AKW Philippsburg Betreiber deckt 24 Fälle auf

Die Zahl der Fälle von Pfusch bei Prüfungen im Atomkraftwerk Philippsburg ist auf 24 gewachsen, drei Mitarbeiter bekommen Hausverbot. Der Umweltminister fordert schärfere Melderegeln.

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Bei Sicherheitsprüfungen im Kernkraftwerk Philippsburg wurde häufig gepfuscht. Quelle: dpa

Im Atomkraftwerk Philippsburg in Baden-Württemberg haben drei Mitarbeiter bei Sicherheitsprüfungen getrickst. Ungereimtheiten gibt es bei 24 statt wie bisher bekannt bei 8 Prüfprotokollen, wie aus einer Mitteilung des Kraftwerksbetreibers EnBW vom Montag hervorgeht.

Der Konzern betonte, dass die Sicherheit der Anlagen trotz des Fehlverhaltens jederzeit gewährleistet gewesen sei, und kündigte weitere Untersuchungen an. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) will den Betrieb des Kraftwerks jedoch vorerst nicht weiter erlauben. Seit dem 8. April ist das Atomkraftwerk wegen einer Revision nicht am Netz.

Der Konzern hatte Anfang April bei Untersuchungen zunächst festgestellt, dass ein Mitarbeiter eine wiederkehrende Prüfung an einem Störfallmonitor in Block II in Philippsburg zwar dokumentiert, aber nicht durchgeführt hatte. Bei näherem Hinsehen wurde dann auch entdeckt, dass Prüfprotokolle vordatiert wurden, um verpasste Termine zu vertuschen.

Insgesamt waren laut EnBW drei Mitarbeiter eines externen Dienstleisters beteiligt. Sie haben nach Angaben einer EnBW-Sprecherin keinen Zutritt mehr zum Gelände des AKW Philippsburg. Die Zusammenarbeit mit der Fremdfirma werde fortgesetzt - es habe sich um Fehlverhalten einer Gruppe, nicht des Dienstleisters gehandelt.

Der Energiekonzern kündigte weitere Untersuchungen an, „um zu belegen, dass es keine vergleichbaren Täuschungen bei anderen Prüfungen am Standort Philippsburg gibt“, wie es in der Mitteilung heißt. Auch die Atomkraftwerke in Neckarwestheim und Obrigheim werden auf ähnliche Fälle untersucht.

Umweltminister Untersteller forderte eine bundesweite Meldepflicht für Fälle menschlichen Versagens, die derzeit von Kraftwerksbetreibern als interne Angelegenheit betrachtet werden können. „Wenn jemand wie in Biblis oder in Philippsburg aber Sicherheitsprüfungen vorgibt, die nie stattgefunden haben, ist das in meinen Augen ein schwerwiegender Verstoß gegen die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung“, sagte Untersteller.

Nach Angaben des Umweltministeriums gilt der aktuelle Fall aus Philippsburg den internationalen Regeln zufolge als Störung (Stufe 1).

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