Dass der frühere Aufsichtsrat von Solar Millennium, vor allem auch der Unternehmensgründer und eigentliche Lenker des Unternehmens Hannes Kuhn, dabei eine unrühmliche Rolle spielten, ist zwar bekannt. Die WirtschaftsWoche hatte seit Mitte 2009 mehrfach über seine dubiose Rolle und die absehbaren Finanzprobleme bei Solar Millennium berichtet. Für Anleger dürfte es trotzdem schwer werden, in Eigenregie mögliche Ansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. Das erfahren derzeit Anleiheinvestoren, die Schadensersatzansprüche wegen eventueller Prospektfehler gegen die früheren Vorstände des Unternehmens am Landgericht Nürnberg-Fürth angemeldet haben. Nur wenige haben bislang vorläufig Ansprüche zugesprochen bekommen, viele Klagen wurden erst einmal abgewiesen. Sollte Claassen dem Insolvenzverwalter Hinweise geben, könnte dies sehr hilfreich sein. Erst die Einigung hat dem Insolvenzverwalter, und damit auch betroffenen Anlegern, diese Tür geöffnet.
Eine andere Wahl hatte der Insolvenzverwalter in Sachen Claassen wohl ohnehin nicht. Er habe „eine ausführliche Prüfung des Sachverhalts vorgenommen,“ heißt es in seiner Mitteilung. Mit dem Ergebnis, „dass Claassens Kündigung begründet und rechtmäßig war und daher keinerlei Rückforderungsansprüche der Insolvenzmasse gegen Claassen bestehen“.
Allein das ist für die früheren Aufsichtsräte eine schallende Ohrfeige. Schließlich hatten sie die Vertragsverhandlungen mit Claassen geführt und die Verträge geschlossen. Das könnte ein erster Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche sein.