
Im Zuge der Ermittlungen in der Affäre um den milliardenschweren EnBW-Deal hat die Polizei in Paris Büros beim Energiekonzern EDF und der Investmentbank Morgan Stanley durchsucht. Die Razzia in der vergangenen Woche stand im Zusammenhang mit den Untreue-Ermittlungen gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU), sagte ein Sprecher der Stuttgarter Staatsanwaltschaft am Freitag. „Wir suchen nach Beweismitteln, um den Untreueverdacht zu erhärten.“
Es wurden unter anderem Unterlagen im Büro von EDF-Chef Henri Proglio beschlagnahmt, hieß es aus Ermittlerkreisen in Paris. Proglio soll während der von einem Untersuchungsrichter begleiteten Polizeiaktion anwesend gewesen sein. Es habe auch Vernehmungen gegeben. Die deutschen Behörden hatten bereits im Herbst 2012 ein Rechtshilfeersuchen an die französischen Behörden gestellt. EDF selbst wollte sich nicht zu den Ermittlungen äußern.
Mappus soll Ende 2010 den Rückkauf von 45 Prozent des Energieversorgers EnBW für 4,7 Milliarden Euro schlecht vorbereitet und dadurch zu viel bezahlt haben. Dem Land könne ein hoher Vermögensschaden entstanden sein, begründet die Anklagebehörde ihre Ermittlungen. Der frühere Regierungschef ist dagegen überzeugt, ausschließlich im Interesse des Landes gehandelt zu haben. Der CDU-Politiker hatte sich bei dem Deal von seinem Freund, dem damaligen Deutschlandchef von Morgan Stanley, Dirk Notheis, beraten lassen. Gegen ihn wird wegen Beihilfe zur Untreue ermittelt.
Aus Ermittlerkreisen in Paris hieß es, die Nachforschungen richteten sich nicht gegen EDF und hätten nichts mit dem Schiedsgerichtsverfahren der Internationalen Handelskammer zu tun. Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg klagt vor dem Schiedsgericht auf Schadenersatz. Nach einem Gutachten für die Regierung soll Mappus der EDF mindestens 840 Millionen Euro zu viel bezahlt haben. Diesen Betrag soll der französische Staatskonzern zurückzahlen.
Mappus hatte den Aktienkauf von der Electricité de France (EDF) quasi im Alleingang innerhalb weniger Tage am Parlament vorbei durchgezogen. Der Staatsgerichtshof stufte dieses Vorgehen später als verfassungswidrig ein.