
Frankfurt Der US-Fahrdienstvermittler Uber hat einem Medienbericht zufolge die Revision gegen das Verbot seines Angebotes „Uberpop“ in Deutschland vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen. Das Verbotsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom März 2016 werde damit rechtskräftig, berichtete die „Automobilwoche“ am Freitag. Taxizentralen aus mehreren Großstädten hatten gegen das auf private Fahrer setzende Angebot geklagt, weil die Fahrer und Uber keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben. Der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember entschieden, dass der Mitfahrdienst ein professioneller Transportdienstleister ist und damit den Vorschriften des Taxigewerbes unterliegt.