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Verwirrung um Falschmeldung Deutsche Bahn will an BahnCard festhalten

Die Deutsche Bahn hat einen Bericht dementiert, nach dem sie die Abschaffung der BahnCard prüft. Zu anderen angeblichen Veränderungen will sich die Bahn nun im Laufe des Tages äußern.

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Die BahnCard soll aus Kostengründen abgeschafft werden. Quelle: dpa/dpaweb

Die Deutsche Bahn hält nach eigenen Angaben an der BahnCard fest. Der Konzern dementierte am Donnerstag einen Medienbericht, wonach die Rabattkarte eingestellt werden soll. "Die Deutsche Bahn weist die Behauptung des Hessischen Rundfunks, wonach die BahnCard abgeschafft werden soll, als dreiste Falschmeldung zurück", erklärte der Staatskonzern. Auch Bahnchef Rüdiger Grube hat einen Bericht über die Abschaffung der Bahncard als „Quatsch“ bezeichnet. „Es gibt kein Abschaffen der Bahncard, das ist völliger Quatsch“, sagte Grube am Donnerstag in Hannover. Zu weiteren Meldungen über Veränderungen im Fernverkehr will sich die Bahn noch am Donnerstag äußern.

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HR Info hatte unter Berufung auf eine vertrauliche Vorlage für den Aufsichtsrat berichtet, dass auch die Streichung aller Nachtzüge im Gespräch sei. Die Abschaffung der BahnCard wolle sich das Management bei der Sitzung des Gremiums am 10. Dezember genehmigen lassen.

