E.On Britische Regulierungsbehörde prüft Auflagen für Innogy-Joint-Venture

Die britische Wettbewerbsbehörde CMA prüft Auflagen für ein Joint-Venture der Innogy-Tochter npower mit dem britischen Versorger SSE. Quelle: dpa

Die britische Wettbewerbsbehörde CMA prüft Auflagen für den Fall, dass E.On Zugriff auf ein geplantes Joint-Venture der Innogy-Tochter npower mit dem britischen Versorger SSE erhält.

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Die britische Wettbewerbsbehörde CMA prüft Auflagen für den Fall, dass E.On Zugriff auf ein geplantes Joint-Venture der Innogy-Tochter npower mit dem britischen Versorger SSE erhält. Das erfuhr die WirtschaftsWoche aus der Behörde.

Hintergrund ist die geplante Übernahme von Innogy durch  E.On. Mit dem geplanten Joint Venture aus npower und SSE entsteht in Großbritannien ein neuer Energieriese, der rund zwölf Millionen Kunden auf der Insel mit Strom und Gas versorgt. Die Transaktion soll Ende 2018 abgeschlossen sein. Innogy soll an der neuen börsennotierten Gesellschaft 34,4 Prozent halten, SSE 65,6 Prozent. Mit der Übernahme von Innogy durch E.On würden die 34,4 Prozent an dem Joint Venture an E.On fallen.

Aus Wettbewerbsgründen könnte die britischen Wettbewerbshüter den Merger nur mit Auflagen genehmigen oder E.On auffordern, sich von dem Anteil an dem neuen Gemeinschaftsunternehmen zu trennen, heißt es in London. E.On wollte sich zu Plänen der Wettbewerbsbehörde nicht äußern. Bei Innogy hieß es, man liege mit dem geplanten Gemeinschaftsunternehmen mit SSE im Plan.

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