Stuttgart 21 Bahn verklagt Projektpartner wegen Mehrkosten

Die Bahn zieht die Konsequenz aus jahrelangen ergebnislosen Gesprächen mit ihren Projektpartnern über die Mehrkosten beim Milliardenvorhaben Stuttgart 21. Sie reicht Klage ein. Nun haben die Richter das letzte Wort.

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Der Bauabschnitt 16 des Bauprojekts Stuttgart 21 am 30.11.2016 Quelle: dpa

Der seit langem schwelende Streit zwischen der Deutschen Bahn und ihren Projektpartnern über Mehrkosten beim Milliardenprojekt Stuttgart 21 beschäftigt jetzt ein Gericht. Der Konzern reichte am Freitag Klage gegen seine Mitfinanziers des Neubaus des Stuttgarter Bahnknotens beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein. Eine Gerichtssprecherin bestätigte den Eingang der 209-seitigen Klageschrift.

Die Deutsche Bahn, die Bauherrin des Milliardenvorhabens ist, will das Land Baden-Württemberg, die Stadt Stuttgart und den Verband Region Stuttgart sowie den Landesflughafen juristisch verpflichten, sich an den Mehrkosten für das Projekt zu beteiligen. Die Partner der Bahn lehnen über die zugesagten Beträge hinaus jegliches weitere finanzielle Engagement ab.

Das umstrittene Vorhaben wird von der Bahn auf bis zu 6,5 Milliarden Euro kalkuliert. Bis März 2013 waren es noch gut 4,5 Milliarden Euro. An den Mehrkosten von bis zu zwei Milliarden Euro will die Bahn zu 65 Prozent die Projektpartner beteiligen. Das Land steuert bislang 930 Millionen Euro, die Landeshauptstadt knapp 300 Millionen Euro, der Flughafen Stuttgart 339 Millionen Euro und die Region 100 Millionen Euro bei.

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Die Bahn leitet ihren Anspruch auf eine Mitfinanzierung der Projektpartner auch über 4,526 Milliarden Euro hinaus nach eigenen Angaben aus einer sogenannten Sprechklausel ab. Dieser Passus im Finanzierungsvertrag von 2009 bedeutet aus Sicht des Landes nur, dass sich die Partner zu Gesprächen zusammensetzen, wenn die Kosten sich erhöhen - nicht aber, dass ohnehin freiwillige Leistungen noch ausgeweitet werden müssen.

Wann es zu einem Prozess kommt, ist unklar. Die Klageschrift wird den Beklagten zugestellt, die dazu eine Stellungnahme abgeben können. Die Zeit vom Einreichen einer Klage bis zur Verhandlung dauere im Schnitt neun Monate, bei komplizierten Materien noch länger, erläuterte die Gerichtssprecherin.

Die Bahn betonte, bei ihr stünden die Türen noch immer offen für eine außergerichtliche Einigung. Sie musste wegen drohender Verjährung möglicher Ansprüche an ihre Partner noch in diesem Jahr Klage einreichen.

Unterdessen haben Gespräche der Projektpartner der Bahn im Stuttgarter Verkehrsministerium, das das Land in dem Rechtsstreit vertritt, über den Umgang mit der Klage begonnen. Sie haben eine aufschiebende Wirkung für etwaige Ansprüche der Partner untereinander. Das Land will damit sicherstellen, dass es im Fall eines juristischen Sieges der Bahn nicht allein auf den Mehrkosten sitzen bleibt.

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