Zimmervermittler Abmahnung aus Brüssel – diese 3 Mängel sieht die EU bei Airbnb

Die Plattform soll mit unklaren Preisangaben und unzulässigen Geschäftsbedingungen gegen EU-Recht verstoßen. Noch bleibt aber Zeit für Korrekturen.

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Die Plattform vermittelt millionenfach private und gewerbliche Unterkünfte, nach eigenen Angaben in 34.000 Städten weltweit. Quelle: dpa

Brüssel Völlig egal, ob Seattle, Neapel oder in das montenegrinische Örtchen Kotor: Fast überall auf der Welt lässt sich über die Plattform Airbnb problemlos eine Unterkunft finden. In der Regel sind das zentrumsnahe Ferienwohnungen zu einem günstigen Preis.

Wurden 2011 noch weltweit noch 100.000 Übernachtungsmöglichkeiten auf der Internetplattform angeboten, waren es 2017 bereits schätzungsweise 4 Millionen – in 65.000 Städten auf der ganzen Welt. 200 Millionen Menschen haben bereits in so einer Unterkunft übernachtet. Nach den USA sind die europäischen Länder, allen voran Frankreich, Italien und Spanien, die größten Märkte.

Doch mit dem Erfolg ist das US-amerikanische Unternehmen nun auch ins Visier der EU-Kommission und der Verbraucherschutzbehörden gerückt. „Manchmal vergessen die großen digitalen Player ihre Verantwortung“, sagte EU-Verbraucherschutzkommissarin Vera Jourová am Montag in Brüssel. „Und das ist auch die Geschichte von Airbnb.“ Konkret: Die US-Internetplattform verstoße gegen EU-Recht. Der Grund: unklare Preisangaben und unzulässige Geschäftsbedingungen.

Problem 1: Intransparente Preise

Es ist vermutlich schon jedem Airbnb-Kunden bereits negativ aufgefallen: Auf der Startseite von Airbnb werden einem nicht die endgültigen Preise angezeigt, sondern die absoluten Tiefpreise. Wird dagegen ein konkretes Datum in der Suchmaske eingegeben, steigen in der Regel die Preise pro Nacht. Woran das liegt, ist für den Nutzer nicht erkennbar.

Sucht sich der Reisewillige dann eine Unterkunft aus, erlebt er am Ende des Buchungsvorgangs erneut eine Überraschung: Die Unterkunft ist tatsächlich noch teurer. Denn hinzu kommt eine obligatorische Servicegebühr von Airbnb, die zwischen sechs bis zwölf Prozent des Preises pro Nacht liegt, zudem lokale Steuern und zusätzlich eine Reinigungspauschale, die bei jeder Unterkunft unterschiedlich hoch ausfällt. So ist Übernachtungspreis pro Nacht letztlich doch um einiges teurer als es zunächst den Anschein macht.

Das ist nicht rechtens, findet die Kommission und fordert: Der Endpreis pro Nacht müsse auf den ersten Blick ersichtlich sein.

Problem 2: Gewerbliche Anbieter nicht erkennbar

Die ursprüngliche Idee von Airbnb war, dass Privatpersonen dort ihre eigene Wohnung mit Reisenden teilen, um ihnen einen stärkeren Bezug zum Leben der Einheimischen zu geben. Mittlerweile dominieren auf der Plattform aber Inserate von kommerziellen Anbietern. Auch das ist für den Buchenden nicht erkennbar. Er denkt, er zieht in das Zuhause eines Ortsansässigen, der gerade nicht da ist, landet dann aber in einer herkömmlichen Ferienwohnung.

Die Wettbewerbsbehörden sind der Ansicht, dass das bewusste Weglassen einer Kennzeichnung geeignet sei, um die Verbraucher zu täuschen und sie so zu einer Buchung zu bewegen, die sie andernfalls so wahrscheinlich nicht getroffen hätten. Außerdem sei bei den Suchergebnissen nicht klar, nach welchen Regeln diese ausgespielt werden – und inwiefern sie gesponsert sind. Auch hier muss Airbnb nachbessern.

Problem 3: Allgemeine Geschäftsbedingungen entsprechen nicht europäischem Verbraucherrecht

Auch Airbnbs allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechen nicht dem EU-Recht. Diese muss das Digitalunternehmen nun gerechter gestalten: Denn die AGBs dürfen den Verbraucher nicht erheblich benachteiligen und sollen zudem verständlicher formuliert sein.

Zum Beispiel: „Das Unternehmen darf die Verbraucher nicht irreführen, indem es zu einem Gericht in einem anderen Land als dem in seinem Wohnsitzmitgliedstaat geht“, schreibt die Kommission. Auch könne das Buchungsportal den Verbrauchern nicht das grundlegende Recht nehmen, einen Vermieter bei persönlichem Schaden zu verklagen.

Letzte Frist bis August

Airbnb hat jetzt bis Ende August Zeit, seine Vorschläge für verlangten Änderungen zu erarbeiten. Dann überprüfen EU-Kommission und die Verbraucherbehörden die vorgeschlagenen Lösungen. Wenn sie nicht als zufriedenstellend angesehen werden, geht es in die nächste Runde.

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