Werner knallhart
Mit der Sanduhr können Autofahrer in Cloppenburg jetzt auf kostenpflichtigen Parkplätzen für 15 Minuten kostenlos parken. Quelle: dpa

Statt Parkscheibe: Park-App oder Sanduhr?

Es tut sich auf unseren Straßen so viel dank Mobilitätswende. Da muss man auch die Parkscheibe hinterfragen. Wie geht es besser? Digitale Systeme der Zukunft konkurrieren jetzt mit einem aus dem Mittelalter.

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Nirgends zeigt sich die Behäbigkeit der Demokratie derzeit so eindrucksvoll wie im Straßenverkehr. Weil sich dort das Leben so schnell ändert, dass der Gesetzgeber vor lauter Diskutieren nicht nachkommt. So war es bis Herbst vorletzten Jahres zwar verboten, am Steuer eines Autos mit dem Handy zu telefonieren, nicht aber, mit einem Tablet im Internet zu surfen. Mobiles Internet und Tablets kamen eben erst nach Inkrafttreten des Telefonverbots auf.

Flexible, mobile Menschen sind für ihr Glück aber auf flexible, schnelle Gesetzgeber angewiesen. Nicht nur bei Verboten, sondern auch bei Erlaubnissen. Immerhin: Beim Bundesverkehrsminister und Schutzpatron der Autobauer Andreas Scheuer blitzt seit Neuestem so etwas wie Spaß an der Veränderung durch. Er will die E-Roller und den Radverkehr in Städten fördern. Etwa mit einer neuen Variante des aus der DDR halbherzig übernommenen grünen Rechtsabbiegerpfeils, dann nur für Radfahrer.

Die Landesverkehrsminister wiederum haben eigene Ideen: von lockereren Vorgaben für die Einführung von Tempo 30 dort, wo es keine Radwege gibt, über strengere Vorschriften für Lkw-Fahrer beim Rechtsabbiegen (Schrittgeschwindigkeit) bis zur Erlaubnis, Erwachsene unter bestimmten Voraussetzungen auf besonderen Fahrrädern als Passagier mitnehmen zu dürfen. Aber wann, wann, wann?

Zumindest tut sich was in den Köpfen. Keine Denkschranken. In Deutschland. Das! Tut! So! Gut!

Ich habe mir das mal zu Herzen genommen. Und habe über die Parkscheibe nachgedacht. Alles hinterfragen! Dass wir uns dieses grobschlächtige klapprige blaue Ding bieten lassen, verwundert mich immer wieder. Denn: Zum einen ist die Scheibe EU-feindlich, denn Autofahrer aus Nachbarländern haben nun mal keine deutsche Parkscheibe parat, die ja auf den Millimeter genau in Form und Farbe im Gesetz definiert ist (spießig!).
Außerdem: Sie ist zu ungenau. Und zieht dadurch einen Rattenschwanz stressiger Folgevorschriften mit sich. Der sieht so aus:

A. Die Ungerechtigkeit mit dem Vorstellen der Scheibe

Die Parkscheibe darf immer auf die nächste halbe Stunde vorgestellt werden. Das bedeutet: Im blödesten Fall dürfen wir die Startuhrzeit nur um eine mickrige Minute vordatieren, im für uns günstigsten Fall dreißig Minuten. Erlaubte Parkzeitlänge in Abhängigkeit von der Ankunftszeit: Das ist doch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Dass wir das hinnehmen, liegt allein daran, dass wir das Gefühl so geil finden, wenn wir mal richtig viel vorstellen dürfen. Schön kostenlos absahnen!
Wie auch immer: Im Schnitt beträgt die errungene Mehrparkzeit durch Vorstellen der Scheibe eine Viertelstunde, zumindest wenn man außer Acht lässt, dass ja wohl die meisten von uns die Parkscheibe fünf vor voll oder fünf vor halb gerne auch mal 35 Minuten vorstellen. Im festen Glauben: Da kontrolliert schon keiner in den nächsten 300 Sekunden.

B. Kurzparken mit Parkscheibe nicht möglich

Wie sollen dann aber die berühmten Kurzpark-Parkplätze mit 15 Minuten Maximal-Parkzeit funktionieren? Für den schnellen Sprung zum Bäcker, zur Apotheke, oder um bei der Post ein Paket abzugeben? Diese Parkplätze sind durchschnittlich real 30-Minuten-Parkplätze. Im Extremfall parken wir dort eine Dreiviertelstunde und der Gesetzgeber findet es gut. In dieser Zeit kann man mittags mal eben schnell im Restaurant essen gehen.

