




Im Prozess über den Atomausstieg sind die gegensätzlichen Auffassungen der Bundesregierung und der klagenden Energiekonzerne aufeinandergeprallt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigte sich am zweiten Verhandlungstag in erster Linie mit dem Thema Enteignung.
Umweltministerin Barbara Hendricks wies am Mittwoch zunächst Vorwürfe der Energieunternehmen Eon, RWE und Vattenfall zurück, die Bundesregierung habe Zusagen an die Betreiber von Atomkraftwerken nicht eingehalten. „Wir möchten dieser Unterstellung deutlich widersprechen“, sagte die SPD-Politikerin. Bereits im Ausstiegsgesetz von 2002, das auf dem Atomkonsens von 2001 beruhte, seien wesentliche Elemente des jetzt angegriffenen Gesetzes enthalten gewesen.
Der Bevollmächtigte des Eon-Konzerns, Rupert Scholz, entgegnete, die Unternehmen hätten damals nur unter Bedingungen zugestimmt. Nach der Entscheidung von 2011, die Kraftwerke rascher abzuschalten, seien ihnen aber ihre gesamten Freiheiten zeitlich gestaffelt entzogen worden.
Die Atomklagen der Energiekonzerne
E.On, RWE und Vattenfall haben gegen den 2011 beschlossenen beschleunigten Atomausstieg vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Gericht will noch 2015 entscheiden. Den Konzernen geht es nicht darum, den bis Ende 2022 geplanten Ausstieg rückgängig zu machen. Sie fordern jedoch Schadenersatz, da die Bundesregierung wenige Monate vor der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima die Laufzeiten der Meiler noch verlängert hatte. Sollte das Verfassungsgericht den Unternehmen Recht geben, müssten diese den Schadenersatz in weiteren Verfahren erstreiten. Eon fordert über acht Milliarden Euro. RWE hat keine Zahlen genannt, die Analysten der Deutschen Bank gehen von sechs Milliarden Euro aus. Vattenfall will 4,7 Milliarden Euro und klagt zudem vor einem Schiedsgericht in den USA.
E.On, RWE und EnBW klagen gegen Bund und Länder wegen des nach der Atomkatastrophe von Fukushima verhängten dreimonatigen Betriebsverbots für die sieben ältesten der damals 17 deutschen AKWs plus dem damals geschlossenen AKW Krümmel. Das Moratorium lief von März bis Juni 2011 und mündete schließlich im August im endgültigen Ausstiegsbeschluss. Ursprünglich hatte lediglich RWE geklagt. Nachdem der Energieriese vor Gericht Recht bekam, zogen Eon und EnBW nach. Eon klagt auf Schadenersatz in Höhe von 380 Millionen Euro. RWE fordert 235 Millionen Euro, EnBW einen „niedrigen dreistelligen Millionenbetrag“.
E.On, RWE und EnBW klagen auf eine Befreiung und Rückzahlung der 2011 eingeführten Brennelementesteuer. Diese wird noch bis 2016 erhoben. Eon hat nach eigenen Angaben 2,3 Milliarden Euro an den Bund gezahlt, RWE 1,23 Milliarden Euro und EnBW 1,1 Milliarden Euro. Die Verfahren sind vor dem Bundesverfassungsgericht und der Europäischen Gerichtshof (EuGH) anhängig. Der Generalanwalt des EuGH hält die Steuer jedoch mit europäischem Recht vereinbar. Seine Einschätzung ist für das Gericht aber nicht bindend.
E.On hat im Oktober 2014 wegen der im Atomgesetz vorgesehenen standortnahen Zwischenlagerung wieder aufbereiteter Atomabfälle, die aus dem Ausland zurückgeholt werden, geklagt. Die Klage richtet sich gegen die Länder Niedersachsen und Bayern sowie den Bund. Vattenfall hat im selben Zusammenhang gegen Schleswig-Holstein und den Bund geklagt. Auch RWE hat Klage eingereicht. Es geht um Mehrkosten für die Betreiber, nachdem es keine Transporte dieser Abfälle mehr in das Lager nach Gorleben geben soll. Die Konzerne halten Gorleben jedoch weiter für den richtigen Standort.
Nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima im März 2011 hatte die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung die erst im Vorjahr beschlossene Laufzeitverlängerung für die 17 deutschen Meiler wieder rückgängig gemacht. Acht überwiegend ältere AKW durften überhaupt nicht mehr hochgefahren werden. Die letzten Kraftwerke müssen nun spätestens 2022 vom Netz.
Aus Sicht der Unternehmen ist die entscheidende Änderung zu 2002, dass zur Deckelung der Strommenge, die noch produziert werden darf, noch eine Befristung hinzugekommen ist. Unter solchen Bedingungen hätten die Energiekonzerne dem Atomkonsens 2001 niemals zugestimmt, sagte ein Prozessbevollmächtigter.
Eon, RWE und Vattenfall klagen in Karlsruhe, weil sie sich durch die politische Kehrtwende 2011 enteignet fühlen. Der vierte große Versorger EnBW teilt nach eigener Darstellung diese Rechtsauffassung, klagt aber nicht selbst, weil er zu mehr als 98 Prozent in öffentlicher Hand ist. Ein Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht wäre die Grundlage, um Milliardenentschädigungen zu erstreiten.
Allerdings laufen derzeit auch Verhandlungen mit der Bundesregierung über die Verteilung der gewaltigen Kosten und Risiken beim Abriss der Kraftwerke und der Lagerung des Atommülls. Nach Einschätzung von Experten geht es um mindestens 48,8 Milliarden Euro. Für ein Entgegenkommen verlangt Berlin die Rücknahme aller Klagen. Mit einem Urteil ist erst in mehreren Monaten zu rechnen. Nicht auszuschließen ist, dass es vorher zu einer außergerichtlichen Einigung kommt.
Zum Auftakt des Verfahrens am Dienstag hatte sich das Gericht mit der Frage befasst, ob zugewiesene Reststrommengen und Betriebsgenehmigungen überhaupt als Eigentum der Konzerne gelten können. Besondere Fragen wirft Vattenfall auf: Das schwedische Staatsunternehmen kann sich möglicherweise gar nicht auf deutsche Grundrechte berufen.