Kohleausstieg Entschädigung für Kohlekonzerne könnten Marktverzerrung sein

Die Bundesregierung will im Zuge des Kohleausstiegs Unternehmen aus der Braunkohle-Bereich mit 4,35 Milliarden Euro entschädigen. Quelle: dpa

Deutschlands Ausstieg aus der Kohle beschert den Braunkohleunternehmen Milliardenentschädigungen. Die Geldgeschenke könnten noch ein Fall für die EU-Kommission werden. Der Experte für Beihilfenrecht Matthias Nordmann erklärt, in welchen Fällen Entschädigungen zulässig sind – und wann Kohlekonzernen kein Geld zusteht.

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Matthias Nordmann ist Partner im Münchener Büro von Dentons. Seine Spezialgebiete sind Kartellrecht und EU-Beihilfenrecht.

WirtschaftsWoche: Die Bundesregierung will im Zuge des Kohleausstiegs Unternehmen aus der Braunkohle-Bereich mit 4,35 Milliarden Euro entschädigen. Konkurrenz-Unternehmen aus der Steinkohle kritisieren bereits die üppige Entschädigung, von der diese nicht profitieren. Können die Entschädigungszahlungen zu Marktverzerrungen innerhalb Deutschlands und der EU führen?
Matthias Nordmann: Es gab bereits 2016 einen vergleichbaren Fall, in denen die Betreiber Vattenfall, RWE und Mibrag für die Abschaltung einzelner Braunkohlekraftwerksblöcken Entschädigungszahlungen bekommen haben. Zu diesem Fall gibt es auch bereits eine Entscheidung der Europäischen Kommission. Die Kommission hat in diesem Fall überprüft, ob der Eingriff in den Wettbewerb durch diese Geldgeschenke verhältnismäßig ist. Die EU-Kommission hat damals entschieden, dass derartige Entschädigungszahlungen eine Beihilfe darstellen. Dennoch war die Kommission der Meinung, dass diese Beihilfen den Markt nicht übermäßig verzerren würden. Das lag auch daran, dass die damals stillgelegten Braunkohlekraftwerksblöcke nur 2,5 Prozent der deutschen Energieversorgung ausgemacht haben.

Beim nun beschlossenen Kohleausstieg handelt es sich mit einem Anteil von rund 20 Prozent Braunkohle am deutschen Energiemix aber um eine ganz andere Größenordnung. Könnte die EU-Kommission diesmal zu einer anderen Entscheidung gelangen und in den Entschädigungen eine Marktverzerrung erkennen?
Das ist sicher denkbar. Noch entscheidender als die Frage nach der Größenordnung wird jedoch die Frage sein, wofür die Betreiber diese Entschädigungszahlungen erhalten. Wenn sie Geld dafür bekommen, dass ihnen durch den Kohleausstieg Gewinne entgehen oder sie für das Geld Anlagen zurückbauen müssen, sind die Auswirkungen auf den Wettbewerb sicher gering. Wenn sie mit dem Geld allerdings hierüber hinaus in die Möglichkeit versetzt werden, neue Anlagen zu bauen, könnte die Kommission das zu Recht beanstanden. Die Unternehmen dürfen nur einen Ausgleich für die erlittenen Nachteile aus dem Kohleausstieg bekommen – aber in keinem Fall Vorteile daraus genießen. 

Der Beihilfenrechts-Experte Matthias Nordmann. Quelle: Privat

Wird die EU-Kommission noch andere Aspekte in ihre Entscheidung einfließen lassen?
Ein wichtiger Punkt, den die EU Kommission auch in dem Fall aus dem Jahr 2016 untersucht hat, ist die Perspektive der Verbraucher. Hier stellt sich die Frage, ob die Energiepreise steigen könnten, weil die Bundesregierung in den Wettbewerb eingreift. Die Preise könnten etwa steigen, wenn ein Teil der betroffenen Kohle-Unternehmen nicht schnell genug Angebote mit erneuerbaren Energien anbieten kann.

Heißt das, dass steigende Strompreise den Kohleausstieg kippen könnten?
Nein. Denn die Kommission muss mehrere Aspekte abwägen, selbst wenn sie zu dem Schluss kommen sollte, dass durch das Vorgehen der deutschen Bundesregierung die Energiepreise steigen. Die Kommission müsste dann etwa abwägen, ob moderate Energiepreise wichtiger sind als eine umwelt- und klimaverträgliche Energieproduktion.

Wird die EU-Kommission die Entschädigungen automatisch überprüfen?
Die EU-Kommission muss die Zulässigkeit der Entschädigungen nicht automatisch prüfen, kann sie aber von Amts wegen aufgreifen, sobald sie davon Kenntnis erlangt. Ich vermute allerdings, dass die Bundesregierung über das Wirtschaftsministerium bereits in Kontakt mit der EU-Kommission ist und beratschlagt, ob sie die Beihilfe zur Prüfung anmeldet oder nicht.

Wie wahrscheinlich ist es, dass die EU-Kommission die Entschädigungszahlungen an die Braunkohle-Unternehmen kippen wird?
In Beihilfefällen hat die politische Komponente enormes Gewicht. Nicht selten wird in solchen Fällen mit unbestimmten Rechtsbegriffen gearbeitet. Die Abwägung zwischen der Gesundheit nachfolgender Generationen und fairem Wettbewerb ist durch rein juristische Argumente kaum zu entscheiden. Letztlich ist das eine politische Entscheidung. Was die Kommission aber in keinem Fall tolerieren dürfte, wäre eine sogenannte Überkompensation, also wenn die Entschädigungen nicht nur dazu dienen würden, die Nachteile aus dem Kohleausstieg zu kompensieren, sondern den Unternehmen darüber hinaus einen Vorteil verschaffen. Das wäre beihilfenrechtlich ein Problem.

Wie genau prüft die Kommission solche Beihilfen in der Regel?
In dem bereits erwähnten Fall aus dem Jahr 2016 hat die Kommission penibel geprüft. Man sollte sich das also nicht so vorstellen, dass es reicht, wenn die Bundesregierung einen Dreizeiler an die Kommission schickt. Die Kommission erwartet in solchen Fällen, dass die Regierung genauestens darlegt, warum es aus ihrer Sicht keine Beihilfe ist – oder falls doch, warum eine Vereinbarkeit mit EU-Recht herbeigeführt werden kann.

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