Fracking Schiefergas-Förderung künftig nur in engen Grenzen möglich

Die kommerzielle Förderung von Schiefergas mit der umstrittenen Fracking-Methode ist in Deutschland künftig weitestgehend tabu. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat den Kompromiss der Koalition.

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Ein Plakat mit der Aufschrift «Stop Fracking» Quelle: dpa

Die Gasförderung mit der umstrittenen Fracking-Methode ist in Deutschland künftig bis auf enge Ausnahmen verboten. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag verabschiedetes Gesetz, das sogenanntes unkonventionelles Fracking nach US-Vorbild für die kommenden Jahre ausschließt.

Die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sagte, sie trage den Gesetzentwurf mit, obwohl man sich restriktivere Regelungen habe vorstellen können. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erklärte, Deutschland habe damit eines der strengsten Fracking-Gesetze der Welt.

Beim Fracking wird Gestein unter hohem Druck und Einsatz von Chemikalien aufgebrochen und das Gas so gelöst. Umweltschützer fürchten, dass dadurch Grundwasser verseucht werden könnte.

Nach dem Gesetz sind bundesweit maximal vier Probebohrungen möglich, denen aber die jeweilige Landesregierung zustimmen muss. Zudem müssen sie von einer Expertenkommission begleitet werden. Verschärft werden zudem die Vorschriften für sogenanntes konventionelles Fracking, wie es schon seit Jahrzehnten in Sandgestein angewandt wird. Bei unkonventionellem Fracking wird Gas dagegen etwa aus Schiefer- oder Tongestein gefördert.

Ein Gesetzentwurf der Regierung hatte rund ein Jahr im Parlament gelegen, weil es quer durch die Fraktionen Parlamentarier gab, denen die Einschränkungen zu weit oder nicht weit genug gingen. Im Juni verständigten sich Union und SPD auf einen Kompromiss. Auslöser waren Ankündigungen aus der Energiewirtschaft, nach einem inoffiziellen Moratorium Anträge auf Fracking zu stellen. Diese hätten wohl genehmigt werden müssen, da Fracking in Deutschland bislang noch gar nicht geregelt ist.

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