TV-Geschäft Banijay übernimmt bei Brainpool die Macht

Jörg Grabosch, Gründer der TV-Produktionsgesellschaft Brainpool, hat seinen Widertand aufgegeben. Quelle: imago images

Im Ringen um die Mehrheitsverhältnisse bei Brainpool hat der Gründer des Kölner TV-Produzenten, Jörg Grabosch, seinen juristischen Widerstand gegen die Mehrheitsübernahme durch den Gesellschafter Banijay aufgegeben.

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Im Verfahren um die Mehrheitsverhältnisse beim Kölner TV-Produzenten Brainpool hat Gründer und Anteilseigner Jörg Grabosch seinen Widerstand gegen die Mehrheitsübernahme durch den Gesellschafter Banijay aufgegeben.

In der Verhandlung vor dem Kölner Oberlandesgericht hatte zuvor der Vorsitzende Richter des 18. Zivilsenats deutlich gemacht, dass nach Auffassung des Gerichtes einem Verkauf und einer Übertragung der Brainpool-Anteile des Entertainers Stefan Raab an Banijay nichts entgegensteht.

Ausschlaggebend dafür war aus Sicht des Gerichts, dass Ende 2016 ein bereits 2009 abgeschlossenes gegenseitiges Verkaufsverbot der Gesellschafter ausgelaufen war. Raab hatte seinen Anteil im März 2018 an den französischen Konzern verkauft. Seitdem kämpfte Gründer Grabosch gegen die Machtübernahme durch Banijay, die mit Raabs Anteilen nun auf 62,5 Prozent an Brainpool kommen. Richter Uwe Schmidt sagte nun: „Wenn man sich mit einem Elefanten ins Bett legt, muss man sich nachher nicht wundern, wenn es eng wird.“

Grabosch selbst nahm zu Beginn an der Verhandlung teil. Nach einer Sitzungsunterbrechung zog er sich aber zurück. Statt seiner verkündete sein Rechtsanwalt die Rücknahme des Widerspruchs.

Weiterhin vertreten bleiben Grabosch und zwei weitere Minderheitsgesellschafter jedoch im Gesellschafterausschuss des Unternehmens. Einen endgültigen Beschluss in den miteinander verbundenen Einzelverfahren will das Gericht am 6. Juni verkünden.

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