Kompakt, schadstofffrei und energieeffizient. So preist die Firma Evo ihre Elektroheizungen als Ersatz für Nachspeicherheizungen an. Gegen eine Postwurfsendung des baden-württembergischen Herstellers von Elektroheizungen ging die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen jüngst wegen Irreführung gerichtlich vor - mit Erfolg. In einem Diagramm hatten die Stromheizer nämlich die Kosten einer Kilowattstunde Strom mit den Preisen von einem Liter Heizöl und einem Kubikmeter Gas verglichen –.und Strom somit als günstigste Energiequelle dargestellt. Vergleichbar sind jedoch allenfalls die Preise pro Kilowattstunde, errechnet aus dem Energiegehalt von Öl und Gas. Das Oberlandesgericht Stuttgart untersagte deshalb dem Unternehmen diese Werbepraxis, bei Verbrauchern entstünde so ein verzerrtes Bild. Die Verbraucherschützer betonten. Strom ist gemessen am Kilowattstundenpreis die teuerste Energiequelle in privaten Haushalten. Das Urteil von Ende Mai diesen Jahres musste Evo schließlich akzeptieren.
Das Beispiel zeigt: So manches Unternehmen bedient den drängenden Wunsch der Verbraucher nach Energieersparnis mit fragwürdigen Argumenten. Diese fallen oft genug auf fruchtbaren Boden, denn die Energieausgaben privater Haushalte haben sich in den vergangenen Jahren dramatisch erhöht. In den vergangenen fünf Jahren stiegen die Kosten für Strom in einem Durchschnittshaushalt laut Bundesverband der Verbraucherzentralen um fast 44 Prozent. Der Gaspreis pro Kilowattstunde stieg im gleichen Zeitraum um mehr als 30 Prozent.
Das Fatale: Die Nachrichten über bevorstehende Preiserhöhungen für Energie reißen nicht ab. Möglichst günstig Strom und Gas zu beziehen, ist für viele private Haushalte zunehmend von existenzieller Bedeutung. Dabei wird es für Privathaushalte auch immer schwieriger, die Kosten für Strom und Gas im Zaum zu halten - trotz liberalisierter Märkte mit inzwischen mehr als 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern in Deutschland. Denn im gleichen Umfang Energiekosten zu sparen, in dem sie steigen, ist nahezu unmöglich oder selbst mit hohen Kosten für energiesparende Technik verbunden.
Verbraucher können dem nur durch eine zweigleisige Strategie begegnen: Energie sparen und Energie so preiswert beziehen wie möglich. Gerade bei letzterem drohen einige Fallstricke. Zudem haben Verbraucher inzwischen die Auswahl aus einem Tarifdschungel von mehr als 12.000 Strom- und über 8.000 Gastarifen. Wie also finden Verbraucher das beste Angebot für günstigen Strom und Gas? Wer seinen Bedarf an Strom und Gas analysiert und seinen neuen Tarif mit Bedacht wählt, kann zumindest vom zunehmenden Wettbewerb profitieren.
Immer höhere Energierechnungen
Vor allem der Strommarkt ist Spiegelbild einer wild wuchernden und zugleich von staatlichen Direktionismus geprägten Energiewende, die den Verbrauchern vor allem eins bringt: immer höhere Energierechnungen. Das liegt teils an der kostspieligen Energiewende, teil an Stromanbietern, die vorhandene Preisvorteile nicht unbedingt an ihre Kunden weitergeben. "Die Strompreise für Verbraucher in der Grundversorgung müssten niedriger sein", sagt auch Peter Blenkers, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Nur die wenigsten Grundversorger haben die Preisrückgänge an der Börse an ihre Kunden weitergegeben. Aber die Erhöhung der Ökostromumlage haben sie eins zu eins auf die Stromtarife aufgeschlagen, einige Versorger sogar noch mehr." Die Verbraucherschützer hatten Anfang des Jahres die Anschreiben der Stromanbieter in Nordrhein-Westfalen ausgewertet, in denen diese ihre Kunden über die zur Jahreswende anstehende Strompreiserhöhungen informieren. "In ihren Schreiben haben die Versorger die gesunkenen Kosten bis auf wenige Ausnahmen nicht einmal erwähnt. Dabei war nach Berechnungen der Verbraucherzentrale ihr Bezugspreis branchenweit um circa 0,8 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Viele beriefen sich hingegen auf die Erhöhung der EEG-Umlage um ca. 1,7 Cent pro Kilowattstunde", sagt Blenkers. (vergl. http://www.vz-nrw.de/strompreisstudie). Wegen der Erhöhung der EEG-Umlage waren die Strompreise bereits zum Jahresbeginn um durchschnittlich zwölf Prozent gestiegen. Verbraucher, die da nicht mitmachen wollen, konnten den Anbieter wechseln - entweder mit ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung oder zum Ende ihrer Vertragslaufzeit. Preiserhöhungen müssen Stromversorgen ihren Kunden mindestens sechs Woche vor Inkrafttreten schriftlich ankündigen.