C. Die Parkscheibe führt zu Parkverboten

Weil es nicht möglich ist, mit der Parkscheibe echte Kurzzeitparkplätze anzubieten, müssen stattdessen Parkscheinautomaten mit dem Knopf für kostenloses Kurzparken aufgestellt werden („Brötchentaste“). Das ist teuer für Steuerzahler und außerdem umständlich für Autofahrer, denn man muss extra zum Automaten rennen und wieder zurück zum Wagen (Parkschein hinlegen), obwohl man doch wirklich nur kurz parken will.

Die einzige preiswerte unkomplizierte Möglichkeit, die den Kommunen bleibt, ist also das eingeschränkte Halteverbot. In entsprechend beschilderten Straßenbereichen ist meistens etwas zum Halten frei und zumindest der Beifahrer kann dann schnell eben mal rausspringen. Offiziell drei Minuten lang. Problem: Der Fahrer selbst darf sich nicht großartig vom Fahrzeug entfernen. Als Alternative zum Kurzparken also auch Mist.

Ergo: Die Parkscheibe drängt uns alle in teure, umständliche Lösungen. Das aber kann doch nicht Sinn und Zweck dieses Pfennigartikels sein.

Wie ginge es besser? Über eine Smartphone-App natürlich. Eine offizielle Bundesparkscheiben-App. Oder noch besser: eine EU-Kurzparkzeit-App. Die kostenloses Parken von 5 oder 10 oder 15 Minuten ermöglicht - und natürlich auch von mehreren Stunden. Man drückt auf START, Fahrzeug und Parkstartzeit sind registriert und von jeder Politesse in ihrem Gerät zur Kontrolle aufrufbar. Fertig. Selbst das illegale erneute Vorstellen der Startzeit ohne Umparken, wie bei der Parkscheibe möglich, könnte man über die Software ausschließen, etwa dadurch, dass erst eine neue Parkposition fürs Auto verbucht werden muss oder zwischen Parkzeit 1 und Parkzeit 2 mindestens zehn Minuten ohne Parken liegen müssen, was den Missbrauch riskanter macht.

Und wie ich so überlege und recherchiere, da lese ich: In Cloppenburg können die Leute jetzt 15 Minuten kostenlos parken. Mit Sanduhr an der Scheibe! Es muss lediglich die originale Sanduhr der Stadtverwaltung sein (einmalig 3 Euro), damit da nicht irgendwelche Sanduhren vom Flohmarkt verwendet werden, die sechs Stunden lang durchlaufen. Eine minutengenaue Technik, bewährt seit dem Mittelalter. Die Cloppenburger sind da übrigens nicht die ersten. Auch in Volkach (Bayern), Datteln (NRW) und Kirchheim unter Teck (Baden-Württemberg) gibt es die Parksanduhr.

Allerdings ist eine solche Sanduhr streng genommen rechtlich heikel. Sie ist in der StVO nicht erwähnt, darf also eigentlich einen Parkschein nicht ersetzen. Offizielle Schilder wie „Sanduhrparken 15 min“ sind auch nicht vorgesehen (die Piktogramme sähen sicher niedlich aus). Außerdem haben Auswärtige keine solche Sanduhr parat und müssten Parkgebühren bezahlen oder irgendwo anders parken, weil sie nicht wissen, wo sie die Sanduhr herkriegen sollen. Das ist unfair (wie die Parkscheibe für EU-Ausländer).
Und noch nicht einmal die Kommunen, die die Sanduhren erlauben, haben sich untereinander abgesprochen. In der einen läuft die Sanduhr sieben Minuten, bei der anderen zehn, in Cloppenburg nun 15 Minuten.

Ich bin deshalb mittlerweile der unumstößlichen Meinung: Wir brauchen parallel zur und vor der elektronischen Lösung die EU-Parksanduhr. Blau wie die alte deutsche Parkscheibe mit gelbem Sand passend zu Europa. Rieselnder Inhalt für 15 Minuten (ist besser fürs Herz als sieben Minuten). Erweiterung von § 13 StVO (Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit). Ein neues Verkehrsschild „Sanduhrparken“, fertig. Noch diesen Sommer. Herr Scheuer, sowas macht Ihnen doch Spaß.

Und so eine Sanduhr ist doch ein tolles Geschenk. Wer schon eine hat, verwendet die zweite in der Küche zum Linsenkochen. Zweimal wenden – Guten Appetit. Mit einer Parkscheibe würden Sie da wahnsinnig.

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