
Im Streit um die Filialschließungen bei Burger King zeichnet sich eine Lösung ab. Die Fast-Food-Kette und ihr umstrittener Franchiser bliesen eine eigentlich für Montag angesetzte Verhandlung vor dem Landgericht München kurzfristig ab. Sie könnten sich nun möglicherweise außergerichtlich einigen. Nach einem Verhandlungsmarathon übers Wochenende liefen dem Vernehmen nach auch am Montag weitere Gespräche. Eine Entscheidung wurde für die kommenden Tage erwartet.
Burger King hatte dem Franchisenehmer Yi-Ko im November fristlos gekündigt und dies unter anderem mit Vertragsverstößen begründet. Dabei ließ die Fast-Food-Kette die Nutzung von Marke, Produktnamen und Firmenlogo verbieten und belieferte die Restaurants auch nicht mehr mit Waren. Die 89 Filialen des Franchisenehmers mussten deshalb schließen, die rund 3000 betroffenen Beschäftigten bangen seither um ihre Jobs. Yi-Ko legte Widerspruch gegen das Nutzungsverbot für die Marke ein, über den eigentlich am Montag mündlich vor Gericht verhandelt werden sollte.
Burger-King-Franchiser kämpft um Marken-Nutzung
Im November hatte Burger King seinem größten deutschen Franchiser fristlos gekündigt und den Schritt damit begründet, dass Yi-Ko wiederholt gegen vereinbarte Arbeitsbedingungen verstoßen habe. Dabei machte die Fast-Food-Kette auch unmissverständlich klar, dass Yi-Ko nicht mehr unter dem Namen Burger King weitermachen dürfe. Keine Außenwerbung, keine „Whopper“ und „King Nuggets“, keine Arbeitskleidung mit dem Firmenlogo mehr - de facto bedeutete schon dieser Schritt das vorläufige Aus für die betroffenen Filialen. Hinzu kam ein Lieferstopp, so dass den Schnellrestaurants schon bald die Waren ausgingen.
Weil Yi-Ko viele der Hamburger-Bratereien anfangs trotzdem noch offen hielt, erwirkte Burger King eine Einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München und ließ Yi-Ko damit die Nutzung der Marke verbieten. Yi-Ko legte dagegen Widerspruch ein, über den das Landgericht jetzt von Gesetzes wegen mündlich verhandeln muss.
Die 4. Handelskammer des Landgerichts kann das Verbot der Marken-Nutzung entweder bestätigen oder aufheben. Möglicherweise ergeht die Entscheidung bereits am Montag, sicher ist das aber noch nicht. Aber selbst wenn, muss das noch nicht das Ende der Rechtsstreitigkeiten zwischen Burger King und Yi-Ko sein: So können die Parteien theoretisch Berufung gegen die Entscheidung einlegen, in diesem Fall würde die Sache vor dem Oberlandesgericht landen.
Das ist erst einmal offen. Falls die Einstweilige Verfügung nämlich aufgehoben würde, wäre da noch immer der Lieferstopp, gegen den Yi-Ko bereits erfolglos Beschwerde eingelegt hatte - und nicht zuletzt bleiben die möglichen Rechtsmittel gegen die Entscheidung.
Seit der Kündigung seitens Burger King stand auch eine mögliche Insolvenz des Franchisers mit seinen rund 3000 Beschäftigten im Raum. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sah das zunächst eher als Chance, hatte nach einem Gesellschafterwechsel bei Yi-Ko aber auch Hoffnung geschöpft, dass sich der verbliebene Alleineigentümer des Franchise-Unternehmens, Alexander Kolobov, mit Burger King einig werden könnte. Zuletzt war von intensiven Verhandlungen die Rede, wie es weitergeht, ist aber noch nicht absehbar.
Rechtsanwalt Dominik Ziegenhahn von der Kanzlei Graf von Westphalen, die den Franchiser vertritt, erklärte, eine Einigung stehe „unmittelbar bevor“. Daher mache es keinen Sinn, „sich parallel zu einer streitigen Gerichtsverhandlung vor dem Gericht zu treffen“. Beide Parteien hätten in den vergangenen Tagen und bis zum frühen Montagmorgen intensiv um eine Lösung gerungen. Alleineigentümer des Franchise-Unternehmens ist mittlerweile der Russe Alexander Kolobov, der auch in seinem Heimatland zahlreiche Burger-King-Filialen betreibt.
Die Fast-Food-Kette selbst wollte sich am Montag nicht zu den Chancen auf eine Einigung äußern. Wie schon in der vergangenen Woche erklärte das Unternehmen, man arbeite „intensiv an einer neuen Eigentümer- und Managementstruktur“ für die bisher von Yi-Ko betriebenen 89 Restaurants, um diese schnellstmöglich wiederzueröffnen. Man verhandele „mit neuen Investoren, damit auch die 3000 Mitarbeiter wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren können“.
Denkbar wären dabei verschiedene Modelle: So könnte Kolobov die Filialen alleine weiterführen oder einen oder mehrere zusätzliche Investoren mit ins Boot holen - oder aber anderen Investoren die Restaurants überlassen. Das Franchise-Unternehmen hatte bereits zugesichert, Forderungen von Arbeitnehmervertretern zu erfüllen. Zu den Zusagen gehörten neben einer Tarifbindung für die Filialen auch ein Ausgleich aller finanziellen und sonstigen Forderungen der Beschäftigten sowie eine „arbeitsvertraglich korrekte Bezahlung“.