Ein Ende der aufwärtsgerichteten Preisspirale ist jedenfalls derzeit nicht in Sicht. Im Herbst, wenn die Höhe der EEG-Umlage erneut festgelegt wird, droht die nächste Preiserhöhung. Die paradoxe Situation: Der saubere Ökostrom sorgt für niedrige Preise an der Strombörse, an der Anbieter ihren Strom beziehen, und zugleich für eine Verteuerung der Tarife für Endkunden. Die garantierten langfristigen Abnahmepreise für Strom aus Sonne und Windkraft sorgen dafür, dass das Ökostrom-Aufkommen stark zugenommen hat, so dass je nach Wetterlage zeitweise ein massives Stromüberangebot herrscht. Das drückt die Börsenpreise. An einigen heißen Sommertagen im Juni war der Strompreis sogar negativ - wer den Überschussstrom abnahm, bekam noch Geld obendrauf. Der teure Ökostrom kann also nicht teurer genug verkauft werden, die Differenz zu den subventionierten Vergütungen für die Erzeuger muss aber der Verbraucher über seinen Endkundenpreis begleichen. 2013 erreicht die sogenannte EEG-Umlage ein Volumen von geschätzten 24 Milliarden Euro. Pro Kilowattstunde (kWh) Strom machte sie im Jahr 2010 noch 2,4 Cent aus, in diesem Jahr sind es bereits 5,3 Cent. Wenn im Oktober die Umlagehöhe für 2014 bestimmt wird, könnte sie auf 6,5 Cent je kWh steigen.
Ähnliches Ungemach droht durch eine Erhöhung der Netzentgelte, die Energieanbieter für die Benutzung der Kabel und Leitungen der wenigen großen Netzbetreiber bezahlen müssen. Da das Netz für den Strom aus Wind und Sonne für etliche Milliarden ausgebaut werden muss, steigen die Netzentgelte. Die Aufwendungen dafür geben die Energieversorger jedoch ebenso wenig an die Verbraucher weiter. Für Aufsehen sorgte jüngst nur der Stromanbieter Care Energy, der sich schlicht weigert, die Netzentgelte komplett zu zahlen und nun deswegen vor Gericht muss.
Steigende Energiepreise zum Jahresende
Weil energieintensive Unternehmen zunehmend von den Netzentgelten befreit werden, müssen die Verbraucher zusätzlich diese entgangenen Einnahmen auffangen. So summieren sich die Netzentgelte auf derzeit 6,4 Cent pro Kilowattstunde für den Endverbraucher. Rund 40 Prozent des Strompreises für Endverbraucher entfallen so auf EEG-Umlage und Netzentgelte. Tendenz steigend. Mit einem Strompreis, der sich aus Angebot und Nachfrage bildet, hat das nichts zu tun.
