Erfolgreiche Atomklage Vattenfall schlägt Profit aus dem Atomausstieg – ohne ihn verdient zu haben

Die Atommeiler, an denen der schwedische Staatskonzern Vattenfall in Deutschland beteiligt ist, waren lange vor dem 2011 festgelegten Atomausstieg gar nicht mehr am Netz. Quelle: dpa

Juristisch ist es ein glatter Sieg für Vattenfall: Die Entschädigungsregeln für Atomkraftbetreiber müssen neu formuliert werden. Der Energiekonzern schlägt Profit aus dem Atomausstieg, verdient hat er aber keinen Cent.

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Es ist eine Katastrophe, was sich das Bundesumweltministerium bei den Entschädigungsregeln für Atomkraftbetreiber geleistet hat. Die bisherige Gesetzesnovelle aus dem Jahr 2018 genüge nicht und müsse neu formuliert werden, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Ein glatter Sieg für den schwedischen Staatskonzern Vattenfall.

Atomausstieg ist der nicht Schnee von gestern? Von wegen! Der Ausstieg aus der Atomenergie wird uns noch lange beschäftigen. Und was auf den Steuerzahler noch zukommen wird, ist im Vergleich zu den Entschädigungen für die Atomkraftbetreiber Vattenfall, RWE, E.On und EnBW noch Peanuts.
Vor vier Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie gebilligt. Es verlangte aber eine Entschädigung für die Reststrommengen, soweit diese von den Betreibern nicht mehr verwertet werden können. Andernfalls sei das Grundrecht auf Eigentum verletzt. Die Neuregelung sollte bis zum 30. Juni 2018 erfolgen. Daraufhin wurde die 16. Atomgesetz-Novelle verabschiedet, die auch Regelungen zu Ausgleichszahlungen enthält. Gegen diese Regelungen hatte Vattenfall, ein Staatskonzern kann sich das leisten, Verfassungsbeschwerde eingelegt. Zwei Jahre später hat das oberste deutsche Gericht entschieden. Das Bundesverfassungsgericht beanstandete diese Regelungen als unzureichend. Das Bundesumweltministerium muss diese überarbeiten.

Die Richter beklagten formale Mängel bei der Novelle aus dem Jahr 2018. Deswegen sei sie auch noch gar nicht in Kraft getreten. Eine Genehmigung der EU-Kommission fehle. Zudem sei das Gesetz unpräzise. Es verpflichte die Betreiber der Meiler Brunsbüttel, Krümmel (Vattenfall) und Mülheim-Kärlich (RWE) sich zu bemühen, Reststrommengen auf andere Energieversorger zu übertragen. Wie genau diese Bemühungen aussehen sollen, lässt die Novelle offen. Deshalb sei die Regelung unzumutbar. Hört sich kompliziert an. Ist es auch.
Was zum Teufel sind Reststrommengen? Das ist die Menge an Strom, die von den Atomkraftbetreibern noch hätte in ihren Meilern erzeugt und verkauft werden können, wenn der Atomausstieg nicht vorzeitig von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) im Jahr 2011 beschlossen worden wäre. Worum geht’s? Um den Profit klar. Welcher Gewinn ist den Betreibern durch den vorzeitigen Atomausstieg entgangen? Wir erinnern uns: 2011 war der Atomunfall im japanischen Fukushima. Plötzlich war die Panik vor der Kernenergie nicht nur bei der Anti-AKW-Bewegung groß. Und flugs zog Merkel den sowieso schon beschlossenen Atomausstieg vor. Gegen diesen vorzeitigen Ausstieg haben die Energieriesen jahrelang gekämpft und bekamen letztlich eine Entschädigung im oberen dreistelligen Millionenbereich zugesprochen – aber erst, nachdem das letzte Kernkraftwerk Ende 2022 dicht gemacht wird. Denn solange dürfen sie noch in ihren Meilen Atomstrom erzeugen und verkaufen.

