Weil energieintensive Unternehmen zunehmend von den Netzentgelten befreit werden, müssen die Verbraucher zusätzlich diese entgangenen Einnahmen auffangen. So summieren sich die Netzentgelte auf derzeit 6,4 Cent pro Kilowattstunde für den Endverbraucher. Rund 40 Prozent des Strompreises für Endverbraucher entfallen so auf EEG-Umlage und Netzentgelte. Tendenz steigend. Mit einem Strompreis, der sich aus Angebot und Nachfrage bildet, hat das nichts zu tun.
Allen Beteuerungen zum Trotz ist nicht damit zu rechnen, dass die Politiker so schnell auf die vielbeschworene Strompreisbremse treten. Bundesumweltminister Peter Altmaier scheiterte mit seinem Vorhaben am Widerstand im Bundesrat, Wirtschaftsminister Philipp Rösler mag an den Ausnahmeregelungen für die Industrie ebenso wenig rütteln wie Kanzlerin Angela Merkel - jedenfalls nicht vor der Wahl. Verbraucher sollten also damit rechnen, dass die Strompreis trotz gesunkener Kurse an der Strombörse zum Jahresende nochmals deutlich steigen. Wer sich also jetzt auf die Suche nach einem günstigen Anbieter macht und eine Preisgarantie für mindestens zwölf Monate wählt, könnte die nächste Erhöhungsrunde zunächst umschiffen.
Chronik der Energiewende
Der von einem Erdbeben ausgelöste Tsunami überschwemmt und zerstört in Fukushima-Daini 250 Kilometer nordöstlich von Tokio Teile des Kernkraftwerks.
Die Bundesregierung ordnet an, sieben ältere Kernkraftwerke sofort vom Netz zu nehmen, die übrigen zehn Reaktoren kommen auf den Prüfstand.
Union und FDP einigen sich auf einen kompletten Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022, die sieben älteren Meiler müssen endgültig stillgelegt werden.
Das Kabinett segnet das Atom- und Energiepaket ab und präsentiert die energie- und klimapolitischen Ziele bis 2050.
Die EU-Kommission reklamiert für sich Kompetenzen bei der Energiewende. Der Strommarkt müsse europäischer werden.
Angela Merkel fordert eine Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG): „Wenn die EEG-Umlage so weiter steigt, dann haben wir mit der Energiewende ein Problem.“
Gaspreise mit Ausnahmen stabil
Bei den Gaspreisen ist die Lage zwar auch nicht rosig, aber zumindest deutlich entspannter als beim Strom. Denn anders als der Strompreis blieben die Gaspreise zuletzt weitgehend stabil oder stiegen nur moderat.
Das könnte vorerst so bleiben. Weil die seit den 60er Jahren verbreitete Kopplung der Gaspreise an den Ölpreis in den langfristigen Lieferverträgen der Energieversorger mit den Gasförderern immer mehr zugunsten des kurzfristigen Börsenhandels zurückgedrängt. Denn wie beim Strom erzeugen viele Gasanbieter die Energie nicht selbst, sondern handeln nur damit. Sie können sich auf dem Gasmarkt auch kurzfristig Kapazitäten sichern und diese den Endkunden weiterverkaufen. Für den Kunden bedeutet das je nach Wahl des Anbieters größere Preisvorteile. Langfristig gebundene Versorger wie E.On und RWE hatten deshalb Wettbewerbsnachteile und haben daher ihre bestehenden langfristigen Lieferverträge mit dem russischen Gasförderer Gazprom neu verhandelt und hohe Rückerstattungen im Milliardenbereich erstritten. Leider geben beide Versorger die Preisvorteile nicht voll an die Kunden weiter. Nach Einbußen im Vorjahr haben diese Gesellschaften ihre Preise vielmehr erhöht, um die Verluste wieder auszugleichen. RWE- und E.On-Kunden können somit durch einen Wechsel zu einem anderen Gasanbieter oft einige hundert Euro im Jahr sparen.
Millionen Gaskunden dürften in diesem Zusammenhang gespannt auf den 31. Juli warten. Dann will der Bundesgerichtshof seine Entscheidung zur Transparenz bei Gaspreisen bekanntgeben, wie jetzt bekannt wurde. Verbraucherschützer fordern seit langem, dass die Energieversorger ihre Kunden genau darüber aufklären müssen, wann und vor allem warum sie die Gaspreise anheben. Konkret geht es um die Erstattung von Preiserhöhungen an 25 Kunden des Energiekonzerns RWE. Der BGH wird sich an einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs orientieren, der im März in einem Verfahren der Verbraucherschutzzentrale NRW gegen RWE geurteilt hatte, Anlass und Ablauf der Preiserhöhung müssten transparent dargelegt werden. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für gut 60 Prozent der zehn Millionen Gaskunden in ganz Deutschland haben. Denn viele Versorger begnügen sich mit einem schlichten Informationsschreiben an ihre Kunden, in denen sie nur über die Preiserhöhung informieren, aber keine Gründe dafür nennen. Schon lange hegen Verbraucherschützer und Gaskunden den Verdacht, dass die Preiserhöhungen beim Gas ungerechtfertigt sind, weil sie sich zum Beispiel ohne zwingenden Zusammenhang an der Ölpreisentwicklung orientieren. Das BGH-Urteil könnte hier für deutlich mehr Klarheit sorgen.