Allen Beteuerungen zum Trotz ist nicht damit zu rechnen, dass die Politiker so schnell auf die vielbeschworene Strompreisbremse treten. Bundesumweltminister Peter Altmaier scheiterte mit seinem Vorhaben am Widerstand im Bundesrat, Wirtschaftsminister Philipp Rösler mag an den Ausnahmeregelungen für die Industrie ebenso wenig rütteln wie Kanzlerin Angela Merkel - jedenfalls nicht vor der Wahl. Verbraucher sollten also damit rechnen, dass die Strompreis trotz gesunkener Kurse an der Strombörse zum Jahresende nochmals deutlich steigen. Wer sich also jetzt auf die Suche nach einem günstigen Anbieter macht und eine Preisgarantie für mindestens zwölf Monate wählt, könnte die nächste Erhöhungsrunde zunächst umschiffen.
Chronik der Energiewende
Der von einem Erdbeben ausgelöste Tsunami überschwemmt und zerstört in Fukushima-Daini 250 Kilometer nordöstlich von Tokio Teile des Kernkraftwerks.
Die Bundesregierung ordnet an, sieben ältere Kernkraftwerke sofort vom Netz zu nehmen, die übrigen zehn Reaktoren kommen auf den Prüfstand.
Union und FDP einigen sich auf einen kompletten Ausstieg aus der Atomenergie bis 2022, die sieben älteren Meiler müssen endgültig stillgelegt werden.
Das Kabinett segnet das Atom- und Energiepaket ab und präsentiert die energie- und klimapolitischen Ziele bis 2050.
Die EU-Kommission reklamiert für sich Kompetenzen bei der Energiewende. Der Strommarkt müsse europäischer werden.
Angela Merkel fordert eine Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG): „Wenn die EEG-Umlage so weiter steigt, dann haben wir mit der Energiewende ein Problem.“
Gaspreise mit Ausnahmen stabil
Bei den Gaspreisen ist die Lage zwar auch nicht rosig, aber zumindest deutlich entspannter als beim Strom. Denn anders als der Strompreis blieben die Gaspreise zuletzt weitgehend stabil oder stiegen nur moderat.
Das könnte vorerst so bleiben. Weil die seit den 60er Jahren verbreitete Kopplung der Gaspreise an den Ölpreis in den langfristigen Lieferverträgen der Energieversorger mit den Gasförderern immer mehr zugunsten des kurzfristigen Börsenhandels zurückgedrängt. Denn wie beim Strom erzeugen viele Gasanbieter die Energie nicht selbst, sondern handeln nur damit. Sie können sich auf dem Gasmarkt auch kurzfristig Kapazitäten sichern und diese den Endkunden weiterverkaufen. Für den Kunden bedeutet das je nach Wahl des Anbieters größere Preisvorteile. Langfristig gebundene Versorger wie E.On und RWE hatten deshalb Wettbewerbsnachteile und haben daher ihre bestehenden langfristigen Lieferverträge mit dem russischen Gasförderer Gazprom neu verhandelt und hohe Rückerstattungen im Milliardenbereich erstritten. Leider geben beide Versorger die Preisvorteile nicht voll an die Kunden weiter. Nach Einbußen im Vorjahr haben diese Gesellschaften ihre Preise vielmehr erhöht, um die Verluste wieder auszugleichen. RWE- und E.On-Kunden können somit durch einen Wechsel zu einem anderen Gasanbieter oft einige hundert Euro im Jahr sparen.
Millionen Gaskunden dürften in diesem Zusammenhang gespannt auf den 31. Juli warten. Dann will der Bundesgerichtshof seine Entscheidung zur Transparenz bei Gaspreisen bekanntgeben, wie jetzt bekannt wurde. Verbraucherschützer fordern seit langem, dass die Energieversorger ihre Kunden genau darüber aufklären müssen, wann und vor allem warum sie die Gaspreise anheben. Konkret geht es um die Erstattung von Preiserhöhungen an 25 Kunden des Energiekonzerns RWE. Der BGH wird sich an einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs orientieren, der im März in einem Verfahren der Verbraucherschutzzentrale NRW gegen RWE geurteilt hatte, Anlass und Ablauf der Preiserhöhung müssten transparent dargelegt werden. Das Urteil dürfte weitreichende Folgen für gut 60 Prozent der zehn Millionen Gaskunden in ganz Deutschland haben. Denn viele Versorger begnügen sich mit einem schlichten Informationsschreiben an ihre Kunden, in denen sie nur über die Preiserhöhung informieren, aber keine Gründe dafür nennen. Schon lange hegen Verbraucherschützer und Gaskunden den Verdacht, dass die Preiserhöhungen beim Gas ungerechtfertigt sind, weil sie sich zum Beispiel ohne zwingenden Zusammenhang an der Ölpreisentwicklung orientieren. Das BGH-Urteil könnte hier für deutlich mehr Klarheit sorgen.
