Deutsch-russische Gaspipeline Deutschland sitzt bei Nord Stream 2 in der Falle

In einer Fabrik im russischen Chelyabinsk werden die Rohre für die Gaspipeline Nordstream 2 hergestellt. Quelle: REUTERS

Neue Hürden der EU bedrohen das deutsch-russische Gasprojekt Nord Stream 2. Ob sie für die Pipeline gelten, muss die Bundesnetzagentur entscheiden. Russland droht bereits mit einer Klage.

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Der US-Republikaner Ted Cruz aus dem Öl- und Gasstaat Texas gehört zu den schärfsten Kritikern des deutsch-russischen Gasprojekts Nord Stream 2. Er setze alles daran, das Projekt zu stoppen, ließ er vor einigen Tagen über seinen Sprecher wissen. Das ist nicht neu. Neu ist, dass Cruz die Gasleitung, die Erdgas von Russland nach Deutschland bringen soll, nun mit neuen und besonders schrägen Argumenten attackiert.

Die Verlegung der Rohre in der Ostsee mit der Ankertechnologie schade der Umwelt, heißt es nun ausgerechnet aus Washington. Ende 2019 hatten die USA Sanktionen gegen alle Firmen verhängt, die an dem Bau der mehr als 1200 Kilometer langen Leitung von Russland nach Deutschland beteiligt sind. Die USA warnen vor einer zu großen Abhängigkeit der EU von russischem Gas. Sie wollen das Projekt mit allen Mitteln verhindern und lieber eigenes Flüssiggas in Europa verkaufen.

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Die Schweizer Firma Allseas zog wegen der US-Sanktionen Ende vergangenen Jahres ihr Spezialschiff zur Verlegung der Rohre aus der Ostsee ab – kurz vor der Fertigstellung. Es fehlen nur noch knapp 150 Kilometer bis zur Küste bei Lubmin in der Nähe von Greifswald.

Russland schickte daraufhin Anfang Februar ein eigenes Schiff in Richtung Ostsee. Es soll die fehlenden Röhren in der Ostsee verbuddeln. Noch ist das Schiff unterwegs. Wann es in der Ostsee ankommt, ist unklar. Fest steht: Die Fertigstellung der Leitung, die russisches Erdgas nach Deutschland pumpen soll, verzögert sich um mindestens ein Jahr. Anfang 2021 soll die Pipeline nun fertig sein.

Doch ihren Kreuzzug gegen das Projekt geben die Amerikaner nicht auf. Sie kündigten bereits weitere Sanktionen gegen westliche Banken und Unternehmen an, die an dem Projekt beteiligt sind.

Deutschland in der Zwickmühle

Auch in der EU geht der Streit um das Projekt weiter. Vergangenes Jahr hatte die EU auf Betreiben vieler osteuropäischer Länder, die ebenfalls gegen das russisch-deutsche Projekt sind, eine neue Richtlinie verabschiedet. Danach müsste Nord Stream 2 die geplante Leitung Wettbewerbern zugänglich machen. Zudem dürften Betreiber und Lieferant nicht identisch sein. Nord Stream 2 ist eine hundertprozentige Tochter des russischen Staatskonzerns Gazprom.

Die neue Gas-Richtlinie der EU würde den Betrieb der Leitung erheblich verteuern. Zudem wäre sie nach russischem Recht gar nicht umsetzbar, weil das Gas-Exportmonopol beim russischen Staat liegt. Für andere Gas-Pipelines aus Ländern, die nicht zum EU-Binnenmarkt gehören, gibt es Ausnahmen von dieser Regelung, für Nord Stream 2 nicht. Sie müssen anderen Gas-Anbietern nicht den Zugang zu ihren Leitungen gewähren.

Betreiber Nord Stream 2 hat nun bei der Bundesnetzagentur einen Antrag gestellt, von dieser neuen Verordnung freigestellt zu werden. Die Deutschen sind zuständig, weil die Leitung in Deutschland endet. Schon 2018 bewilligten deutsche Behörden den Bau eines zweiten Strangs der russisch-deutschen Ostsee-Pipeline Nord Stream 2. Das Projekt hat zudem alle umweltrechtlichen Auflagen erfüllt. Die neue EU-Richtlinie für Gasprojekte von Drittländern trat erst in Kraft, als die Pipeline schon längst in Bau war.

Die Bonner Regulierungsbehörde prüft derzeit den Antrag auf Freistellung. Sie muss dazu zahlreiche EU-Staaten anhören, die meisten davon, darunter Polen, Lettland, Estland, sind strikt gegen das russische Projekt. Ihr Argument: Das Projekt erhöhe nicht nur die Abhängigkeit Europas von russischen Erdgas, sondern es schwäche zudem den Wettbewerb im EU-Gasmarkt. Genau darüber muss die Bonner Behörde nun ein Urteil fällen.

Die Sanktionen der USA gegen Nord Stream 2 können das Projekt wohl nicht mehr verhindern. Dafür sind die Konsequenzen für die deutsch-amerikanischen Beziehungen umso gravierender.

Es ist eine Entscheidung mit Folgen. Ob die Bonner Beamten für oder gegen den Antrag entscheiden: Die Deutschen sitzen in der Falle. Befreit die Behörde Nord Stream 2 von der neuen EU-Gasrichtlinie, ist der Streit mit den europäischen Partnern programmiert. Deutschland steht in der EU als eigennütziger Partner da. Befreit die Regulierungsbehörde die Betreiber von Nord Stream 2 nicht von der neuen EU-Verordnung, legte sie dem Projekt schwere Hürden auf – ein Projekt, das Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) immer wieder als wichtig und richtig bezeichnet, weil es die Versorgung Deutschlands und Europas mit günstigem russischen Erdgas sicherstelle.

Nord Stream 2 droht mit Klage gegen Deutschland

Nord Stream 2 behält sich rechtliche Schritte gegen Deutschland vor, falls die Bonner Behörde gegen sie entscheiden sollte. „Gegen einen negativen Bescheid wäre der nächste Schritt eine Klage vor einem deutschen Verwaltungsgericht“, sagte ein Nord-Stream-Sprecher der WirtschaftsWoche. Üblicherweise wird ein solcher Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht, der dann über die Rechtmäßigkeit der neuen EU-Verordnung entscheiden muss. Die Bonner Behörde wäre also aus dem Schneider, die Entscheidung über die Verordnung müssten europäische Gerichte fällen.

Nord Stream 2 führt bereits eine Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie vor dem EuGH sowie eine weitere vor einem Schiedsgericht gegen die EU. Mit der Nichtigkeitsklage will Nord Stream 2 erreichen, dass die Änderung in der EU-Verordnung wieder zurückgenommen wird, weil sie auf keinen anderen Betreiber als auf Nord Stream 2 zutreffe. Zudem verstoße die neue Richtlinie gegen internationales Recht, die Betreiber von Infrastrukturprojekten Vertrauens- und Investitionsschutz gewähre. Mit der neuen EU-Gas-Richtlinie sei das nicht mehr gewährleistet, argumentiert Nord Stream.

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