
Das bestätigte die Bahn gegenüber der WirtschaftsWoche.
Neun Verkehrsverbünde und Eisenbahnunternehmen klagen gegen einen Preisaufschlag, den die Infrastrukturparte von 2003 bis 2012 auf Nebenstrecken erhoben hat. Der Streitwert liegt bei 60 Millionen Euro. Hinzu kommen Ansprüche weiterer Besteller von etwa 100 Millionen Euro, die ihre Klagen zunächst zurückgestellt haben. Die Bahn verzichtete auf Verjährung.
Die rechtliche Bewertung ist strittig. 2003 führte DB Netz einen Regionalfaktor ein, also einen Zuschlag auf den Trassenpreis für selten befahrene Strecken. „Wir sind davon überzeugt, dass der Regionalfaktor im Prinzip eine gute Idee war“, sagte DB-Netz-Vorstand Jörg Sandvoß der WirtschaftsWoche, „das Thema hatten wir intensiv mit den Ländern und dem Bund diskutiert.“
In einer Klage urteilten die Richter zugunsten der Bahn, dreimal verlor sie. Zuletzt forderte das Landgericht Frankfurt die Bahn zur Rückzahlung an den Zweckverband Leipzig auf. Gegen die Urteile legte die Deutsche Bahn Berufung ein.