Vertriebsargument Angst Die Corona-Tricks der Fluglinien

Nicht ausreichend gebuchte Flüge so frühzeitig annullieren, dass keine Entschädigung anfällt? Das ist einer der Tricks der Airlines, mit denen sie durch die Krise manövrieren. Quelle: dpa

Die Coronapandemie setzt die deutschen Airlines unter Druck. Und manche, so beobachtet der Flugrechte-Eintreiber Flightright, treibt sie auch zu einem fragwürdigen Umgang mit den eigenen Kunden.

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Deutschlands Fluggesellschaften generieren während der Coronakrise mit zweifelhaften Tricks Umsätze, um ihre angespannte Liquidität etwas aufzubessern. Das zeigen Erlebnisberichte von Passagieren und Beobachtungen des Flugrechteportals Flightright. Mitunter verstießen die Airlines sogar gegen die Fluggastrechte-Verordnung der EU, heißt es von den Flightright-Juristen.

So verkaufen Airlines wie Eurowings zurzeit auch reihenweise Flüge, von denen absehbar ist, dass sie diese später streichen werden. „Viele Linien, nicht nur Eurowings, führen aktuell möglichst keine Flüge durch, die für sie nicht profitabel sind“, sagt Flightright-Gründer Philipp Kadelbach. Zugleich versuchten die Anbieter aber, ihr Flugvolumen hochzufahren. Darum böten sie die Flüge erstmal an, schauten, ob sich genug Gäste finden. Erst dann entschieden sie, ob sie den Flug durchführen oder stornieren. Eine solche Entscheidung falle typischerweise mindestens 14 Tage vor Abflug, sodass die Airlines nicht mehr verpflichtet sind, die Kunden für eine Stornierung oder Umbuchung zu entschädigen. So müssten die Linien im Zweifel nur den Ticketpreis erstatten oder einen Voucher ausgeben.

Hart traf es etwa einen Passagier, der vor wenigen Tagen mit der Condor von Frankfurt nach Fuerteventura geflogen war. Mitten im Urlaub stornierte die Airline den Rückflug. Doch statt den Passagier auf einen anderen Flug umzubuchen, ließ Condor ihn stehen. „Bedauerlicherweise ist Ihr ursprünglich gebuchter Flug von einer Flugplanänderung betroffen und musste gestrichen werden. … Wir versichern Ihnen, dass ein solcher Schritt nur in Ausnahmefällen durchgeführt wird. Eine Umbuchung auf andere Fluggesellschaften wurde selbstverständlich vorab geprüft. Bedauerlicherweise kann auf keine alternativen Beförderungsmöglichkeiten zurückgegriffen werden“, hieß es in einer E-Mail an den Passagier.



Für Flightright-Chef Kadelbach ist der Fall ein klarer Verstoß gegen Artikel 9 der Fluggastrechte-Verordnung. Die Airline sei verpflichtet, einen Rückflug zu organisieren. Nicht nur sei eine Entschädigung fällig. Auch sei die Fluggesellschaft verpflichtet, solange sie keinen Ersatzflug organisiert, Unterkunft und Verpflegung zu bezahlen. Selbst wenn der Passagier zwei Monate auf den Rückflug warten müsse.

In einem anderen Fall annullierte Eurowings einen Rückflug von Dresden nach Düsseldorf. Statt den Passagier auf einen verfügbaren Flug am nächsten Morgen umzubuchen, schickte ihn die Airline am gleichen Tag zum Abflug ins 140 Kilometer entfernten Leipzig. Als der Passagier auf der Website auf den für den nächsten Morgen verfügbaren Flug von Dresden nach Düsseldorf umbuchen wollte, sollte dies etwa 100 Euro mehr kosten. Auch das ist laut Kadelbach nicht in Ordnung. „Bei Annullierung hat der Gast den Anspruch entweder auf eine Erstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung vom gleichen Flughafen zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“ Sonst handle es sich um eine Verletzung von Artikel 8 der Fluggastrechte-Verordnung.


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Eurowings teilte auf Anfrage mit, dass die Airline diese Umbuchung bedaure: „Selbstverständlich können sich Kunden in diesem Fall nach Erhalt der Information an das Call Center wenden und sich kostenfrei auf die ursprüngliche Destination umbuchen lassen, sodass die zusätzliche Gebühr entfällt“, so Eurowings.

Zusätzliche Einnahmen generieren die Linien während der Coronakrise auch mit dem Verkauf von Sitzplätzen, auf denen sich der Passagier sicherer fühlt. So berichtet ein Fluggast von einem Fall, bei dem er automatisch einen Mittelplatz zugewiesen bekam. Die Umbuchung auf einen in seinen Augen sichereren Gangplatz derselben Reihe war allerdings nur für eine zusätzliche Gebühr zu haben, weil er einen Billigtarif gebucht hatte. 

Eurowings hat aus der Angst vor dem Virus inzwischen sogar ein kleines Geschäft gemacht. „Bei Eurowings gibt es die Möglichkeit, sich einen freien Mittelplatz zu Ihrer Buchung dazu zu buchen – dieser Zusatz-Komfort kann bereits ab 18 Euro gebucht werden“, heißt es von der Airline. Laut Flightright-Gründer Kadelbach, ist das zwar Marktwirtschaft und damit rechtlich auch okay. Es sei allerdings ethisch fragwürdig, weil Angst als Vertriebsargument eingesetzt werde.

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