2022 ist zwar Schluss mit der Atomkraft, nach einem Endlager wird aber noch Jahrzehnte gesucht. Der Expolitiker Steffen Kanitz soll es finden. Ein heikler Job zwischen Sinn und Scheitern.
von Cordula Tutt

Und jetzt wird es tricky: Die Meiler, an denen der schwedische Staatskonzern Vattenfall in Deutschland beteiligt ist, waren lange vor dem 2011 festgelegten Atomausstieg gar nicht mehr am Netz. Krümmel und Brunsbüttel waren schon vier Jahre vor dem Ausstiegsbeschluss wegen Störanfällen und technischer Mängel nicht mehr am Netz, produzierten also gar keinen Strom. Für welche Reststrommengen also, soll Vattenfall entschädigt werden? Für Atomstrom, den das Unternehmen nur theoretisch hätte erzeugen können, aber technisch überhaupt nicht in der Lage dazu war? Auch ohne den Atomausstieg, wären die Meiler wahrscheinlich nie mehr ans Netz gegangen. Tja, und hier liegt das Problem: „wären“. Deshalb hat Vattenfall das Recht auf seiner Seite und schlägt jetzt aus dem deutschen Atomausstieg Profit, obwohl es sich den gar nicht verdient hat.
Formaljuristisch sind die Schweden im Recht. Alles andere beurteilen die Bundesverfassungsrichter nicht. Ganz schön schlau, die Schweden. Sie kriegen ihre Meiler nicht fehlerfrei gebaut und kassieren nun Millionen dafür, dass die Dinger gar keinen Strom produziert haben.

Teures Nachspiel Atomausstieg

Der Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht ist trotzdem Peanuts im Vergleich zu dem, was noch auf den deutschen Steuerzahler in Sachen Atomausstieg zukommt. Vattenfall klagt munter auch noch woanders: Vor dem internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington D.C. läuft eine weitere Klage gegen den Atomausstieg in Deutschland – da geht es um Investitionsschutz. Vattenfall klagt gegen die dauerhafte Stilllegung der Meiler Krümmel und Brunsbüttel. Da fragt man sich, was für Investitionen? Offenbar haben die Schweden eben nicht genug in die Technologie investiert, sonst hätten die Meiler ja funktioniert. Sollte Vattenfall gewinnen, drohen hier Forderungen von mehreren Milliarden Euro, die Deutschland, also letztlich der Steuerzahler, berappen müsste. Schon 2017 hatten die Bundesverfassungsrichter den Bund dazu verdonnert, 6,3 Milliarden Euro an gezahlter Brennelementesteuer an alle Atomkraftwerksbetreiber zurückzuzahlen.

Tja und das Ende vom Lied ist das auch noch nicht. Die Suche nach einem Endlager für den ewig strahlenden radioaktiven Müll aus allen deutschen Atomkraftwerken geht gerade erst los. Bis 2031 soll eines irgendwo in Deutschland gefunden sein. Für die Kosten dafür kommen aber nicht mehr die Betreiber auf. Die haben ihre Rückstellungen dafür an den Staat übertragen. Wir erinnern uns: Der Streit darüber, ob die Rückstellungen der Konzerne reichen werden, um die Endlagerkosten zu tragen, war heftig. Eine Kommission hat schließlich darüber entschieden.


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Jetzt darf der Staat ein Endlager für den Atommüll der Betreiber suchen. Und schon jetzt ist der Streit auch darüber programmiert. Wer will schon ein Endlager mit radioaktivem Atommüll vor seiner Haustür haben. Je länger die Suche dauert, desto teurer wird es. Dazu kommt: Je länger es dauert, bis ein Endlager gefunden worden ist, desto länger muss der Müll in den Zwischenlagern bleiben. Die Genehmigungen für die Zwischenlager müssten also verlängert werden. Auch darüber wird es Streit geben. 

Mehr zum Thema: Wissenschaftler haben Regionen ausgewiesen, wo die Brennstäbe der Kernkraftwerke für eine Million Jahre lang sicher unter die Erde gebracht werden könnten.

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