Keine Angst vor einem Wechsel
Preiserhöhungen sollten Gaskunden somit nicht einfach hinnehmen. "Die Preissteigerungen fielen bei den Gasanbietern im Vergleich zu den Stromtarifen geringer aus. Dafür sind die Preisunterschiede jedoch größer", erklärt Jürgen Scheurer, Sprecher des unabhängigen Online-Vergleichsportals Verivox. "Hier bieten insbesondere Discounter Preisvorteile. Stadtwerke hingegen sind oft durch längerfristige Lieferverträge gebunden, bei denen sich der Gaspreis auch noch am Ölpreis orientiert."
Sparen können aber auch hier vor allem Kunden, die ihr Gas zum Grundversorgungstarif des beim regionalen Versorgers beziehen. "Diese Verbraucher können durch einen Wechsel 200 bis 300 Euro sparen. Das sollten Verbraucher mitnehmen", rät Energieexperte Blenkers von der Verbraucherschutzzentrale NRW.
Leider ist der Wechselwillen der deutschen Stromkunden auch 15 Jahre nach der Liberalisierung des Strommarktes nicht sonderlich stark ausgeprägt. Nach Hochrechnungen von Verivox, die auf älteren Zahlen der Bundesnetzagentur basieren, haben 2012 gerade mal 5,8 Prozent der Verbraucher ihren Stromtarif gewechselt. "Das entspricht etwa dem Wert von 2010. Nur nach der Fukushima-Katastrophe hatte es 2011 mit 7,7 Prozent der Haushalte einen verstärkten Wechselwillen gegeben, ansonsten ist die Quote relativ stabil", so Verivox-Sprecher Scheurer. Noch immer sind 40 Prozent der Haushalte ihrem regionalen Grundversorger treu. Von 11,4 Millionen Haushalten, die Gas beziehen, haben 2011 immerhin 9,5 Prozent ihren Anbieter gewechselt.
Warum die Wechselquoten vergleichsweise niedrig sind, lässt sich nur ahnen. So mancher Kunde mag vielleicht zufrieden mit Service und Vor-Ort-Beratung sein, oder aber er scheut die Mühen eines Wechsels trotz der komfortablen Wechselmöglichkeiten durch Online-Vergleichsportale. Auch eine deutliche Verunsicherung nach den Pleitefällen Teldafax und Flexstrom mit hunderttausenden geschädigten Kunden ist nach Angaben der Verbraucherschutzzentralen spürbar. Dass sich bislang nur zwei der mehr als 1.000 Stromanbieter in die Pleite manövrierten, wirkt in den Köpfen der Verbraucher kaum beruhigend. Denn wenn sie einen besonders günstigen Tarif mit Vorauskasse gewählt haben, riskieren sie im Fall einer Insolvenz das im Voraus gezahlte Geld zu verlieren.
Auch die Tatsache, dass im Falle einer Insolvenz des Anbieters niemandem der Strom abgedreht wird, ist noch längst nicht zu allen Verbrauchern durchgedrungen. Verschwindet ein Anbieter vom Markt, übernimmt nämlich automatisch der örtliche Grundversorger, zum Beispiel Stadtwerke, die Energieversorgung - allerdings zum meist teuren Standardtarif. Aber Kunden haben in diesem Fall drei Monate Zeit, um ohne Kündigungsfrist zu einem anderen Anbieter oder in einen günstigeren Tarif des Grundversorgers zu wechseln.
