
Im Streit zwischen der Suhrkamp-Familienstiftung und der Holding des Hamburger Kaufmanns Hans Barlach hatten die Frankfurter Richter die Stiftung Anfang dieser Woche verpflichtet, ihre Gewinnforderung von 4,7 Millionen Euro gegenüber dem Verlag bis Ende 2014 aufzuschieben. Barlach sieht sich dadurch darin bestätigt, dass zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags Ende Mai keine Insolvenzgründe vorgelegen hätten. Er wollte schon im Juni per einstweiliger Verfügung verhindern, dass die Gewinnforderung zum Insolvenzgrund wird. Die Stiftung kam dem Urteil nicht nach und muss nach dem erneuten Urteil ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro zahlen. Angesichts des Urteils „könnte der Verlag sofort aus der Insolvenz geführt werden“, heißt es von Barlach. Sachwalter Rattunde widerspricht: „Das jüngste Urteil wird keine unmittelbaren Konsequenzen auf das Insolvenzverfahren haben.“ Die Gläubiger sollen am 1. Oktober die Umwandlung Suhrkamps in eine Aktiengesellschaft beschließen.