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Streit um Taxi-Dienst Hamburg verbietet Uber

Der Zoff um die Mitfahrvermittlung Uber geht in die nächste Runde. Hamburg hat den Dienst nun verboten. Was das bringt, ist fraglich - auch in Berlin gab es ein Verbot, das aber nie vollstreckt wurde.

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Die App des Fahrdienstvermittler Uber auf einem Smartphone. Quelle: dpa

Mit der digitalen Vermittlung von Fahrdiensten hatte das Unternehmen Uber aus Kalifornien jüngst für erboste Demonstrationen in mehreren europäischen Großstädten gesorgt. Nun hat die Verkehrsbehörde Hamburg Uber am Montag eine Untersagungsverfügung zugestellt. Dies berichtete zuerst das "Manager Magazin" auf seiner Internetseite; mittlerweile bestätigte auch eine Sprecherin der Behörde den Bericht. Das Unternehmen will unterdessen Widerspruch einlegen: "Uber ist davon überzeugt, dass das Verwaltungsgericht den sofortigen Vollzug aufheben wird, da es keine Begründung für diesen gibt und die Behörden Hamburgs ihre Befugnisse überschritten haben", schreibt der Konzern am Donnerstag in einer Mitteilung.

Hamburg will das Angebot "Uber Pop" stoppen, bei dem Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten. Das Ganze funktioniert über eine Smartphone-App. Doch wer in Deutschland gegen Bezahlung Personen befördert, braucht dafür einen sogenannten Personenbeförderungsschein. Diesen besitzen Uber-Fahrer meist nicht. Daher handele es sich nach der Einschätzung der Behörde "eindeutig um nicht genehmigte Personenbeförderung", sagte ein Sprecher dem Magazin. "Uber Pop ist nicht legal", fügte er hinzu.

Durch die Untersagungsverfügung droht Fahrern des Dienstes eine Strafe in Höhe von 1000 Euro, wenn sie trotzdem weiter Passagiere aufnehmen. Uber hat die Möglichkeit, gegen die Verfügung Widerspruch einzulegen. Pierre-Dimitri Gore Coty, der Europa-Chef von Uber, sagte dem "Manager Magazin", den Dienst weiter anbieten zu wollen. Er forderte von Hamburg, "die Regularien der Stadt der Smartphone-Ära" anzupassen. Am Ende wird der Streit vermutlich vor Gericht ausgetragen.

Im Juni hatte die Hamburger Wirtschaftsbehörde schon den örtlichen Taxi-Rivalen Wundercar ausgebremst. Das Unternehmen hat daraufhin sein Modell abgewandelt. Während zuvor Privatpersonen auf Wunsch Passagiere auf bestimmten Strecken beförderten, sollen sie nun nur noch Mitfahrer für sowieso geplante Routen mitnehmen. Das bislang von Mitfahrzentralen bekannte Prinzip soll so auf den innerstädtischen Verkehr übertragen werden.

Doch so kann im Prinzip auch Uber Pop eingesetzt werden. Der künftig zu klärende Knackpunkt wird also sein, inwieweit die Dienste Mitfahrer für sowieso absolvierte Routen organisieren oder ob die Fahrer als kommerziell agierende Privat-Taxis einzustufen sind.

Zunächst hatte das amerikanische Start-Up Uber in Deutschland Berlin und München im Angebot, nun versucht der Dienst auch in Hamburg und Frankfurt Fuß zu fassen. Die etablierten Taxifahrer fühlen sich in ihrer Existenz bedroht und laufen Sturm gegen die neue Konkurrenz, denn das Uber-Angebot ist meist günstiger als eine Taxifahrt. In Berlin gab es im April eine einstweilige Verfügung gegen Uber, die jedoch aus Angst vor möglichen Schadenersatzforderungen nie vollstreckt wurde. Als Uber Pop in der Hauptstadt startete, warnte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung „Fahrer und Fahrgäste dringend vor der Nutzung solcher Angebote“. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde prüft seither ein Verbot – passiert ist allerdings trotz wochenlanger Untersuchung noch nichts.

Uber sorgt weltweit für Ärger, so erklärte kürzlich beispielsweise der Stadtrat in Südkoreas Hauptstadt Seoul, man prüfe ein Verbot. Auch in New York will die Stadtverwaltung die private Mitfahrbörse strenger regulieren. Dort gibt es den Taxidienst seit 2012. In Brüssel wurde Uber der Betrieb bereits behördlich untersagt, in Frankreich gibt es Einschränkungen.

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