Angst vor einem Wechsel muss also niemand haben. Das Einsparpotenzial bei einem Anbieterwechsel ist hingegen nicht zu verachten. Nach Angaben von Verivox ist das wichtigste Entscheidungskriterium der privaten Stromverbraucher für die Wahl eines Tarifs der Preis. "Steigende Preise sind immer noch der wichtigste Anlass, sich überhaupt mit einem Anbieterwechsel zu befassen. Erst wenn der Kunde die günstigsten Tarife ermittelt hat, sortiert er nach weiteren Kriterien aus, etwa nach Öko-Tarifen, Kundenzufriedenheit, oder für ihn wichtigen Tarifmerkmalen wie Preisgarantie oder Kündigungsfrist", erklärt Jürgen Scheurer, Sprecher von Verivox.
Die Tücken beim Tarifwechsel
Vorauskasse, Pakettarif und Kündigungsfrist
Wer seinen Strom- oder Gastarif wechseln will, sollte sich Zeit dafür nehmen, denn es gibt vieles zu beachten. Viele Tarifmerkmale haben so ihre Tücken. So ist etwa die Wahl eines Vorauskasse-Tarifs wegen der beschriebenen Pleitegefahr nicht zu empfehlen - auch wenn der Tarif auf das Jahr gerechnet deutlich günstiger ist. Gleiches gilt für Tarife mit Kautionszahlungen, bei denen Verbraucher vorab Geld an den Anbieter zahlen, das mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet wird.
Ebenso Vorsicht geboten ist bei sogenannten Pakettarifen. Sie verpflichten den Kunden zur Abnahme einer bestimmten Energiemenge, ausgedrückt in Kilowattstunden pro Jahr. Liegt der Verbrauch darunter, zahlt der Kunde dennoch die vereinbarte Abnahmemenge. Liegt er darüber, werden pro zusätzlich verbrauchter Kilowattstunde oft deutlich überhöhte Mehrverbrauchspreise berechnet, die den Kostenvorteil eines Pakettarifs schnell aufzehren können.
Keine echte Preisgarantie
Bei der Vertragslaufzeit sollten Verbraucher sich angesichts der dynamischen Entwicklung auf dem Energiemarkt möglichst nicht länger als für ein Jahr an einen Anbieter binden und eine Kündigungsfrist maximal sechs Wochen vereinbaren.
Vorsicht ist auch bei den Preisgarantien geboten. Vielfach offerieren die Anbieter nur eine beschränkte Preisgarantie. Damit ist zwar der Strompreis für die vereinbarte Dauer - in der Regel zwölf oder 24 Monate - zunächst festgeschrieben. Aber "beschränkt" heißt hier, dass eine Erhöhung der EEG-Umlage und der Netzentgelte ebenso wie eine Steuererhöhung von der Garantie ausgenommen ist. Erhöhen sich diese Preisfaktoren, kann der Anbieter die Kosten an den Kunden trotz vermeintlicher Preisgarantie an den Kunden weitergeben.
Neukundenbonus nur im ersten Jahr
Gewinnt ein Strom- oder Gasanbieter einen neuen Kunden, ist ihm das oft einen Bonus wert. Bei einem Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh Strom erhalten Kunden eine Bonuszahlung von bis zu 165 Euro oder 25 Prozent. Dieser wird in aller Regel mit der Endabrechnung am Ende der Vertragslaufzeit gutgeschrieben. Er sollte jedoch keinesfalls an die Bedingung geknüpft sein, dass der Kunde seinen Vertrag verlängert. Wer etwa nach einem Jahr erneut den Anbieter wechseln will, geht dann leer aus.
Laut Stiftung Warentest sind die hohen Neukundenboni Augenwischerei, weil sie den regulär zu zahlenden Tarif deutlich attraktiver erscheinen lassen. Andererseits werden die Preisunterschiede insbesondere unter den Stromdiscountern immer geringer, so dass ein Bonus einen nicht unerheblichen Teil der realisierbaren Ersparnis ausmachen kann. Stromkunden können daher am meisten sparen, wenn sie ihren Anbieter jährlich wechseln, weil sie dann von Neukundenboni profitieren. Dann steigt allerdings auch die Gefahr, auf Tarife aggressiv agierender Anbieter zu stoßen, die sich in einen ruinösen Preiskampf begeben und somit auf Dauer insolvenzgefährdet sind.
