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Wasserversorgung Kartellämter könnten neue Verfahren einleiten

Der Behörde ist es allerdings nicht möglich, überall tätig zu werden. Der Präsident fordert daher vom Gesetzgeber mehr Befugnisse für seine Wettbewerbsbehörde.

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Quelle: dpa

Das Bundeskartellamt will seinen Kampf für niedrigere Wasserpreise fortsetzen. „Wir sind nicht am Ende unserer Möglichkeiten“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

Erst Anfang dieses Monats hatte die Wettbewerbsbehörde gegen die Berliner Wasserbetriebe für die Jahre 2012 bis 2015 eine Preissenkungsverfügung im Gesamtvolumen von 254 Millionen Euro erlassen. Zuvor hatte die Behörde bei den Stadtwerken Mainz Preissenkungen um rund 15 Prozent durchgesetzt.

Nun könnten weitere Verfahren gegen überhöhte Wasserpreise folgen. Der Behördenchef sagt: „Die Vergleichsdaten für den Wassermarkt, die wir bei unserer Erhebung in 38 Städten gewonnen haben, bilden eine gute Ausgangsbasis“. Es handelt sich hierbei um Städte, die über 200.000 Einwohner groß sind. Diesen Vergleichspreis hatte das Kartellamt für das Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe erhoben.

Ein Sprecher des Bundeskartellsamt erklärte gegenüber WirtschafsWoche Online: „Wir haben bislang keine neuen Verfahren eingeleitet“. Wasserpreise seien aber für die Wettbewerbsbehörden der Länder genauso wie für das Bundeskartellamt ein Thema, das man aufmerksam beobachte.

Neue Untersuchungen kommen allerdings nur für einen Teil der Wasserversorger überhaupt in Betracht. Die Kartellämter verfügen nämlich nur dort Eingriffschancen, wo die Wasserbetriebe auch privatrechtlich organisiert sind und Preise für das Wasser verlangen. Dort wo die kommunalen Versorger für die Wassernutzung Gebühren erlassen und erheben, sind die Kartellämter nämlich nicht zuständig.

Eine Sonderzuständigkeit für Gebühren wird gefordert

Wer in diesen Fall tätig werden möchte, der muss ein Verwaltungsverfahren eröffnen.  „Das ist dann Sache der Kommunalaufsicht“, so der Sprecher des Bundeskartellamtes, „nach dem geltenden Recht sind wir ausschließlich für Preise zuständig.“

Das war in Berlin der Fall, wo RWE und der französische Konzern Veolia jeweils 24,95 Prozent an den Wasserwerken halten. Und auch dort, wo die Betriebe über mehrere Landesgrenzen hinweg Menschen mit Wasser versorgen, wie es die Stadtwerke in Mainz tun, kann das Bundeskartellamt tätig werden.

Daher fordert die Behörde nun die Schaffung einer Sonderzuständigkeit, der sich auf Gebühren ausdehnt. Der Behördenchef Mundt sagte in der FAZ: „In der Wasserversorgung fehlt die Klarstellung, dass die Kartellbehörden auch Unternehmen kontrollieren können, die Gebühren statt Preise nehmen.“

In Deutschland ist Wasser billig

Wie hoch der Preis ist, den ein Wasserversorger seinen Kunden in Rechnung stellt, ist von mehreren Faktoren abhängig: Ist das Wasser besonders schwer aufzubereiten? Wie groß ist die Stadt? Wie alt ist die Infrastruktur? Muss diese für wenige Menschen aufrechterhalten werden, steigt der Preis pro Kubikmeter, da weniger Verbraucher. Befindet sich die Kommune in einer hügeligen Gegend, müssen mehr Pumpen arbeiten – das Wasser wird teurer. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verbrauchte 2010 ein zwei-Personen-Modellhaushalt 80 Kubikmeter davon.

So oder so: „Wasser gehört zu einem der billigsten Lebensmittel in Deutschland“, sagt ein Sprecher der Landesverbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen. Im Schnitt kosten ein Kubikmeter knapp zwei Euro – 1000 Liter Wasser für trinken, zähneputzen, kochen. Dort, wo die Wasserversorgung schlecht ist, bleibt den Verbraucher oftmals nur die Versorgung mittels Plastikflaschen - vor allem in der Dritten Welt. Der Sprecher der Verbraucherzentrale: „Sobald das der Fall ist, wird es für Verbrauscher richtig teuer“.

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