„Verdacht des Betruges“ Erste Ermittlungsverfahren gegen Betreiber von Corona-Testzentren

Quelle: dpa

Die Staatsanwaltschaften Bochum und Lübeck ermitteln gegen Betreiber von Corona-Schnelltestzentren. Der Verdacht: Betrug in Zusammenhang mit der Durchführung und Abrechnung von Schnelltests.

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Die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt gegen einen Betreiber von Corona-Schnelltestzentren „wegen des Verdachts des Betruges in Zusammenhang mit der Durchführung und Abrechnung von Corona-Schnelltests“. Das bestätigten der WirtschaftsWoche sowohl das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein als auch die zuständige Staatsanwaltschaft am Landgericht Lübeck.

Weitere Auskünfte, etwa was die Anzahl der Testzentren oder den Umfang des Betrugs angeht, könne die Staatsanwaltschaft „zum Schutze der laufenden Ermittlungen“ nicht erteilen.

Auch die Staatsanwaltschaft Bochum hat ein Ermittlungsverfahren „wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Abrechnung von Bürgertests gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung“ eingeleitet. Die Ermittlungen laufen gegen zwei Verantwortliche eines in Bochum ansässigen Unternehmens. „Am 28. Mai 2021 sind Geschäftsräume und Privatwohnungen im Ruhrgebiet durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt worden“, teilte die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der WirtschaftsWoche mit. Weitere Informationen gab sie nicht preis.



Am Donnerstag war der Fall eines Corona-Teststellenbetreibers in Bochum bekannt geworden, der angeblich weitaus mehr Bürgertests an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung übermittelte, als er tatsächlich durchgeführt hat. Zuerst hatten NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ darüber berichtet. Für einen Bürgertest können Betreiber 18 Euro abrechnen.

Seit dem 8. März haben alle Bürger Anspruch auf einen kostenlosen Coronatest. Die Durchführungen sind dabei längst nicht nur Apothekern oder gar Ärzten vorbehalten. Praktisch jeder, der einen Online-Kurs über die Abstrich-Entnahme absolviert hat, kann beim Gesundheitsamt einen Antrag auf Eröffnung eines Testzentrums stellen. Da ein negativer Coronatest vielerorts als Einlassbedingung für Einrichtungen und Händler gilt, wittern Unternehmer ein Geschäft. In der Folge vervielfältigten sich zuletzt die Corona-Schnelltests in Deutschland: Laut Bundesgesundheitsministerium „gibt es mittlerweile 15.000 Testzentren von unterschiedlichen Anbietern“.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) in Bonn erstattet den Kassenärztlichen Vereinigungen einmal im Monat die gemeldeten Testkosten. Auf WirtschaftsWoche-Anfrage teilte das BAS mit, in den Monaten April und Mai in diesem Zusammenhang rund 659 Millionen Euro an die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgezahlt zu haben. Davon entfallen rund 275 Millionen Euro auf die Beschaffungskosten der Tests, die übrigen 384 Millionen Euro auf die Pauschalen für die Abstrichentnahme und Ergebnismitteilung.

Mehr zum Thema: Ab dem 7. Juni ist die Impfreihenfolge aufgehoben. Doch wie viele Dosen die Hersteller liefern, ist noch unklar. Die Regierung spricht von „Unsicherheiten“, Ärzte warnen vor „Resterampen“ – und Kinder müssen sich hinten anstellen.

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