Zahlungsdienstleister Wirecard: Noch keine Lizenz für Singapur – weitermachen darf das Unternehmen zunächst trotzdem

Quelle: dpa

Der Zahlungsdienstleister Wirecard besitzt noch keine Lizenz in Singapur, die seit Kurzem vorgeschrieben ist. Vorerst darf das Unternehmen dort aber weitermachen.

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Neue Probleme für Wirecard: Der Dax-Konzern besitzt noch keine Lizenz, die sicher stellt, dass das Unternehmen auch in Zukunft bestimmte Zahlungsdienstleistungen in Singapur anbieten darf. Entsprechende Informationen der WirtschaftsWoche bestätigte eine Sprecherin der Zentralbank von Singapur. Die Behörde ist zugleich die Finanzaufsicht des Landes. Während einer Übergangsfrist von bis zu zwölf Monaten kann der Finanzdienstleister seine Dienste jedoch auch noch ohne Lizenz anbieten.

Die Finanzaufsicht hatte vor einigen Monaten eine Lizenzpflicht für Zahlungsdienstleister eingeführt, die verpflichtend ist, um in Zukunft bestimmte Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr anbieten zu dürfen. Das Gesetz gilt seit dem 28. Januar 2020. Der Finanzaufsicht zufolge hat Wirecard diese Lizenz bislang nicht, anders als andere internationale Finanzdienstleister.

Singapur ist für Wirecard ein wichtiger Markt. Warum das Unternehmen die Lizenz noch nicht hat, ist unklar. Wirecard gab zunächst keine Stellungnahme ab. Später erklärte der Konzern: „Der „Payment Services Act“ („PSA“) in Singapur trat am 28.1.2020 in Kraft. Alle Nicht-Finanzinstitute, die Issuing- und Acquiring-Leistungen anbieten, sind verpflichtet, bis Mitte des Jahres 2020 eine Lizenz der „Monetary Authority Singapore“ (MAS) zu beantragen. Wirecard hat hierzu bereits seit über einem Jahr an branchenweiten Konsultationsgesprächen teilgenommen, um sich sowohl mit dem aufkommenden Gesetz als auch mit den entsprechenden Umsetzungsrichtlinien, wie sie bis heute von der MAS veröffentlicht wurden, vertraut zu machen. Wirecard erfüllt sämtliche Qualifikationskriterien im Sinne des „Payment Services Act“. Deshalb hat das Unternehmen keine Zweifel daran, dass MAS die entsprechende Lizenz an Wirecard erteilen wird. Als lizensierte „Acquirer“ und „Issuer“ nutzt Wirecard, wie alle derzeit bereits agierenden Anbieter, eine 12-monatige Übergangsperiode ab Inkrafttreten des Gesetzes für den Erwerb der Lizenz.“

Wirecard steht seit einigen Monaten im Fokus der Behörden in Singapur. Nach mehreren Berichten der britischen Tageszeitung Financial Times, die sich im Kern um den Verdacht der Bilanzmanipulation bei einer Tochtergesellschaft in Singapur drehen, hatten die dortigen Behörden Ermittlungen aufgenommen. Es kam auch zu Hausdurchsuchungen. Wirecard hatte die Vorwürfe im Kern stets bestritten. Nach einer vom Unternehmen beauftragten Untersuchung durch die Anwaltskanzlei Rajah & Tann soll es in Singapur zwar zu Verfehlungen einzelner Mitarbeiter gekommen sein, die allerdings keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns gehabt hätten. Lediglich der Umsatz für das Jahr 2017 habe um einen niedrigen einstelligen Millionenbetrag nachträglich korrigiert werden müssen.

Anmerkung der Redaktion: Falls in einer früheren Fassung des Artikels der Eindruck entstanden sein sollte, Wirecard dürfe wegen der fehlenden Lizenz aktuell nicht am Zahlungsverkehr teilnehmen, so stellen wir hiermit richtig, dass dies nicht der Fall ist und für Wirecard wie für andere Zahlungsdienstleister vielmehr Übergangsfristen gelten, die die Geschäftstätigkeit in Singapur nicht einschränken.

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