Die wichtigsten Rechte von Fahr- und Fluggästen
Fluggesellschaften dürfen für aufgegebenes Gepäck Zusatzgebühren verlangen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 18. September entschieden. Eine spanische Regelung, die solche Aufschläge zumindest für den ersten Koffer verbietet, sei nicht mit EU-Recht vereinbar, urteilten die Richter (Rechtssache C-487/12). Für Handgepäck oder am Flughafen gekaufte Waren dürfen indes keine Zusatzkosten anfallen, unterstrichen die Richter - vorausgesetzt, normale Maße werden nicht überschritten. Das Geschäftsmodell insbesondere von Billigflug-Anbietern bestehe darin, die Flüge selbst zu niedrigen Preisen anzubieten und für ergänzende Dienstleistungen zusätzliches Geld zu verlangen, so der EuGH. Dabei sei es „nicht auszuschließen, dass einige Fluggäste es vorziehen, ohne aufgegebenes Gepäck zu reisen, wenn dies den Preis ihres Flugtickets verringert.“ Allerdings müssten die Kosten bei der Buchung klar vorherzusehen sein. Ob dies der Fall ist, müssten bei Bedarf nationale Behörden prüfen. Quelle: dpa
Reiseveranstalter müssen in einer Reisebestätigung nicht die genaue Uhrzeit von Hin- und Rückflug angeben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe und wies damit eine Klage von Verbraucherschützern zurück (Az: X ZR 1/14). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Verbraucherverbände wollte erreichen, dass ein Reiseveranstalter den Abschluss ein Vertrages nicht ohne genaue Uhrzeiten der Flüge bestätigen darf. In den Vorinstanzen waren die Verbraucherschützer gescheitert; auch die BGH-Richter folgten dem nicht. Die Angabe „Genaue Flugzeiten noch nicht bekannt“ sei nicht zu beanstanden, urteilten sie. Wenn beim Abschluss des Vertrags lediglich das Datum vereinbart worden sei, müsse auch die Bestätigung keine genaueren Angaben enthalten. Quelle: dpa
Ein Flugzeug ist erst bei Öffnung einer Tür wirklich angekommen - und dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Bestimmung von Flugverspätungen. Das hat der Europäische Gerichtshof am 4. September 2014 in Luxemburg klargestellt (Rechtssache C-452/13). Denn solange die Türen geschlossen sind, könnten Reisende nur eingeschränkt mit der Außenwelt kommunizieren. Dies ende erst, wenn Reisende den Flieger verlassen könnten. Hintergrund war ein Streit zwischen Germanwings und einem Passagier. Bei einer Verspätung von über drei Stunden steht Reisenden gemäß einem früheren Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Ausgleichszahlung von 250 Euro zu. Quelle: AP
Billig-Fluggesellschaften dürfen aller Voraussicht nach auch künftig eine gesonderte Gebühr für den Transport von Gepäckstücken verlangen. Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) kommt in einem am Donnerstag in Luxemburg vorgelegten Gutachten zu dem Schluss, diese Art der Preis-Zusammensetzung dürfe in der EU nicht verboten werden. Die Unternehmen dürften selbst entscheiden, ob sie die Gepäckkosten gleich in den Grundpreis des Flugscheins einrechnen oder aber dafür eine Zusatzgebühr verlangen. Das höchste EU-Gericht folgt meist, aber nicht immer dem Gutachten seines Generalanwalts. Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet. Das Gericht muss zu einem Fall aus Spanien Stellung nehmen: Dort sind Zusatzkosten für Gepäck untersagt. Dagegen hatte sich die Billig-Fluggesellschaft Vueling gewendet, die von einer Kundin wegen 40 Euro verklagt worden war. Quelle: dpa
Annullierte Flüge, beschädigte Koffer: Flugreisende beschweren sich in Massen über Ärger mit den Airlines. Innerhalb von nur zehn Wochen sind bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr (SöP) in Berlin knapp 700 Anträge auf Schlichtung eingegangen. Bei zwei Dritteln der Beschwerden sei es um Verspätungen oder gestrichene Verbindungen gegangen, sagte SöP-Geschäftsführer Heinz Klewe. Die Zahl der Anträge überrascht. Flugreisende können sich erst seit November an die Schiedsstelle wenden, sofern ihre Klagen bei den Fluglinien zuvor erfolglos blieben. Schätzungen gehen nun von jährlich 30.000 Anträgen auf Schlichtungen im Flugverkehr aus. Zum Vergleich: Im gesamten vergangenen Jahr hatten 3000 Bahnkunden die SöP um Hilfe gebeten. Quelle: dpa
Geld zurück bei VerspätungenOb Unwetter oder Streik: Bahnreisende haben auch bei höherer Gewalt Anspruch auf Entschädigung für Verspätungen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Reisende haben laut EU-Gesetz bei Verspätungen von ein bis zwei Stunden ein Recht auf Erstattung von mindestens einem Viertel des Preises der Fahrkarte. Ab zwei Stunden muss das Bahnunternehmen mindestens die Hälfte des Preises erstatten. Diese Regelung steht im Einklang mit internationalem Recht, entschied das Gericht nun zu einem Fall aus Österreich. Quelle: dpa
Schäden durch VögelFluggäste müssen Verspätungen wegen Vogelschlags ohne Entschädigung hinnehmen. Wenn Vögel das Triebwerk ihrer Maschine beschädigen, haben die Passagiere kein Anrecht auf eine Ausgleichszahlung von etwa 600 Euro, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe. Juristisch betrachtet gehöre Vogelschlag zu den „außergewöhnlichen Umständen“, die von den Fluggesellschaften nicht beeinflusst werden können. Deshalb seien sie auch nicht dafür verantwortlich zu machen. Der BGH schloss sich mit seinem Urteil den Vorinstanzen an. Verhandelt wurden zwei Fälle von Touristen, die im afrikanischen Gambia und in Fuerteventura festsaßen, weil Vögel in das Triebwerk der Flieger geraten waren. In Fuerteventura geschah dies beim Start, der daraufhin abgebrochen werden musste. Die Kläger wurden auf eine andere Fluggesellschaft gebucht und nach Hamburg statt nach Hannover geflogen. Sie erreichten ihr Zuhause mit einem Tag Verspätung. In Gambia wurde das Triebwerk des Flugzeuges beim Landeanflug von Vögeln so stark zerstört, dass ein Rückflug ausgeschlossen war. Es musste ein neues Flugzeug aus Europa angefordert werden, das erst nach mehreren Stunden eintraf. Diesen Fall wiesen die BGH-Richter nochmals ans Landgericht zurück, um Detailfragen zu klären. Den Hinweis der Kläger, dass solche Unfälle mit sogenannten Vergrämungsaktionen für Vögel mit Falken oder Böllern verhindert werden könnten, hielt der Vorsitzende BGH-Richter Peter Meier-Beck nicht für relevant. Solche Aktionen lägen nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaften sondern der Airports. „Zudem können Vögel ja auch außerhalb des Geländes ins Triebwerk geraten.“ Auch die Forderung der Kläger, die Fluggesellschaften hätten für schnelleren Ersatz zu sorgen, hielt Meier-Beck nicht für umsetzbar. Die Fluggesellschaften könnten nicht an jedem Airport Ersatzflieger samt Mannschaft vorhalten. Dies sei nicht zu finanzieren. Quelle: dpa

Sie solle zu einem Kundenkonto umgewandelt werden, das nur noch "Rabatte gemäß Auslastung eines Zuges und individuelle Rabatte nach Kundenumsatz" garantiere, also für Großkunden und Vielfahrer. Damit reagiere die Bahn auf Qualitätsmängel im Fernverkehr und auf die erstarkte Konkurrenz durch Fernbusse.

HR Info blieb trotz des Bahn-Dementis bei seiner Meldung. "Wir halten die Quelle für zuverlässig und bleiben bei unserer Darstellung", twitterte die Redaktion und postete ein Foto vertraulicher Bahn-Unterlagen.

Der Staatskonzern will dem Bericht zufolge im Fernverkehr drastisch sparen und die Kosten bis 2019 um 1,5 Milliarden Euro senken. Unwirtschaftliche Linien sollten eingestellt und die Nachtzüge nur noch "abhängig vom Optimierungspotential" weitergeführt werden. Der Umsatzverlust durch die Fernbus-Konkurrenz werde mit mittelfristig 240 Millionen Euro pro Jahr beziffert. 2014 seien es rund 120 Millionen.

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