Drogeriemarkt-Pleite Prozess gegen Christa Schlecker wird eingestellt

Das Strafverfahren gegen Christa Schlecker ist eingestellt. Die Frau des früheren Drogeriemarkt-Königss Anton Schlecker, die wegen Beihilfe zum Bankrott mitangeklagte war, muss aber eine Geldauflage zahlen.

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Der Prozess gegen die Frau des früheren Drogeriemarktkönigs Anton Schlecker wird eingestellt. Quelle: dpa

Stuttgart Für die Frau des gescheiterten Drogeriekönigs Anton Schlecker war an diesem Montag alles um 9.07 Uhr vorbei. Der Richter des Stuttgarter Landgerichts fragte Christa Schlecker, ob sie gegen Auflage von 60.000 Euro mit der Einstellung des Verfahrens wegen Beihilfe zum Bankrott einverstanden sei. Die 69-jährige Unternehmergattin sagte mit versteinertem Gesicht ganz leise „Ja“. Danach stand sie auf und verließ mit ihren Anwalt der Saal 18 im Untergeschoss des Stuttgarter Landgerichts.

Die 60.000 Euro entsprechen der Summe, die sie im Juni 2012 von zwei Firmen aus dem Schlecker-Reich für einen neuen Beratervertrag bekam – obwohl der Mutterkonzern längst pleite war und die beiden besagten Unternehmen nur wenige Tage später Insolvenz anmeldeten. Mit der Zahlung der Geldauflage an gemeinnützige Organisationen ist Christa Schlecker nicht vorbestraft.

Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens gegen Christa Schlecker zu und begründete das unter anderem damit, dass der Vorwurf gegen die 69-Jährige im Verhältnis zu den anderen vermuteten Straftaten „eher ein geringes Gewicht“ habe.

Das Verfahren gegen Anton Schlecker und seine Kinder Meike und Lars geht unterdessen weiter. Der Firmengründer soll ab 2009 etwa 25 Millionen Euro an seine Kinder verschoben und somit dem Zugriff der Gläubiger entzogen haben. Als eingetragener Kaufmann haftete er mit seinem Privatvermögen für den Schlecker-Konzern, seine Kinder nicht.

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