
Das Kabinenpersonal der Lufthansa-Billigtochter Eurowings ist am Dienstagmorgen an den Standorten Düsseldorf und Hamburg in einen ganztägigen Streik getreten. An den beiden Flughäfen seien die Beschäftigten zwischen 5.00 Uhr und 20.00 Uhr zum Arbeitskampf aufgerufen worden, teilte die Gewerkschaft Verdi in Berlin mit.
In Düsseldorf wurden am Morgen 50 von insgesamt 88 geplanten Verbindungen gestrichen, darunter Flüge nach Berlin, Prag und Wien. 38 Flüge sollten stattfinden, wie ein Sprecher des Düsseldorfer Flughafens sagte. Im Laufe des Tages könne es dabei aber auch noch Veränderungen geben.
An beiden Flughäfen mussten Passagiere sich demzufolge auf Flugausfälle und Verspätungen gefasst machen. Die Fluggesellschaft empfahl allen Reisenden, sich auf der Internetseite des Unternehmens zu informieren, ob ihr Flieger abhebt. Am Flughafen in Hamburg wurden am frühen Morgen bereits sieben startende und sieben landende Maschinen vom Flugplan gestrichen.
Insgesamt sollten am Dienstag gut 60 Flüge abgesagt werden, teilte die Airline auf ihrer Webseite mit. Nicht betroffen seien Eurowings-Langstreckenverbindungen sowie Flüge von Germanwings und Sunexpress. Insgesamt zählt die Günstigfluglinie 23 Jets. Verdi habe die laufenden Tarifverhandlungen nicht für gescheitert erklärt, weshalb die jetzige Eskalation unverständlich sei, hatte ein Airline-Sprecher gesagt.
Welche Rechte Fluggäste bei Streik haben
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, welche Rechte betroffene Fluggäste haben.
Die Airline muss laut EU-Verordnung einen Ersatzflug zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Alternativ können Fluggäste bei Annullierung des Flugs vom Luftbeförderungsvertrag zurücktreten und sich den Flugpreis erstatten lassen.
Bei Ausgleichszahlungen ist die Lage strittig. Nach bislang überwiegender Ansicht gelten Streiks als "außergewöhnliche Umstände", und dann braucht die Fluggesellschaft nicht zu zahlen.
Findet der Flug verspätet statt, sichert die europäische Fluggastrechte-Verordnung folgende Rechte zu: Anspruch auf kostenlose Betreuung besteht ab zwei Stunden Verzögerung bei Kurzstrecken (bis 1500 km), ab drei Stunden bei Mittelstrecken (bis 3500 km) und ab vier Stunden bei Langstrecken. Die Airline muss dann für Mahlzeiten, Erfrischungen, zwei Telefongespräche, Telexe, Faxe oder E-Mails sowie eventuell notwendige Hotelübernachtungen (falls sich der Flug um einen Tag verschiebt) samt Transfer sorgen.
Wollen die Fluggäste die Reise bei einer mehr als fünfstündigen Verspätung nicht mehr antreten, können sie ihr Geld zurückverlangen.
Der Reiseveranstalter ist der erste Ansprechpartner, wenn der ausfallende Flug Teil einer Pauschalreise ist. Auch der Veranstalter hat die Pflicht, schnellstmöglich für eine Ersatzbeförderung zu sorgen.
Erst, wenn der Flieger mehr als vier Stunden verspätet ist, kann je nach Flugstrecke ein Reisemangel vorliegen. Dann können für jede weitere Verspätungsstunde fünf Prozent des Tagesreisepreises vom Veranstalter zurückverlangt werden.
Wenn durch den Streik Reiseleistungen ausgefallen sind, haben Urlauber die Möglichkeit, nach ihrer Rückkehr den Preis der Reise zu mindern.
Die Gewerkschaft und das Unternehmen streiten seit geraumer Zeit ums Geld und weitere Verbesserungen für das Kabinenpersonal. Am Mittwoch könnte es für Flugreisende noch schlimmer kommen. Dann wollen die Piloten des Eurowings-Mutterkonzerns Lufthansa streiken, wie die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) ankündigte.
Die Piloten wollen den Flugverkehr auf der Lang- und Kurzstrecke der Lufthansa lahmlegen, wie die Gewerkschaft angekündigt hatte. Betroffen seien alle Flüge aus Deutschland.
Es handelt sich um den 14. Streik in der laufenden Tarifauseinandersetzung. Dieses Mal geht es ausschließlich um die Tarifgehälter von rund 5400 Piloten der Lufthansa, der Lufthansa Cargo und der Tochtergesellschaft Germanwings. Die Piloten verlangen Tariferhöhungen von 22 Prozent über einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Pilotengewerkschaft hatte zuvor erneut den Vorschlag des Unternehmens abgelehnt, in eine Schlichtung zu den offenen Gehaltsverhandlungen einzusteigen.