Der richtige Anbieter
Bei den Vergleichsportalen Verivox und Top Tarif etwa bleibt der Neukundenbonus beim Anbietervergleich im Internet voreingestellt. Trotz der Kritik von Stiftung Warentest ist der Neukundenbonus somit für die Ergebnisliste in den günstigsten Tarifen einkalkuliert. "Unsere Marktforschung hat gezeigt, dass unsere Kunden das so wünschen. Und sie verstehen auch, dass es den Bonus nur für das erste Vertragsjahr gibt - sonst wäre es ein Treuebonus", sagt Verivox-Sprecher Scheurer.
Wer die Vergleichsportale nutzt, sollte sich also genau ansehen, welche Auswahlkriterien voreingestellt sind. Die großen Vergleichsportale wie Verivox, Top Tarif oder Check24 zeigen die Kriterien für die Tarifsuche jedoch deutlich an und bieten die Möglichkeit, diese Merkmale zu aktivieren oder auszuschalten. Kunden sollten sich diese Einstellungen der Suchkriterien aber immer genau ansehen. Einige Portale bieten zudem eine Vorauswahl besonders fairer Tarife nach eigenen Kriterien. Vorauskasse, Kautionszahlungen, Pakettarife mit hohen Mehrverbrauchskosten, deutlich überhöhte Bonuszahlungen oder lange Kündigungsfristen muss der Nutzer dann oft erst aktiv auswählen, damit Tarife mit diesen Merkmalen in seiner Trefferliste auftauchen.
Generell werden Verbraucher auf der Suche nach einem neuen Stromtarif die niedrigsten Preise bei Discountern finden. Dabei spielt es kaum noch eine Rolle, ob der Kunde einen Ökostromtarif auswählt oder nicht. Die Ökostromtarife sind längst zum gleichen Preis wie konventionelle Energieformen zu bekommen. Bei den Discountern gibt es in der Regel nur Telefon- oder Online-Service, Zählerstände müssen vom Kunden selbst abgelesen und übermittelt werden. Auch der Verwaltungsapparat der Discounter ist oftmals schlanker gestaltet, als bei den Grundversorgern, die es weit häufiger mit arbeitsintensiven, wenig solventen Kunden zu tun haben. Aber auch bei den regionalen Grundversorgern lohnt ein Blick auf alternative Tarifangebote jenseits des teuren Grundversorgungstarifs. Denn immer mehr Grundversorger bieten sowohl beim Preis als auch bei den ökologischen Kriterien konkurrenzfähige Tarife an - und das in immer mehr Postleitzahlen-Gebieten. Je nach Postleitzahl hat der Kunde inzwischen die Auswahl aus durchschnittlich 124 Strom- und 76 Gasanbietern. Bundesweit sind inzwischen 77 Strom- und 42 Gasversorger tätig.
Unter den vermeintlichen Billigheimern finden sich auch Tochtergesellschaften großer Stromkonzerne. So gehört etwa eprimo zum Stromriesen RWE, E wie einfach zu E.On und Yello zu EnBW. Alle vier großen Energieversorger in Deutschland sind somit mit Discountermarken im Markt präsent - und haben laut einer Studie der Beratungsgesellschaft SMP sogar loyalere - und damit zufriedenere Kunden als die Mutterkonzerne.
Stromkunden auf der Suche nach einer deutlichen Ersparnis rät Verbraucherschützer Blenkers zum Maßhalten. "Billigstanbieter bieten mitunter Stromtarife, an denen sie im ersten Jahr nicht einen Euro verdienen, weil sie schon ihre Bereitstellungskosten schwerlich realisieren können." Wechselwillige Kunden sollten daher nicht blind auf den billigsten Anbieter setzen. "Wer bei einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr 100 bis 150 Euro spart, kann zufrieden sein. Dafür kann er einen guten Vertrag bei einem soliden Anbieter bekommen", so Blenkers. Eine derartige Ersparnis ist vergleichbar mit der Wahl einer Tankstelle, die pro Liter Sprit rund zehn Cent billiger pro Liter Benzin ist.