US-Mobilitätsdienst Uber Uberpop bleibt in Deutschland verboten

Seit März 2016 ist Uberpop in Deutschland verboten. Die Revision gegen das Gerichtsurteil hat US-Mobilitätsdienst nun zurückgenommen.

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Der Erzfeind der Taxi-Zentralen: Viele Unternehmen hatte gegen Uber geklagt, weil Uber-Fahrer keine Genehmigung zur Personenförderung haben. Das Oberlandgericht Frankfurt hat den Dienst verboten. Quelle: dpa

Frankfurt Der US-Fahrdienstvermittler Uber hat einem Medienbericht zufolge die Revision gegen das Verbot seines Angebotes „Uberpop“ in Deutschland vor dem Bundesgerichtshof zurückgenommen. Das Verbotsurteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom März 2016 werde damit rechtskräftig, berichtete die „Automobilwoche“ am Freitag. Taxizentralen aus mehreren Großstädten hatten gegen das auf private Fahrer setzende Angebot geklagt, weil die Fahrer und Uber keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben. Der Europäische Gerichtshof hatte im Dezember entschieden, dass der Mitfahrdienst ein professioneller Transportdienstleister ist und damit den Vorschriften des Taxigewerbes unterliegt.

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