Zwei Ämter für Frank Appel Gute Unternehmensführung geht anders, liebe Regierung!

Frank Appel hat seit Freitag einen weiteren Top-Job als Telekom-Aufsichtsrat. Quelle: Imago

Post-Chef Frank Appel ist jetzt auch Aufsichtsratschef der Telekom. Laut Governance Kodex ist so eine Doppelbelastung eine schlechte Idee – doch dem Staat scheint das als Aktionär egal zu sein. Ein Kommentar.

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Frank Appel hat seit wenigen Stunden zwei bedeutungsträchtige Ämter: Er ist Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post DHL – und er leitet nun auch den Aufsichtsrat der Deutschen Telekom. Am Donnerstag wählten ihn die Aktionäre der Telekom auf der Hauptversammlung ins Amt. Besser gesagt: Es wählte ihn vor allem ein Aktionär – der deutsche Staat. Denn der Bund hält 30 Prozent der Anteile an der Deutschen Telekom und ist damit mit Abstand größter Aktionär.

Die institutionellen Investoren stellten sich hingegen mehrheitlich gegen die Wahl Appels zum Aufsichtsratsvorsitzenden. Nicht, weil der 60-Jährige nicht qualifiziert wäre, im Gegenteil. Appel leitet die Post seit 14 Jahren äußerst erfolgreich, und hat auch schon im Aufsichtsrat der Postbank oder bei Fresenius seine Kompetenz bewiesen. Aber dass Appel beide Posten gleichzeitig besetzen will, dass er einen Konzern mit beinahe 109 Milliarden Euro Umsatz kontrollieren will, während er noch einen 82-Milliarden-Euro-Konzern führt, das halten die Investoren für eine schlechte Idee.

Und mehr noch: Es verstößt auch gegen den Corporate Governance Kodex. Dort heißt es wörtlich: „Wer dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll (…) keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen.“ Erst recht nicht, wenn er dort den Vorsitz über den Vorstand hat.

Die Bundesregierung hat einst eine eigene Kommission einberufen, um diesen Kodex zu erstellen. Seitdem wird er unter der Aufsicht des Bundesjustizministeriums jährlich von ebendieser Regierungskommission überprüft und aktualisiert. Wenn also Vertreter des Bundesfinanzministeriums im Aufsichtsrat von Post und Telekom Appels Postenhäufung akzeptieren, wenn die Regierung als Aktionär auf der Hauptversammlung für Appel als Aufsichtsratschef stimmt, dann verstößt sie gegen die eigenen Regeln.

Der Bund ist nicht nur bei der Telekom größter Aktionär, er hält auch etwa 20 Prozent der Aktien an der Deutschen Post DHL. Der Staat verdient gut daran, die Dividenden der beiden ehemaligen Staatskonzerne dürften die Staatskasse auch dieses Jahr um einen Milliardenbetrag aufbessern. Das begründet aber noch längst nicht, dass der Staat die eigenen Unternehmensbeteiligungen als Ausnahmen von der Regel betrachtet. Er verstößt damit gegen die Prinzipien der guten Unternehmensführung.

Deshalb allein schon sollte die Regierung überdenken, ob es überhaupt noch zeitgemäß ist, dass der Bund riesige Aktienpakete an Telekom und Post hält. Die Liberalisierung der Unternehmen ist mittlerweile Jahrzehnte her. Es wird Zeit, dass das auch in Berlin anerkannt wird.

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