Wettbewerbshüter Remondis darf Grüner-Punkt-Gruppe nicht übernehmen

Der Abfallriese darf den einstigen Marktführer DSD nicht übernehmen. Das liegt an möglichen Wettbewerbsvorteilen – und höheren Entsorgungspreisen.

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Kartellamt: Remondis darf Grüner-Punkt-Gruppe nicht übernehmen Quelle: dpa

Düsseldorf Das Bundeskartellamt hat dem Remondis-Konzern die geplante Übernahme des Verpackungsmüllentsorgers Duales System Deutschland (DSD) mit der Marke „Der Grüne Punkt“ untersagt.

„Das Zusammenschlussvorhaben hätte zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs bei den dualen Systemen geführt“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Donnerstag.

Es wären höhere Kosten für DSD-Wettbewerber, erhebliche Marktanteilsgewinne von DSD und letztlich höhere Preise bei der Entsorgung von Verpackungen zu befürchten gewesen.

Darüber hinaus kämen die beiden Unternehmen im Bereich Altglasvermarktung auf bedenkliche gemeinsame Marktanteile von 40 bis 60 Prozent. „Die von den Unternehmen angebotenen Zusagen waren nicht geeignet, die wettbewerblichen Bedenken auszuräumen.“

Die beiden Entsorgungsfirmen hatten Ende September einen Vertrag unterzeichnet, wonach der Remondis-Konzern 100 Prozent der DSD-Anteile übernehmen sollte.

Zum Preis hatten sie sich nicht geäußert. Remondis hatte darauf verwiesen, dass der Markt, auf dem auch ausländische Konzerne wie Suez und Veolia aktiv sind, hart umkämpft sei. Der einstige Marktführer DSD habe unter anderem durch den Eintritt neuer Wettbewerber gut Dreiviertel seines früheren Umsatzes von gut zwei Milliarden Euro verloren.

Mehr: Seit 1991 gibt es in Deutschland den Grünen Punkt. Bis heute bleibt das System aber undurchschaubar und sein Nutzen für die Umwelt umstritten.

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