Strafanzeige erstattet Hacker legen Internetseite von RWE lahm

RWE: Hacker legen Internetseite lahm Quelle: dpa

Mit einer Flut von gesteuerten Anfragen haben Hacker die Internetseite des Energieriesen RWE blockiert. Infolge der Attacken war der Konzern im Internet zweitweise nur schwer oder gar nicht erreichbar.

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Hacker haben die Internetseite des Energiekonzerns RWE lahmgelegt. Das Unternehmen habe Strafanzeige gegen unbekannt erstattet, teilte ein RWE-Sprecher am späten Montagabend mit. Eine Flut gesteuerter Anfragen habe die Leistungsfähigkeit des Servers erheblich reduziert. „In der Folge war die Website zeitweise nur schwer oder mancherorts gar nicht erreichbar“, erklärte der Sprecher. IT-Spezialisten des Unternehmens seien damit beschäftigt, das Problem zu lösen. Sicherheitseinrichtungen des Unternehmens waren den Angaben zufolge nicht betroffen.

RWE steht seit Wochen in der Kritik, weil das Unternehmen ein Waldgebiet westlich von Köln abholzen will, um weiter Braunkohle abzubauen. Gegen die Rodung des Hambacher Forstes gibt es heftigen Widerstand. Umweltschützer fordern einen Aufschub, bis die derzeit tagende Kohlekommission einen Plan für den Kohleausstieg vorlegt.

Derweil setzten die Behörden die Räumung von Baumhäusern von Aktivisten im Hambacher Forst fort. Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums wurden die ersten Räumungsverfügungen nach dem mehrtägigen Moratorium ausgesprochen. Nach dem Unfalltod eines 27 Jahre alten Journalisten hatte die Landesregierung die Räumung der Baumhütten am vergangenen Mittwoch zunächst gestoppt.

Erlaubt ist eine Rodung mit Blick auf den Artenschutz zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar. Laut RWE würde die Rodung rund zehn Wochen dauern.

Gutachten im Auftrag von Greenpeace widersprachen zentralen Aussagen von RWE. Demnach ist die geplante Rodung des Waldgebietes am Braunkohletagebau nicht kurzfristig nötig, um den Abbaubetrieb aufrechtzuerhalten - wie der Energiekonzern argumentiert. Der Tagebaubetreiber würde daher mit einer Rodung gegen geltendes Recht verstoßen, erklärte die von der Umweltorganisation Greenpeace beauftragte Rechtsanwältin Cornelia Ziehm in Berlin. Laut den rechtlichen Bestimmungen sei eine Rodung nämlich nur erlaubt, sobald sie für den Betrieb „unerlässlich“ sei.

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