Wohnungsplattform EuGH-Anwalt stärkt Airbnb im Streit mit Frankreich

Airbnb fällt nach einer neuen Rechtseinschätzung nicht unter die nationalen Regeln für Wohnungsmakler, sondern darf als freier Dienstleister auftreten.

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Der Wohnungsvermittler befindet sich mit mehreren EU-Staaten im juristischen Clinch. Quelle: Reuters

Brüssel Ein Rechtsexperte des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) stärkt die Position der Wohnungsplattform Airbnb im Streit mit der französischen Justiz und Hotelbranche. Da Airbnb über das Internet Kontakt zwischen Mieter und Vermietern herstelle, könne die Firma unter die Regeln für elektronische Dienstleistungen fallen und seine Dienste frei anbieten, erklärte EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar am Dienstag in Luxemburg.

Hintergrund ist ein Gerichtsverfahren in Paris wegen des Verdachts, Airbnb sei als Wohnungsmakler tätig und falle unter die dementsprechenden nationalen Regeln. Airbnb bestritt den Vorwurf stets und begrüßte die neue Rechtseinschätzung nun. Das Rechtsgutachten von Szpunar ist nicht verbindlich, wird aber vom höchsten europäischen Gericht häufig befolgt. Bis zum Urteil vergehen meist drei bis sechs Monate.

Das US-Unternehmen Airbnb betreibt sein Europageschäft von Irland aus. Wegen der Dienstleistungsfreiheit kann die Firma ihre App prinzipiell in allen EU-Ländern anbieten. Geklärt wird derzeit vor Gerichten in Europa, wann Internet-Unternehmen dabei nationalen Regeln unterliegen. Im Dezember 2017 erlitt der Mitfahrdienst Uber vor dem EuGH eine schwere juristische Schlappe.

Nach einem Grundsatzurteil ist der Konzern als Verkehrsdienstleister einzustufen und in den EU-Mitgliedstaaten entsprechend zu regulieren. Dagegen hatte das mit dem traditionellen Taxigewerbe konkurrierende Unternehmen in zahlreichen Prozessen stets für sich in Anspruch genommen, lediglich ein App-Anbieter zu sein. Mit einer solchen Klassifizierung wäre es in den Genuss der weniger strengen europäischen Richtlinien für Onlinedienste gekommen.

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