Unterkunftsvermittler Paris geht gegen Airbnb und Wimdu vor

Weil der gefundene Kompromiss nicht fruchtet, zieht Paris gegen Airbnb und Wimdu nun vor Gericht. Die Anbieter sind überrascht und enttäuscht.

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Die Stadt Paris zieht gegen den Online-Unterkunftsvermittler vor Gericht. Quelle: dpa

Paris Die Stadt Paris zieht gegen die Unterkunftsvermittler Airbnb und Wimdu vor Gericht. Sie wirft den Online-Plattformen vor, die Regeln für die kurzzeitige Vermietung möblierter Wohnräume an Touristen nicht einzuhalten.

Seit Dezember brauchen Privatleute, die in der französischen Hauptstadt gelegentlich Zimmer oder Wohnungen über solche Plattformen vermieten, eine Registrierungsnummer von der Stadtverwaltung. Heute führten aber nur gut 16 Prozent der 60.000 Pariser Anzeigen auf Airbnb eine entsprechende Nummer auf, teilte die Stadt am Donnerstag mit.

Unter Verweis auf die Wohnungsknappheit in Paris bemüht sich das Rathaus schon länger, die Vermietung über Online-Plattformen stärker zu regulieren. In fünf Jahren habe Paris 20.000 Mietwohnungen verloren – die meisten davon seien in Ferienwohnungen umgewandelt worden, so die Stadt. Sie fordert nun per Eilverfahren, die Plattformen zu verpflichten, Anzeigen ohne Registrierungsnummer nicht mehr zu veröffentlichen. Ein Gerichtstermin sei bereits für den 12. Juni angesetzt.

Der in Berlin ansässige Anbieter Wimdu äußerte sich auf Anfrage „mehr als überrascht“. „Wir haben seit einigen Wochen eine vertrauensvolle Kommunikation mit der Pariser Stadtverwaltung geführt, um die neuen Anforderungen besser zu verstehen.“

Dabei habe das Unternehmen deutlich gemacht, dass es seine Gastgeber anhalten werde, die Nummern einzutragen, „was natürlich etwas Zeit erfordert“. „Wir sehen eine erhebliche Verletzung unserer Rechte und die unserer Gastgeber, wenn man uns nicht einmal die Chance für ein faires Verfahren gibt.“

Airbnb reagierte „enttäuscht“ auf die Entscheidung der Stadt und kritisierte, die Regeln in Paris seien „komplex, verwirrend und für professionelle Anbieter und Großunternehmen gemacht“.

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