Maximum herauszuholen. Ob sie unverhältnismäßig handelt, darüber entscheiden Gerichte. Und in den meisten Fällen geben sie in Deutschland den Gewerkschaften Recht.

Wer darauf pocht, dass das Land sich einen Stillstand auf der Schiene nicht leisten kann, appelliert mit Wut im Bauch an die EVG und verkennt das Gesetz. Oder will das Beamtentum der Staatsbahn zurück. Bei der wurde nicht gestreikt. Besser war der Service am Schalter, in den Zügen oder in den Stellwerken aber auch nicht.

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